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Einbürgerungszusicherung abgelaufen (Gelesen: 7.439 mal)
Someguy
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30.12.2004 um 11:13:27
 
Hallo allerseits!

Ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation: im November 2001 bekam ich meine Einbürgerungszusicherung. Aus mehreren Gründen schaffte ich es erst im Februar 2003 meine Unterlagen für die Ausbürgerung bei der Botschaft meines Heimatlandes einzureichen. Die Zusicherung lief im November 2003 ab, im Dezember 2003 bekam ich meine Unterlagen von der Botschaft zurück mit der Bitte sie noch einmal auszufüllen und zurück zu schicken. Das tat ich dann auch - leider erst im Mai 2004. Einen Tag vor Weihnachten bekam ich von der Botschaft wieder ein Schreiben, in dem sich der Bescheid über die Ausbürgerung befand.

Lange Rede - kurzer Sinn: ich habe während der ganzen Zeit überhaupt nicht mehr daran gedacht, dass die Einbürgerungszusicherung verlängert weden muss. Was erwartet mich jetzt? Muss ich mit Konsequenzen rechnen? Muss/kann ich die AZ neu beantragen? Meine Lebensverhältnisse haben sich in der Zwischenzeit auch geändert (zum Positiven), ich habe ausserdem mehrere Nachweise darüber, dass ich den Ausbürgerungsprozess versucht habe zu beschleunigen. Das alles ändert aber nichts daran, dass die Zusicherung schon seit Nov. 2003 abgelaufen ist.

Wer von Euch weiss, was mich jetzt erwartet?

Gruß

Alex
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Ralf
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Antwort #1 - 30.12.2004 um 11:39:50
 
Hi Someguy Alex!

Ich sehe da gar kein Problem:

Zitat:
.... Einen Tag vor Weihnachten bekam ich von der Botschaft wieder ein Schreiben, in dem sich der Bescheid über die Ausbürgerung befand....


Wenn du den Bescheid über deine Entlassung bekommen hast, reichst du diese jetzt (ggf. mit Übersetzung) bei der Einbürgerungsbehörde ein. Dass zwischenzeitlich die Zusicherung abgelaufen ist, macht gar nichts.  Zwinkernd
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Someguy
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Antwort #2 - 30.12.2004 um 11:52:12
 
Hi Ralf!

Danke für Deine Antwort. Puh, bist Du Dir ganz sicher, dass es keine Probleme geben wird? Die Zusicherung ist ja schliesslich schon seit über  einem Jahr abgelaufen. Naja, ich muss eh noch zur Einbürgerungsbehörde, spätestens dann werde ich es erfahren.

Gruß

Alex
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Ralf
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Antwort #3 - 30.12.2004 um 12:28:38
 
Schon komisch, dass sich die Behörde bei Ablauf der Zusicherung nicht gemeldet hat.
Aber wenn dietzt die Entlassung vorliegt, wird das Verfahren auf jeden Fall weiter geführt. Die Behörde wird prüfen, ob alle Voraussetzungen noch erfüllt sind und wenn dies der Fall ist, die Einbürgerungsurkunde ausfertigen und dir aushändigen (lassen). Vorher gibt's dann noch die Gebührenrechnung.  Zwinkernd
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Someguy
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Antwort #4 - 30.12.2004 um 12:35:44
 
Zitat:
Schon komisch, dass sich die Behörde bei Ablauf der Zusicherung nicht gemeldet hat. 


ja, finde ich allerdings auch. Bin zwar ein halbes Jahr vor Ablauf der Gültigkeit der AZ umgezogen, die Einbürgerungsunterlagen waren aber schon damals in der neuen Stadt angekommen.

Zitat:
Aber wenn dietzt die Entlassung vorliegt, wird das Verfahren auf jeden Fall weiter geführt. Die Behörde wird prüfen, ob alle Voraussetzungen noch erfüllt sind und wenn dies der Fall ist, die Einbürgerungsurkunde ausfertigen und dir aushändigen (lassen).


Da bin ich aber froh, wenn es so abläuft. Wenn die Einbürgerungsurkunde ausgestellt ist kann ich den deutschen Pass beantragen, richtig? Wie lange dauert denn das in der Regel?

Zitat:
Vorher gibt's dann noch die Gebührenrechnung.
 

Oh ja, darauf freue ich mich besonders  Augenrollen

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Ralf
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Antwort #5 - 30.12.2004 um 12:42:18
 
Zitat:
Wenn die Einbürgerungsurkunde ausgestellt ist kann ich den deutschen Pass beantragen, richtig? Wie lange dauert denn das in der Regel?


Wenn's mal eilig ist: Einen vorläufigen Reisepass kann man in der Regel gleich mitnehmen oder an nächsten Tag abholen. Die Ausstellung eines regulären Reisepass dauert ca. 4-6 Wochen, je nachdem, wie viele Aufträge der Bundesdruckerei momentan vorliegen.
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vanille
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Antwort #6 - 11.01.2017 um 11:31:13
 
Das Thema ist seit einigen Jahren her. Deswegen stelle ich meine Frage nochmals: Wie lange ist die Einbürgerungszusicherung gültig ?
Grüße
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Daddy
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Antwort #7 - 11.01.2017 um 12:03:01
 
vanille schrieb am 11.01.2017 um 11:31:13:
Deswegen stelle ich meine Frage nochmals


Aber nicht in einem 12 Jahre alten Thread... Mach' bitte einen neuen auf, wenn es dir die Frage wert ist Zwinkernd

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Daddy
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