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Abschiebung (Gelesen: 14.369 mal)
jasm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.01.2005 um 23:14:21
 
Hallo ,

erstmal vielen Dank an die Leute vom Team .Super Seite.Ich habe ein problem und hoffe dass Ihr mir helfen könnt .Mein Mann wurde vor 15 Jahren nach einer Halbstrafe von 3 Jahren ( er war auf 6 Jahre verurteilt ) aus der BRD abgeschoben.Kein BTM delikt obwohl
was er gemacht hat auch kein kavaliersdelikt war , er war aber nicht schuldig im Sinne
der Anklage .Aber wei alles gegen Ihn war und er bis zuletzt seine unschuld beteuert hat wurde dies vom Gericht so angenommen als wenn er keine Reue gezeigt hätte und er wurde mit dem höchstmass an Strafe was möglich war verurteilt .
Ich selber habe die deutsche Staatsangehörigkeit lebe seit 1970 in Deutschland .
Ich bin in fester Stellung habe ein geregeltes Einkommmen , habe bis Heute niemals
Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen.Wir haben 1980 geheiratet haben
zwei Kinder aus dieser Ehe, Beide Kinder haben ein Studium angefangen .
Bevor mein Mann abgeschoben wurde war er 17 Jahre Lang in Deutschland und hatte
eine Aufenthaltserlaubnis.
Ich habe nach 15 Jahren zum erstenmal  bei der ABH einen Antrag auf nachträgliche Beafristung gestellt, der Beamte hat mir gesgt von Seitens der Behörde bestehen keine
Bedenken aber weil ja noch eine offene Strafe da ist würde mein Mann sobald er nach Deutschland kommt verhaftet werden, ich sollte mich mit STA in Verbindung setzen
weil eine Befristung vorher keinen Sinn machen würde .
Der ABH Beamte hat mir angeboten er würde die Sache  so leiten dass Mein Mann in alle
schengener Staaten ausser Deutschland einreisen kann .Mittlerweile hat mein Anwalt bei der STA einen Antrag auf einen Besuch gestellt was auch prombt abgelehnt wurde von der STA mit der Begründung die Familie ( ích und meine Kinder ) könnten Ihn in der Türkei besuchen .Daraufhin hat mein Anwalt beim Landgericht einen Antag auf 1.Haftbefehle aufhebung 2 Vollstreckung des Strafrrestes aufgeschoben gestellt .Dies wurde auch abgelehnt .Jetzt hat er denselben Antrag am Oberlandesgericht gestellt , da haben wir bis jetzt noch keinen Besheid bekommen.Wenn es nach dem Sta geht kann mein Mann erst im Jahre 2010 nach Deutschland einreisen .Während der 15 Jahre ist mein Mann niemals Straffällig geworden, dass was er damals gemacht hat bereut er sehr - er und auch ich und die Kinder leiden seit Jahren darunter .
Ich habe keine Hoffnung das vom Oberlandesgericht eine positive  Entscheidung kommen könnte . Kann mir jemend Rat geben wie und wo ich mich noch wenden kann .
Mein Anwalt sagt Oberlandesgericht wäre die letzte Instanz .


Gruss

jasm
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Mick
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Antwort #1 - 02.01.2005 um 23:42:44
 
Hi,
eigentlich sollte Dein Mann auch das Verfahren zur Befristung der Wirkung der Ausweisung betreiben. Das kann unabhängig von dem Verfahren bei der StA passieren. Die Zivilgerichte entscheiden auch nicht nicht darüber, ob Dein Mann wieder nach D. kommen kann. Dort wird entschieden, ob der Haftbefehlt bestehen bleibt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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jasm
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Antwort #2 - 02.01.2005 um 23:52:41
 
Hi Mick,

ist das nicht das Verfahren was mein Anwalt jetzt beim Oberlandesgericht laufen hat ?

Antrag wurde gestellt.

1) Der Haftbefehl wird aufgehoben
2) Im Wege der einstweiligen Anordnung wird die Vollstreckung des Strafarrestes auggeschoben bzw. unterbrochen.

