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IT Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.791 mal)
mendosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag IT Arbeitserlaubnis
03.01.2005 um 22:20:43
 
Hallo Zusammen,
Ich bin seit 7j in Deutschland (aufenthaltsbewilligung Zweck Studium)...hab letzten Monat mein Studium abgeschlossen als Dipl Ing FH Nachrichtentechnik also IT. Ich komme aus einem Nicht EU-Land.  zu meinen Fragen:
1-Nach dem neuen Gesetz darf ich ein einjähriges Arbeitserlaubnis beantragen und nach einem Job suchen. Ich habe jetzt ein Job gefunden 20std die Woche (kann aber nach absprache auf vollzeit umgestellt werden) der Job hat ein sehr grosse ähnlichkeit mit dem Inhalt meines Studiums ... kriege ich nun diesen AErlaubnis? habe ich dann ein Ansppruch auf Niederlassungserlaubnis?
2-Ich mach grade einen Aufbaustudium. nehmen wir mal an ich find kein job jetzt wo ich dieses arbeitserlaubnis habe ...darf ich nach ende dieses jahres weiter studieren und mein Aufbaustudium abschliessen?...
3-wäre sehr dankbar wenn mir jemand bezüglich dieses Thema noch mehr informationen schreibt...Links im web..etc.

Danke.

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chij
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Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.01.2005 um 22:26:48
 
Hi,

Zitat:
Nach dem neuen Gesetz darf ich ein einjähriges Arbeitserlaubnis beantragen und nach einem Job suchen

stimmt nicht ganz. Du darfst 1 Jahr lang einen Job suchen, bekommst hierfür jedoch keine "Arbeitserlaubnis", sondern eine AE nach §16 (4) AufenthG.

Zitat:
habe ich dann ein Ansppruch auf Niederlassungserlaubnis?

nein

Zitat:
wäre sehr dankbar wenn mir jemand bezüglich dieses Thema noch mehr informationen schreibt...Links im web..etc.


Du bist schon auf der richtige Seite Zwinkernd

Grüße

chij
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mendosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.01.2005 um 22:31:42
 
Zitat:
Hi,

stimmt nicht ganz. Du darfst 1 Jahr lang einen Job suchen, bekommst hierfür jedoch keine "Arbeitserlaubnis", sondern eine AE nach §16 (4) AufenthG.


Danke. also ich darf ein jahr lang ein Job suchen... welcher art Job muss es sein. der Job den ich gefunden habe hat schon sehr viel zu tun mit meinem Studium..muss ich noch was beachten? kann dieser Job auch ein 20std Pro woche Job sein?



nein
Warum nicht? Wozu dann der AErlaubnis?


Du bist schon auf der richtige Seite Zwinkernd

Danke Smiley

Grüße

chij [/quote]
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chij
Techniker
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Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.01.2005 um 22:54:12
 
Zitat:
Danke. also ich darf ein jahr lang ein Job suchen... welcher art Job muss es sein. der Job den ich gefunden habe hat schon sehr viel zu tun mit meinem Studium..muss ich noch was beachten? kann dieser Job auch ein 20std Pro woche Job sein?


wg. 20 h bin ich mir nicht sicher, aber es muss auf jeden Fall eine Stelle sein, die deinen gerade erworbenen Abschluss voraussetzt, da ist ja der Sinn der Sache.

Zitat:
Warum nicht? Wozu dann der AErlaubnis?


ok, ich habe mich unklar ausgedrückt: wenn du eine passende Stelle findest, eine Arbeitserlaubnis zur Ausübung der Beschäftigung bekommst, hast du nach >= 5 Jahren bei Erfüllung der restlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine NE nach §9 AufenthG zu beantragen.

Grüße

chij
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mendosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.01.2005 um 21:01:19
 
Hallo,
Ich war Heute im Rathaus und hab da gefragt und die sagten mir ich soll den arbeitsvertrag, ein Bescheinigung wann ich mein studium abgeschlossen habe, eine Bescheinigung von meinem Arbeitsgeber wieviel ich NETTO pro monat verdienen werde und ich soll ein erklärung schreiben und sagen dass ich ein Aerlaubnis nach 16 (4) beantragen will.
ob 20std reichen wusste die Frau im Rathaus auch nicht..ich soll dann 4 bis 6 WOchen warten bis ich eine Antwort vom Arbeitsamt kriege.
jetzt habe ich aber eine Frage:
1)ab wieviel Netto pro Monat kann ich ein zusage vom Arbeitsamt erwarten. ich meine es ist nur ein 20std pro Woche job.
2)werden meine 7j hier in Deutschland nicht angerechnet damit ich ein NE haben kann oder ist das Länderabhängig.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 04.01.2005 um 23:33:58
 
Hi,
die Bewilligungszeiten werden nicht angerechnet, egal in welchem Bundesland.

Die Agentur für Arbeit wird die Stundenzahl berücksichtigen, da mach Dir keine Sorgen. Sie wird Vergleich anstellen, ob das ein übliches Gehalt für vergleichbare Arbeitsverhälnisse ist. Das Arbeitsverhältnis muss zum Studienabschluss passen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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