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Einbürg_Info! (Gelesen: 4.269 mal)
ekoka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.01.2005 um 14:21:14
 
Hallo and happy new year an alle!
Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Vor paar Tage bekam ich ein Blatt: "Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordung". Dies muss ich unterschreiben nach ich durchgelesen haben.
Jetzt meine Fragen: Werden mir  Fragen darüber beim Amt gestellt? Ist das Einbürgerungsverfahren bald abgeschlossen? Oder gibts noch mehrere "Etapen"?

Danke für Eure Erklärungen und ncoh alles Gute zum neuen Jahr!
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Ralf
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Antwort #1 - 01.01.2005 um 15:59:27
 
Zitat:
Hallo and happy new year an alle!

dito

Zitat:
Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Vor paar Tage bekam ich ein Blatt: "Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordung". Dies muss ich unterschreiben nach ich durchgelesen haben.
Jetzt meine Fragen: Werden mir  Fragen darüber beim Amt gestellt?

Kann sein, kann auch nicht sein. Bei manchen Behörden ist das so üblich, bei anderen eher nicht.

Zitat:
Ist das Einbürgerungsverfahren bald abgeschlossen? Oder gibts noch mehrere "Etapen"?

Da hier niemand Kenntnis über den Stand deines Verfahrens und auch sonst keinerlei Infos über dich hat (Staatsangehörigkeit usw.), kann diese Frage auch nicht beantwortet werden.
Klick doch mal hier drauf: ...
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Gerdle
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Antwort #2 - 01.01.2005 um 18:20:23
 
Hallo Ekoka,

das mit der Befragung ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden!
Also in BW ging die "Befragung" damals bei meiner Ehefrau ganze 20Minuten lang und war echt heftig!

Gutes neues Jahr noch an alle.

Gruß Gerd,
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Ralf
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Antwort #3 - 02.01.2005 um 09:37:46
 
Noch ein Tipp: Schau mal hier nach:
FDGO
.
Es versteht sich doch von selbst, dass man das, wozu man sich bekennt, auch selbst verstehen sollte, oder? Folglich kann es auch nicht so schwer sein, ein paar Fragen zum Thema zu beantworten.
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carola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.01.2005 um 22:22:47
 
Hallo an alleund guten Rutsch! und eine Frage an Gerdle:
ich habe auch den Antrag auf Einbürgerung gestellt.
Ich bin in NRW und bis jetzt musste ich nur einige Unterlagen vorlegen: Einkommensnachweise, Geburtsurkunde, Sprachkursbescheinigung und den Antrag klar.
Ich habe auch den Zettel über Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekommen und unterschrieben. Bis jetzt musste ich nichts mehr machen, also keine sonderfragen beantworten.
Gerdle meinte, seine Frau hätte eine "Befragung" beantworten müssen.
Bitte! was das für eine!!!!!was solte ich denn wissen?Vielleicht muss ich auch so was machen?? öhm. Ich muß nochmal zum Ausländeramt gehen, wegen Einkommensnachweise....vielleicht bin ich dort mit der Befragung erwartet... Fragezeichen Fragezeichenwenn jemand etwas weiss, bitte Bescheid sagen, so kann ich mich besser vorbereiten.DANKE :blum
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Mick
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Antwort #5 - 02.01.2005 um 23:45:52
 
Zitat:
wenn jemand etwas weiss, bitte Bescheid sagen, so kann ich mich besser vorbereiten.DANKE :blum