Gruss

"Jasm"
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Mick
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Antwort #3 - 03.01.2005 um 01:08:16
 
Zitat:
Hi Mick,

ist das nicht das Verfahren was mein Anwalt jetzt beim Oberlandesgericht laufen hat ?


Dein Mann wurde ausgewiesen und abgeschoben. Zwecks Befristung der Wirkungen dieser Maßnahmen (Einreiseverbot) sind verwaltungsrechtliche Verfahren erforderlich. Die laufen bei der Ausländerbehörde und ggf. bei den Verwaltungsgerichten.
Das Verfahren mit StA und OLG betrifft den Strafrest. Das ist völlig unabhängig vom ausländerrechtlichen Verfahren.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #4 - 03.01.2005 um 01:21:37
 
die ABH sagt von seitens der Behörde wäre keine Einwände .Soweit ich dich verstanden habe sollte ich jetzt noch ein ´weiteres Verfahren beim Verwaltungsgericht laufen lassen .
Stimmts?. Ich habe von einem Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe gelesen dass Türken nach dem Assozisationsrecht der EU mit der Türkei nicht so einfach abgeschoben werden dürfen, hilft uns dieses Urteil in irgendeiner Form vielleicht .
Mein Anwalt ist Strafverteidiger aber in Sachen Ausländerrecht habe ich dass Gefühl
als wenn er null Ahnung hätte .   

Gruss

Jasm    Schockiert/Erstauntm
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Antwort #5 - 03.01.2005 um 22:43:21
 
JA,
aber dazu gehört auch eun guter anwalt

gruss,ziya
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Antwort #6 - 03.01.2005 um 22:53:19
 
genau dass ist auch mein Problem .Der jetzige Anwalt ist schon der zweite , ich
würde mich freuen wenn mir jemand einen wirklich guten Anwalt nennen könnte .
Ich bin wirklich im Moment in einer sehr schwierigen situation.  weinend

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Mick
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Antwort #7 - 03.01.2005 um 23:28:30
 
Zitat:
die ABH sagt von seitens der Behörde wäre keine Einwände .


Was heißt das denn? "Sie haben keine Einwände"??

Die ABH muss das schriftlich entscheiden! Das setzt einen Antrag voraus!
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Zitat:
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Antwort #8 - 03.01.2005 um 23:42:31
 
Die ABH hat mir und auch meinem RA gegenüber mündlich zugegeben seitens der Behörde wären keine Einwände , aber es würde meinem Mann im Augenblick nichts nützen da er ja sobald er nach Deutschland einreisen würde die Rststrafe absizen müsste. Die ABH schlug meinem Anwalt ( wiedeum mündlich )vor mein Mann könnte ja
in die banachbarten Schengener Staaten einreisen .raufhin hat mein RA die ABH angeschrieben sie sollten dies Bitte schriftlich tun .Bislang ist noch nichts schriftlich bei mir eingegangen . Mein RA ist auch der Meinung dass es meinem Mann im moment nichts
nutzun würde , da ja noch eine offene Strafe da ist .
Dass ist auch so eine Sache , damals wurde uns dies nicht so mitgeteilt, mein Mann hätte sonst noch ein Jahr abgessen , dann könnte er Heute ohne schwierigkeiten rüber kommen. Jetzt droht Ihm im falle der Einreise eine Strafe von 3 Jahren .
Dass ist für mich auch unverständlich . weinend
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Antwort #9 - 03.01.2005 um 23:45:11
 
Hi Mick

ich habe einen schriftlichen Antrag vor 2 Monaten bei der ABH gestellt .
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Mick
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Antwort #10 - 03.01.2005 um 23:51:02
 
Zitat:
Hi Mick

ich habe einen schriftlichen Antrag vor 2 Monaten bei der ABH gestellt .


Oki, das beruhigt mich. Hatte schon Sorge, dass es alles aneinander vorbei läuft.

