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Studium und selbstständige Tätigkeit (Gelesen: 1.036 mal)
ahnungslos
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studium und selbstständige Tätigkeit
29.12.2004 um 14:07:45
 
Hallo zusammen,

meine Freundin ist Bulgarin und studiert hier in D Informatik. Mittlerweile ist sie sprachlich und fachlich so gut, dass sie überlegt Computerkurse zu geben.
Diese werden meist jedoch nur im Rahmen einer Honrartätigkeit angeboten. Darf sie mit dem "normalen" Studentenvisum selbstständig in Deutschland arbeiten und gibt es dann auch diese 90-Tage-und-darüber-hinaus-mit-Genehmigung-in-den-Semesterferien-Beschränkung  ?

Vielen Dank im voraus !
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Rick
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Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studium und selbstständige Tätigkeit
Antwort #1 - 29.12.2004 um 14:42:06
 
hallo ahnungslos,

um deine frage beantworten zu können, müsstest du schon mal genauere angaben zu den auflagen im "studentenvisum" deiner freundin machen. normalerweise ist studenten die erwerbstätigkeit untersagt und sie dürfen gem § 9 nr. 9 arbeitsgenehmigungsverordnung (argv) bis zu drei monaten oder 90 tage bzw. 180 halbe tage ohne eine arbeitserlaubnis arbeiten. dies bezieht sich somit nur auf eine tätigkeit als arbeitnehmer.  eine selbständige tätigkeit ist somit eigentlich nicht möglich. ggf. soll sich deine freundin mal an die zuständige ausländerstelle wenden, um evtl. eine ausnahme genehmigt zu bekommen.

rick
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