Hi,
konkret wird Dir da niemand etwas sagen können, da es selbst innerhalb NRW von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein kann.
Folge doch einfach dem Link, den Ralf angeboten hat und beschäftige Dich ein wenig mit dem Thema. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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carola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.01.2005 um 01:47:34
 
vielleicht aber halb konkret? :happy: es ist mir schon klar daß es überall anders ist ( verstehe nicht wieso aber egal) FDGO habe ich schon gelesen, verstehe was es ist aber die Frage ist , was für Fragen könnte die Ausländerbehörde stellen? Also, sind es nur Fragen zur FDGO????( das heisst jeder könnte auswendig lernen was da auf dem zettel steht und fertig oder? ) oder sind es auch andere? keine Ahnung, z.B über Geschichte, Geographie......man weiss nie.
Ich habe gelesen daß viele Leute erst später den Zettel über Bekenntnis zur .... bekommen. Als ich den Antrag gestellt habe habe ich den Zettel bekommen gelesen ,unterschrieben und nach Hause gegangen. Die Sachbearbeiterin hat gefragt ob ich verstanden habe was ich gelesen habe und da die antwort ja war, denke daß es schon erledigt ist. Oder werde ich nachträglich gefragt?  :snooz:habe so viel geschrieben...sorry aber danke im Voraus!!!!!ich will nur alles gut machen und die Einbuergerung ist für mich eine sehr wichtige Sache, die meine aktuelle Situation sehr positiv beeinflüssen könnte. cry: es wäre schade wenn ich die "Prüfung" nicht bestehe, deshalb will ich auf Nummer sicher gehen und schön wissen was ich wissen muss
Gruß
caro
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Ralf
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Antwort #7 - 03.01.2005 um 09:01:30
 
Zitat:
...es wäre schade wenn ich die "Prüfung" nicht bestehe, ....


Hi carola!

Keine Bange! Es gibt keine "Prüfung" (außer der Sprachprüfung, aber das ist hier ja nicht gemeint). Folglich kann man auch nicht durchfallen.

Zitat:
Die Sachbearbeiterin hat gefragt ob ich verstanden habe was ich gelesen habe und da die antwort ja war, denke daß es schon erledigt ist.

Ich denke auch, das war es bereits.
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carola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 04.01.2005 um 01:06:09
 
danke Ralf! ich hatte auf Deine Antwort gewartet.  :blum Jetzt bin etwas ruhiger...aber nur etwas  Zwinkernd mal sehen! Augenrollen
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Gerdle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 04.01.2005 um 16:45:44
 
Hallo Carola,

im grossen Ganzen war das schon der Inhalt was auch in der FDGO steht.
Die "Abfrage" war an dem Tag als Sie ihre Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde abgab.
Es wurden auch so Dinge wie..."Wer ist Bundeskanzler, Präsident,Ministerpräsident,wann ist der Tag der Deutschen Einheit usw..." gefragt, also irgendwie hab ich den Eindruck im "restlichen" Deutschland (außer Bayern und BW) läuft alles anderst!?!  öhm

Naja, wollte hier niemandem irgendwie Angst machen...Sorry, bei uns wars halt so!

Gruß Gerd.
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Ralf
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Antwort #10 - 04.01.2005 um 19:51:18
 
Zitat:
...
Naja, wollte hier niemandem irgendwie Angst machen...Sorry, bei uns wars halt so!


Zwinkernd

Hi!

Ich denke, davor muss niemend Angst haben. Wer sich vorher das Merkblatt ansieht und versteht, um was es geht, ist da auf der sicheren Seite. Auch ein Blick in die Tageszeitung kann nicht schaden, es muss ja nicht gleich dieses anspruchsvolle Blatt mit den 4 großen Buchstaben sein.  grin

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Caya
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Antwort #11 - 04.01.2005 um 20:04:56
 
Zitat:
Hi!

.....es muss ja nicht gleich dieses anspruchsvolle Blatt mit den 4 großen Buchstaben sein.   



[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
Ralf du bist der Größter!
Caya
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ronny
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Antwort #12 - 04.01.2005 um 20:18:14
 
...

Hmmm,

wie ist denn da das Tätigkeitswort?

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Tilten? Tilt lesen tiltet
?[/bgcolor]

Kannte bisher nur bildet lachen lachen lachen
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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