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Straftat BtmG Ausweisung... (Gelesen: 3.976 mal)
acidb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Straftat BtmG Ausweisung...
31.12.2004 um 10:02:01
 
Ich und meine Schwester haben gemeinsam eine Straftat begangen, die (zu Recht) eine Verurteilung von (deutlich) mehr als 2 Jahren nach sich zog. Generell ist damit doch der Tatbestand der Ist-Ausweisung bei uns beiden erfüllt, oder?

Wie kann es dann sein, das nun ich Ausgewiesen werde, meine Schwester dagegen nicht (Mich jetzt nicht falsch verstehen: ich freue mich für sie, das sie nun nicht die Probleme hat wie ich). Das Ausländeramt, das für meine Schwester zuständig ist, hat sie nur verwarnt. Ich selber habe nun das Land Baden-Württemberg verklagen müssen, damit die Ausweisung nicht vollziehbar wird. Momentan habe ich eine Duldung, die mich so einschränkt, das ich nichteinmal mehr meine Verwandten besuchen kann.

Dazu muss ich sagen, das ich meinen Wohnsitz in BW habe, meine Schwester in NRW. Wir beide sind Niederländische Staatsangehörige, leben aber seit unserer Geburt in Deutschland.
Wissentlich habe ich keine Verwandte in den Niederlanden, spreche nicht einmal niederländisch. Ich habe eine 5-jährige Tochter hier in Deutschland, allerdings hat sich meine damalige Verlobte von mir getrennt.

Gibt es da eigentlich ne reelle Chance? Ich hab hier was gefunden,  wenns danach ginge, kann ich nicht ausgewiesen werden. http://www.juraforum.de/forum/archive/t-3535.html
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.12.2004 um 12:16:57
 
Sorry, aber ohne alle Details zu kennen, kann man das hier ned
beurteilen. Bei der rechtlichen Prüfung spielen die persönlichen
Gründe schon ne große Rolle. So kann es durchaus sein, dass bei
gleichem Strafmaß mal ne Ausweisung geschieht und manchmal
nicht.
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.12.2004 um 12:34:08
 
wie alt seit ihr?
wegwn was verurteilt?
welcher sattatsangehörige?
wie lange in deutschland?
welchen aufenthaltstitel?(aufenthaltserlaunis,berechtigung)
wann haben sie ein bescheibekommen von ausländer behörde?
DAS IST ALLAES WICHTIG!
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Mick
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Antwort #3 - 31.12.2004 um 12:52:34
 
Zitat:
DAS IST ALLAES WICHTIG!


Jepp, und mind. die Hälfte der Fragen ist oben beantwortet. Vielleicht erstmal in Ruhe durchlesen, auch den Betreff.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 31.12.2004 um 13:19:56
 
hey mick,


was ist dein problem mit mir?
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Mick
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Antwort #5 - 31.12.2004 um 13:34:48
 
Zitat:
hey mick,


was ist dein problem mit mir?


Na, dann bekommst Du die Antwort auch hier. Verstehe zwar nicht, warum per KM und hier gefragt wird, aber bitte:

Ich habe ein Problem damit, nicht mit Dir, sondern generell, wenn Postings nur halb gelesen werden und eine Antwort mal ebenso dahin geschrieben wird.

Wenn Du, wie Du mir geschrieben hast, wissen willst, ob es eine Jugendstrafe war, dann frage auch danach.

Und welche Staatsangehörigkeit vorliegt, steht z.B. auch im Ausgangsposting.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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