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Einreisesperre (Gelesen: 2.882 mal)
Lady
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisesperre
03.01.2005 um 19:45:25
 
Hallo ich hoffe sehr von Euch einen Rat bekommen zu können!

Ich bin seit 4/04 mit einem Ägypter verheiratet. Eheschließung fand in Ägypten statt.
Über Anwalt habe ich eine Befristung der Ausweisung beantragt.
Dies wurde von der Ausländerbehörte abgelehnt und eine Einreise Sperre von 3 Jahren ab Tag der Ausreise verhängt.
Dazu muß ich sagen das mein Mann freiwillig ausgereist ist und nicht abgeschoben wurde.
Im wird nur der Strafbestand Betrug vorgehalten weil er halt vorher in D mit aliasnamen gemeldet war, sowie Schwarzarbeit wofür er aber Arbeitsstunden geleistet hat.

Ich bin der Meinung das er für diesen Betrug sowieso zur Rechenschafft gezogen wird wenn er sich wieder in D befindet.
Ist diese Sache wegens Aliasnamen Grund genug eine 3 jährige Sperre zu verhängen?
Hat die Familienzusammenführung nicht mehr priorität?

Wer kann mir sagen wie ich mich verhalten soll?

Ein widerspruch bei der zuständigen Behörde für diesen Bescheid erfolgt noch.
Was kann ich noch machen?
Beim Gericht eine Aufhebung der Sperre beantragen?

Lg Lady
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 03.01.2005 um 19:56:43
 
Zitat:
Ein widerspruch bei der zuständigen Behörde für diesen Bescheid erfolgt noch.
Was kann ich noch machen?
Beim Gericht eine Aufhebung der Sperre beantragen?


Hi Lady,

mehr ist im Moment nicht zu machen, als Widerspruch einzulegen. Sollte die Entscheidung ebenfalls negativ ausfallen, kann in der Folge Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Lady
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.01.2005 um 21:13:28
 
Hallo Mick,

Danke für die schnelle Antwort
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 03.01.2005 um 21:42:30
 
Zitat:
Ist diese Sache wegens Aliasnamen Grund genug eine 3 jährige Sperre zu verhängen?


Ich könnte mir noch vorstellen, dass eine ordnungsgemäße Eheschließung angezweifelt wird, da er ja hier offensichtlichh bisher mit einer anderen Identität gelebt hat.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Lady
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.01.2005 um 20:50:56
 

Ich könnte mir noch vorstellen, dass eine ordnungsgemäße Eheschließung angezweifelt wird, da er ja hier offensichtlichh bisher mit einer anderen Identität gelebt hat.


Die Eheschließung wird nicht angezweifelt, das wurde geprüft und ist auch alles rechtens, genauso wie die Identität
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Waldapotheker
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..... der Geist ist es
.......


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #5 - 11.02.2005 um 13:54:20
 
Hallo Lady,

es ist für Dich nun ein recht langer Zeitraum um den es zu kämpfen gilt, dennoch kann er sich mit dieser Frist glücklich schätzen.
Einen Anwalt zu nehmen ist in dieser Sache die aussichtsreichste Variante, um behördliche Entscheidungen gewissenhaft zu prüfen.

Mir sind Fälle bekannt wo es, trotz der zuvor festgesetzten 3-Jahresfrist, zu Erweiterungen der Einreisesperre gekommen ist.
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Beste Grüße +++Waldapotheker+++
 
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