Hallo ,
erstmal vielen Dank an die Leute vom Team .Super Seite.Ich habe ein problem und hoffe dass Ihr mir helfen könnt .Mein Mann wurde vor 15 Jahren nach einer Halbstrafe von 3 Jahren ( er war auf 6 Jahre verurteilt ) aus der BRD abgeschoben.Kein BTM delikt obwohl
was er gemacht hat auch kein kavaliersdelikt war , er war aber nicht schuldig im Sinne
der Anklage .Aber wei alles gegen Ihn war und er bis zuletzt seine unschuld beteuert hat wurde dies vom Gericht so angenommen als wenn er keine Reue gezeigt hätte und er wurde mit dem höchstmass an Strafe was möglich war verurteilt .
Ich selber habe die deutsche Staatsangehörigkeit lebe seit 1970 in Deutschland .
Ich bin in fester Stellung habe ein geregeltes Einkommmen , habe bis Heute niemals
Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen.Wir haben 1980 geheiratet haben
zwei Kinder aus dieser Ehe, Beide Kinder haben ein Studium angefangen .
Bevor mein Mann abgeschoben wurde war er 17 Jahre Lang in Deutschland und hatte
eine Aufenthaltserlaubnis.
Ich habe nach 15 Jahren zum erstenmal bei der
ABH einen Antrag auf nachträgliche Beafristung gestellt, der Beamte hat mir gesgt von Seitens der Behörde bestehen keine
Bedenken aber weil ja noch eine offene Strafe da ist würde mein Mann sobald er nach Deutschland kommt verhaftet werden, ich sollte mich mit STA in Verbindung setzen
weil eine Befristung vorher keinen Sinn machen würde .
Der
ABH Beamte hat mir angeboten er würde die Sache so leiten dass Mein Mann in alle
schengener Staaten ausser Deutschland einreisen kann .Mittlerweile hat mein Anwalt bei der STA einen Antrag auf einen Besuch gestellt was auch prombt abgelehnt wurde von der STA mit der Begründung die Familie ( ích und meine Kinder ) könnten Ihn in der Türkei besuchen .Daraufhin hat mein Anwalt beim Landgericht einen Antag auf 1.Haftbefehle aufhebung 2 Vollstreckung des Strafrrestes aufgeschoben gestellt .Dies wurde auch abgelehnt .Jetzt hat er denselben Antrag am Oberlandesgericht gestellt , da haben wir bis jetzt noch keinen Besheid bekommen.Wenn es nach dem Sta geht kann mein Mann erst im Jahre 2010 nach Deutschland einreisen .Während der 15 Jahre ist mein Mann niemals Straffällig geworden, dass was er damals gemacht hat bereut er sehr - er und auch ich und die Kinder leiden seit Jahren darunter .
Ich habe keine Hoffnung das vom Oberlandesgericht eine positive Entscheidung kommen könnte . Kann mir jemend Rat geben wie und wo ich mich noch wenden kann .
Mein Anwalt sagt Oberlandesgericht wäre die letzte Instanz .
Gruss
jasm