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East German Adoption (Gelesen: 1.976 mal)
FireGuardian
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.12.2016 um 03:58:51
 
Apologies for not writing in German as my German language skills are very poor.

My connection to Germany is through my mother who was born in East Germany in the early 1950s to two East German parents.

She was adopted as a young child (under 5 years of age) by an American military family and has citizenship in United States (she has a US passport).  I am not sure of her current status with Germany.

Specifically, she is not sure whether she was forced to renounce German citizenship (she was too young to remember) but she does still have the documents related to her German birth and a number of papers related to her adoption.

I am her son. I am in my 20s. I was born to her and an American father.

My questions are as follows:

(1) what steps are necessary in order for my mother to receive formal recognition of German citizenship (e.g. a German passport)?

(2) is it possible for my mother to carry dual citizenship; that is, gain formal recognition from Germany without giving up her status as an American (e.g. dual passports)?

(3) is it possible for me, as her child born in America to her and an American father, to also gain citizenship in Germany?

(4) is it possible for me to gain citizenship in Germany without giving up my American citizenship?

I am happy to provide any additional details that may be helpful. I do understand that both American and German law have changed over time, and also any next steps for research would be fine as I know that many times the answer is "it depends!".

Thank you for everyone's help on this forum; it has already been of great value to me.

And please feel free to respond in German if preferred. I will muddle through (with Google Translate helping, of course).
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Aras
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Beiträge: 3.772

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Düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.12.2016 um 09:42:46
 
Erst ab 1967 hatte die DDR ihr eigenes Staatsbürgerschaftsgesetz. Bis dahin galt in der DDR auch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913.

http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm

Und da das Kind adoptiert wurde, kann es sein, dass das Vormundschaftsgerichts da mit einbezogen wurde. Und dann kann es sein, dass das Gericht gemäß § 19 RuStaG dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zugunsten der US-Amerikanischen zugestimmt hat.

Also wäre der erste Schritt die Beschaffung einer Kopie der Adoptionsakte. Da müsste man glaub ich beim damals zuständigen Amtsgericht nachfragen ob die Akte bei denen im Keller liegt oder bereits im Archiv gelagert wurde.

Hat man die Adoptionsakte und kann daraus keinen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit feststellen, dann würde ich bei der deutschen Botschaft in den USA den Antrag für die Mutter und für dich auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweis für je 25€ beantragen. Und bitte: alle vorhandenen Urkunden(Geburtsurkunden, Heiratsurkunde deiner Eltern) mit Apostille und eine Kopie der Adoptionsakte beilegen, damit das schneller bearbeitet werden kann.

Nach wahrscheinlich 9-12 Monaten kriegt man dann eine verbindliche Antwort, ob man Deutscher ist oder nicht.

Zur Beschaffung der Unterlagen kannst du dich auch an das Forum wenden

http://forum.ahnenforschung.net/forumdisplay.php?f=75

http://www.nausa.uni-oldenburg.de/


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.12.2016 um 18:59:32
 
Es kommt alles auf die Art und Bewertung der Adoption an.
War es eine sogenannte Volladoption, ist in der Regel jedes Rechtsverhältnis zu den leiblichen Eltern erloschen, an die Stelle der leiblichen Eltern treten die Adoptieltern.
Ohne deutsche Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich würde jedenfalls im ersten Schritt der Empfehlung von Aras folgen und einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis beantrage ... da wird dann alles geklärt.

FireGuardian schrieb am 29.12.2016 um 03:58:51:
(2) is it possible for my mother to carry dual citizenship; that is, gain formal recognition from Germany without giving up her status as an American (e.g. dual passports)?


wenn sie durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren hat, dann ist das m.E. mögich (halte ich aber für unwahrscheinlich)

FireGuardian schrieb am 29.12.2016 um 03:58:51:
(3) is it possible for me, as her child born in America to her and an American father, to also gain citizenship in Germany?

a) wenn deine Mutter bei Deiner Geburt noch die deutsche Staatsangehörigkeit hatte, solltest du diese auch bereits haben
b) du kannst, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und bekommen

FireGuardian schrieb am 29.12.2016 um 03:58:51:
(4) is it possible for me to gain citizenship in Germany without giving up my American citizenship?

Im Falle von 3a) ist das der Fall
Im Fall von 3b) müsstest du gute Gründe angeben, warum du die amerikanische behalten musst und die deutsche brauchst. Der Regelfall ist, dass du dann die US-Staatsangehörigkeit aufgeben musst.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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FireGuardian
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.01.2017 um 00:31:06
 
Thank you to those who responded on this thread. I just wanted to say thank you.

I will be pursuing the steps that you have both outlined and am currently working with my mother to do so.

My intent is to update as I learn more as well as any additional advice that may be helpful to others. Again, I very much appreciate the assistance. Smiley
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