Hallo,
ich hoffe, das Thema passt hier so halbwegs hin.
Mein Ex-Mann und Vater meiner Tochter sitzt zur Zeit noch in Haft in England. Grund der Verurteilung waren wohl Schleuseraktivitäten.
Er soll nun demnächst entlassen werden.
Er hat im September 2004 einen Aufenthaltstitel für Deutschland beantragt über die Botschaft in Zusammenarbeit mit der zuständigen
ABH. Er musste einen Nachweis erbringen, wo er für ein paar Monate wohnen kann. Das heißt er hat jetzt im Dezember alle nötigen Unterlagen abgegeben.
Meine Frage ist jetzt, ob die Entscheidung über den Aufenthaltstitel nach bisherigen Ausländerrecht oder nach dem neuen Zuwanderungsgesetz gefällt wird.
Mich wundert es ja schon, daß er wieder einreisen darf. Grund dafür sind seine Kinder, die ja Deutsche sind. Für seine Söhne hat er das Sorgerecht. Aber der Tatbestand der ausgeübten Personensorge würde doch in seinem Fall fehlen??
Vielleicht kann mir ja jemand antworten.