Zur Reststrafe: Ist keine Frage des Ausländerrechtes. Aber das ist eben der Deal, den er seinerzeit eingegangen ist. Er hatte die Wahl: Strafe absitzen und abgeschoben werden, oder Strafe verkürzen und längere Zeit im Ausland in Freiheit verbringen.

Aber rechtlich kann ich zum Thema Restfreiheitsstrafe nicht viel beitragen. Ich denke, da sollte das OLG-Verfahren abgewartet werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #11 - 04.01.2005 um 01:06:25
 
Warten , dass ist dass einzige was ich seit 15 Jahren mache . Ich war vorher ein sehr ungeduldiger Mensch alles musste sofort geschehen, in den 15 Jahren habe ich gelernt
Geduld zu haben .Er ist wirklich für etwas was er nicht getan hat damals bestraft wurden .
Schicksal ??? vielleicht wer weiss - wir haben es damals so angenommen , annehmen müssen ,sonst wären wir mit der Situation nicht fertig geworden.
Andere Leute haben Unfall und sind von Heute auf Morgen gelähmt und müssen auch
damit klarkommen .
Es gibt leider momente im Leben das mann einfach nicht beeinflussen kann,wie zum Bespiel zu falscher Zeit am falschen Ort zu sein
Aber wenn ich seh dass manche Leute unter gleichen Voraussetzungen sogar viel früher
nach Deutschland zu Ihren Familien kommen dürfen, frage  ich mich hab ich was falsch gemacht ??.
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Antwort #12 - 04.01.2005 um 02:05:02
 
es gibt viele gute anwälte,
in der sache muss du geduld haben :stampf:
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Antwort #13 - 04.01.2005 um 12:35:14
 
Danke an alle die mir geantwortet haben - ich hoffe dass ich sobald wie möglich diesem guten Anwalt begegne.
Es bleibt mir im Augenblick nichts anderes als das Urteil vom OLG abzuwarten .
Für mich war nur wichtig zu wissen ob dies wirklich wie mein RA gesagt hat die letzte
Instanz ist .Denn grosse hoffnung habe ich nicht in Bezug auf das Urteil vom OLG .

weinend
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Antwort #14 - 04.01.2005 um 13:28:30
 
naja,3jahre müsste er noch absetzen un nach 1 jahr guter führung währe er draußen da bin ich mir ziemlich sicher wenn er davohr schon keine straftaten begangen hat.
bei meinem bruder war es genau so,auch 6 jahre nach 3,5 jahren wurde er abgeschoben
aber wenn er im februarnach deutschland kommt,muss er nicht nochmal ins knast.
aber wie es bei genau war weiss ich leider nicht öhm
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Antwort #15 - 04.01.2005 um 14:01:25
 
Hallo Ziya

naja dass ist alles nicht so einfach - er ,ich und auch die Kinder möchten natürlich nicht
dass er jemals wieder ins Gefängnis muss . Es wäre uns sogar sehr geholfen wenn er
eine vorübergehende Besuchserlaubnis bekommen hätte .Dass war auch unser Antrag
bei der STA ,der abgelehnt wurde mit der begründung die Kinder und ich könnten Ihn ja in der Türkei besuchen . Ich freu mich für dein Bruder verstehe es Bitte nicht falsch aber genau dass ist es nämlich manche dürfen rüber kommen aber andere wiederum wie in meinem Fall kämpfen jahrelang umsonst .Irgend etwas muss ich ja  falsch machen ,oder ???

Gruss an alle
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Antwort #16 - 04.01.2005 um 14:09:30
 
hmmm,
wie alt war dein mann damals und was hat er genau gemacht wenn ich fragen darf,war es eine straftat oder mehrere,ich glaube darauf kommt es auch an,mein bruder war damals heranwachsender und er wurde wegen 3 straftaten verurteilt,also nicht in einem stück.
ich weiss genau wie es ist,das es euch schwer fallen wüde wenn er wieder in den bau gehen würde,aber wenn es keine andere möglchkeit gibt?
wurde er wegen einer staftat verurteilt? Smiley
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Antwort #17 - 04.01.2005 um 14:26:02
 
Damals war mein Mann 28 Jahre alt  ( 1987 ) .Eine Straftat - Ihm wurde vorgeworfen
in einer Spielhalle Raubüberfall gamacht zu haben .Bei Ihm wurde keine Waffe gefunden -niemand wurde verletzt .Das einzige war die Aussage von der Aufsicht .


