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BeschVerfVO & Aufenthalt vor dem 1.1.05 (Gelesen: 1.050 mal)
katran76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag BeschVerfVO & Aufenthalt vor dem 1.1.05
29.12.2004 um 16:24:17
 
Hallo, alle!
Ich möchte hier eine Frage stellen.

§9.1.2 BeschVerfVO
sich seit vier Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt oder geduldet aufhalten...

§9.3 BeschVerfVO
Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nr. 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet.

Bedeutet es dass die Zeiten des Aufenthaltes nach dem AuslG werden 100% ohne 2-jährige Beschränkung angerechnet ???

Ich meine Studiumaufenthalt als Beispiel.
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: BeschVerfVO & Aufenthalt vor dem 1.1.05
Antwort #1 - 04.01.2005 um 14:56:39
 
Zitat:
Hallo, alle!
Ich möchte hier eine Frage stellen.

§9.1.2 BeschVerfVO
sich seit vier Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt oder geduldet aufhalten...

§9.3 BeschVerfVO
Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nr. 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet.

Bedeutet es dass die Zeiten des Aufenthaltes nach dem AuslG werden 100% ohne 2-jährige Beschränkung angerechnet ???

Ich meine Studiumaufenthalt als Beispiel.


Hi,

ich glaube, dass in diesem Fall der Studiumaufenthalt nach §§ 7/28 AuslG rueckwirkend als Aufenthalt nach § 16 AufenthG betrachtet wird. Alternativ (was hoffentlich nicht passiert) wird der Aufenthalt ueberhaupt nicht angerechnet, weil "es kein Aufenthalt nach dem Aufenthaltsgesetz war"...
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Best regards&&--------------&&chap
 
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