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Anderung des Aufenthaltsgrundes und trotzdem.. (Gelesen: 1.921 mal)
ktosik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.12.2004 um 21:10:57
 
Hallo,

darf ich als Polin meine Aufenthaltserlaubnis als Studentin in eine andere, und zwar, in die AE-EU fur Freiberufliche andern UND weiter studieren? Oder macht solche Anderung des Aufenthaltsgrundes ein Studium - aus gesetzlicher Sichtweise - unmoglich?

Im voraus vielen Dank fur Eure Meinungen,
VLG
Angie

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peku
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Antwort #1 - 27.12.2004 um 22:27:12
 
hallo angie,

ich denke ab 1.01. brauchst du gar keine Aufenthaltserkaubniss mehr.Du must deiner örtlich zuständigen ALB nur mitteilen wenn due mehr als 2 Monate hier studiren willst.
siehe: http://195.185.214.165/europa_kommt/countries/D/arbeit/content.html

Es ist demnach auch nicht mehr notwendig den Aufenthaltszweck anzugeben und die Frage der Freiberuflichen Erwerbstätigkeit (neben dem Studium) solltst du mal völlig losgelöst von deiner "Ausländereigenschaft" aus den gesetzlichen Vorschriften heraussuchen
gruss peku
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Mick
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Antwort #2 - 28.12.2004 um 07:49:01
 
Zitat:
Es ist demnach auch nicht mehr notwendig den Aufenthaltszweck anzugeben und die Frage der Freiberuflichen Erwerbstätigkeit
(neben dem Studium)
solltst du mal völlig losgelöst von deiner "Ausländereigenschaft" aus den gesetzlichen Vorschriften heraussuchen
gruss peku


Wollte sie nicht
neben der Erwerbstätigkeit
studieren? Wenn der Aufenthaltszweck gewechselt wird, sind Einschränkungen zu beachten. Hierzu gehört auch, dass eine Aufenthaltserlaubnis/EU erteilt wird. Mir ist keine (ausländerrechtliche) Vorschrift bekannt, die das Studium neben der Erwerbstätigkeit ausschließt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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peku
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Antwort #3 - 28.12.2004 um 10:44:08
 
Hi MIck,

gibt es ab 1.01. überhaupt für EU Bürger noch eine Aufenthaltserlaubniss/EU oder gibt es nicht nur noch eine Bescheinigung über den rechtmässigen Aufenthalt als EU Bürger?????

fragt
Peku
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Antwort #4 - 28.12.2004 um 11:06:19
 
Zitat:
Hi MIck,

gibt es ab 1.01. überhaupt für EU Bürger noch eine Aufenthaltserlaubniss/EU oder gibt es nicht nur noch eine Bescheinigung über den rechtmässigen Aufenthalt als EU Bürger?????

fragt
Peku


Jain,
für 3-staatsangehörige Ehegatten und für Schweizer gibt es die. Der Neu-Euler (Beitritt) bekommt auch eine Bescheinigung über die Freizügigkeit (insofern Korrektur), braucht aber wenn er zum Arbeiten kommt, eine Arbeitserlaubnis/EU. Gilt natürlich nicht für Selbständige, die brauchen Gewerbeerlaubnis u.ä.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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