Gruss

jasm
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Antwort #18 - 04.01.2005 um 14:37:22
 
Zitat:
Damals war mein Mann 28 Jahre alt  ( 1987 ) .Eine Straftat - Ihm wurde vorgeworfen
in einer Spielhalle Raubüberfall gamacht zu haben .Bei Ihm wurde keine Waffe gefunden -niemand wurde verletzt .Das einzige war die Aussage von der Aufsicht .


Gruss

jasm

...

aber er wurde wohl verurteilt und Raub ist nie ne kleine Sache...

gruss peku
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Antwort #19 - 04.01.2005 um 14:56:18
 
ich würde es so mach:
abwarten was das obl. entscheidet.
eine zusicherung vom auländerbehörde das er eine aufenthaltsgenämigung bekommt,
weil nur eine eine einreisßsesperre aufhebung heißt das er enreißen darf(vizum für 3 monate)
und wenn er ein aufenthlatgenemigung bekommt für einem jahr,ist es wichtig wieviel er
noch absitzrn müsste,wenn mehr wie einem jahr kann er sein aufenhaltsgenemigung vom gefängnis aus nicht verlängern,dann wird er warscheinlich wieder abgeschoben.
das müsstest du mit der ausländer behörde klären.
und lass dich mal von einem guten anwalt informieren. Smiley
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Antwort #20 - 04.01.2005 um 15:25:01
 
Hallo

was für ein Zufall - meinem RA ist heute erst eingefallen dass mir die Entscheidung vom
OLG vergessen hat zukommen zu lassen.Eingang 23 Dezember .

OLG HAT EINE ABLEHNUNG GESCHICKT-DIE KLAGE WÄRE ABGEWIESEN .
NÄHERES DAZU KANN ICH ERST MACHEN SOBALD ICH DASS SCHREIBEN BEKOMME .
MORGEN VIELLEICHT ....

Ich habe 15 Jahre gewartet - die nächsten 5 Jahre werde ich auch noch überstehen ,
wie weiss ich zwar im moment nicht aber irgendwie muss es ja weitergehen .

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Antwort #21 - 04.01.2005 um 15:31:17
 
Hi Peku

Raub ist wirklich keine kleine Sache - wenn er schuldig wäre ........
Wenn ich wirklich diesen Eindruck geweckt haben sollte , tut mir Leid .
Ich bin niemals mit dem Gesetz in irgendeiner Form in Konflikt geraten und
mein Mann ist genauso kein Mensch der jemandem gegenüber Gawalt anwenden
würde .Würdest du die ganze Geschichte kennen würdest du mich vielleicht verstehen .

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Antwort #22 - 04.01.2005 um 15:35:41
 
Hallo Peku ,

Raub ist wirklich keine kleine Sache.Sollte ich diesen Eindruck bei dir geweckt haben tut mir Leid - dass war bestimmt nicht in meinem Sinne .
Ich bin niemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten .
Aber unschuldig verurteilt worden zu sein ist auch keine kleine Sache und damit fertig
zu werden .............

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Antwort #23 - 04.01.2005 um 15:54:12
 
hallo,

ich meinte das eher in anderem Sinne.Er ist verurteilt und damit basta.Soll heisen es hat für dich und ihn keinen Zweck nun die alte Geschichte zu hinterfragen macvht euch nur die Nerven kaputt...
Ich bin da selbst genug vorbelastet um mitreden zu können und meine es wirklich nur gut mit dir.Unschuld hin oder her: ab dem Tage des Rechtskräftigen Urteils sollte diese Gedanken ein Ende haben.

Ich wünsche uch viel Erfolg und denke nach solanger Zeit wird es schon klappen..

gruss peku
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Antwort #24 - 04.01.2005 um 16:16:53
 
Hi Peku ,

danke für deine wünsche aber vorerst kann ich nichts mehr machen .

Es bleibt die 5 Jahre abzuwarten .

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Antwort #25 - 04.01.2005 um 17:16:40
 
Tja wenn es in DE nicht mit einem gemeinsamem leben geht wrum denn dann nicht bei DE???Schon 10 Meter neben der deutschen Grenze und ihr könntet Stress (wenn Straffrei) dort Leben und zumindest Du könntest trotzdem täglich nach DE pendeln.....
Bestimmt gibt es dazu Möglichkeiten.
Gruss peku
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ziya
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Antwort #26 - 04.01.2005 um 18:52:17
 
sen git,benim dediyimi yap
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Antwort #27 - 04.01.2005 um 19:03:50
 
Zitat:
sen git,benim dediyimi yap



Hi Ziya,

könntest Du die Übersetzung nachliefern?

Danke im Voraus.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #28 - 04.01.2005 um 19:46:56
 
das war bayrisch,
´sie soll das machen was ich ihr vorgeschlagen habe!


ok,sorry :brrr
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Antwort #29 - 04.01.2005 um 20:36:01
 
Hallo

danke für die Vorschläge , ich werde vorerst versuchen weiterzukämpfen .Wie weiss
ich im moment wirklich nicht , erst muss ich die Absage vom OLG in die Hand kriegen .
Dass wird morgen sein .
Dass mit dem benachbarten Ausland ist zwar nicht schlecht aber auch nicht ohne schwierigkeiten verbunden . Weil ich deutsche bin und mein Mann vor einem Jahr beim Deutschen Konsulat in Istanbul einen Antrag auf Visum gestellt hat, ist die Ablehnung
jetzt in seinem Pass vermerkt .Er könnte natürlich einen neuen Pass beantragen .
Höchstwahrscheinleich beim welchem Schengener Staaten er in Istanbul einen Antag stellt wäre egal die würden die Deutsche Botschaft einbeziehen .Ich habe eine Bekannte im Konsulat Sie hat mir erzählt dass in solchen fällen die Sache inofiziell so laufen würde .

Gruss


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ziya
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Antwort #30 - 04.01.2005 um 20:54:37
 
ich wünsche euch viel glück

aber aufgeben solltet ihr auf keinen fall :bx
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Antwort #31 - 04.01.2005 um 21:25:25
 
Zitat:
Hallo

Höchstwahrscheinleich beim welchem Schengener Staaten er in Istanbul einen Antag stellt wäre egal die würden die Deutsche Botschaft einbeziehen .Ich habe eine Bekannte im Konsulat Sie hat mir erzählt dass in solchen fällen die Sache inofiziell so laufen würde .

Gruss

Eine Abschiebung zieht eine Wiedereinreisesperre nach Deutschland und alle Schengen Staaten nach sich. Dementsprechend erfolgt auch die Ausschreibung zur Personenfahndung. Aus diesem Grund werden,solange diese Ausschreibung besteht, die deutschen Behören mit einbezogen.

:endsm
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Antwort #32 - 04.01.2005 um 21:36:24
 
@ziya

Zitat:
sen git, benim dediyimi yap

Zitat:
das war bayrisch, ...

ich wusste gar nicht, dass Bayern nur noch von türkischsprachigen Mitbürgern bevölkert ist ...

Gruß
Janna
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Antwort #33 - 04.01.2005 um 21:43:21
 
Hallo Zak ,

genauso meine ich dass auch obwohl die ABH uns gesagt hat Sie würden die Eintragung von meinem mann aus dem Schengener System ( SIS ) löschen .

Gruss
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ronny
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Antwort #34 - 04.01.2005 um 21:55:02
 
Hi Janna,

das vielleicht nicht, aber ihr deutsch ist auch nicht besser  grin

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ziya
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Antwort #35 - 05.01.2005 um 02:40:03
 
do haschde recht recht ronny grin
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