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Aufenthaltsbewilligung Niederlassungserlaubnis Einbürgerung (Gelesen: 2.742 mal)
andrei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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31.10.2004 um 14:29:17
 
Hallo alle zusammen!
Bei mir hat sich im Laufe der Jahre ein recht großes Problem angestaut.....

Ich lebe seit 11 Jahren ununterbrochen in Dtdl., habe mein Studium vor ca. zwei Jahren abgeschlossen und schreibe derzeit eine Doktorarbeit. Der Zustand eines sozusagen "bewilligten" Bürgers bereitet mir inzwischen derart viel Probleme, dass ein Drittel meines Lebens lansam den Bach ruterzugehen schein>Griesgrämig....

Kötte mich deshalb, bitte, jemand aufklären,
- ob ich meine Aufenthaltsbewilligung in eine unbeftistete Niederlassungserlaubnis nach dem 01.01.2005 umwandeln lassen kann, oder - wenn dies nicht geht
- den Antrag auf Einbürgerung stellen kann.
- Oder gibt es nich eine andere vernünftige Möglichkeit, den Status hierzulande zu festigen?

Für eure Beiträge danke ich herzlichst im Voraus!

Viele Grüße,
Andrei
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Ralf
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Antwort #1 - 31.10.2004 um 15:06:21
 
Hallo Andrei!

Zitat:
- den Antrag auf Einbürgerung stellen kann.


Die Antwort dazu wurde jetzt im Einbürgerungsforum geschrieben, nachdem du die selbe Frage dort noch einmal gestellt hast.


hier bitte nur Antworten zu dem Teil der Frage, die nicht Einbürgerung betrifft.
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« Zuletzt geändert: 31.10.2004 um 17:46:11 von Ralf »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.11.2004 um 09:53:34
 
Zitat:
Hallo alle zusammen!
Bei mir hat sich im Laufe der Jahre ein recht großes Problem angestaut.....

Ich lebe seit 11 Jahren ununterbrochen in Dtdl., habe mein Studium vor ca. zwei Jahren abgeschlossen und schreibe derzeit eine Doktorarbeit. Der Zustand eines sozusagen "bewilligten" Bürgers bereitet mir inzwischen derart viel Probleme, dass ein Drittel meines Lebens lansam den Bach ruterzugehen schein>Griesgrämig....

Kötte mich deshalb, bitte, jemand aufklären,
- ob ich meine Aufenthaltsbewilligung in eine unbeftistete Niederlassungserlaubnis nach dem 01.01.2005 umwandeln lassen kann, oder - wenn dies nicht geht


nein. du solltest zuerst Aufenthaltszweck aendern. weiter ist es immer noch fraglich, ob die ABW-Zeiten an die erforderliche 5-jaehrige Frist angerechnet werden koennen.

Zitat:
- den Antrag auf Einbürgerung stellen kann.


nein. du solltest zuerst Aufenthaltszweck aendern.

Zitat:
- Oder gibt es nich eine andere vernünftige Möglichkeit, den Status hierzulande zu festigen?


eine Ehe?
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andrei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.11.2004 um 11:31:19
 
Zitat:
nein. du solltest zuerst Aufenthaltszweck aendern. weiter ist es immer noch fraglich, ob die ABW-Zeiten an die erforderliche 5-jaehrige Frist angerechnet werden koennen.


Stimmt das für alle Bundesländer?

Zitat:
nein. du solltest zuerst Aufenthaltszweck aendern.


Welche Möglichkeiten gibt es, den Aufenthaltszweck zu ändern, bis auf die Heirat natürlich. Denn es ist nach wie vor sehr schwer, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, die für eine Aufenthaltserlaubnis notwendig ist.

Zitat:
eine Ehe?



Na ja, das wollte ich so sehr vermeiden.


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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.11.2004 um 11:55:32
 
Zitat:
Stimmt das für alle Bundesländer?


Mir ist kein Bundesland bekannt, das sich in dieser Frage öffentlich festgelegt hat. Wahrscheinlich erst nach einem Gerichtsurteil wird die Sache klar.

Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es, den Aufenthaltszweck zu ändern, bis auf die Heirat natürlich. Denn es ist nach wie vor sehr schwer, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, die für eine Aufenthaltserlaubnis notwendig ist.


Wenn der Arbeitgeber an  Beschaeftigung des Auslaenders eine besondere Interesse hat, kann auch die Zustimmung der BA geschafft werden. Nach dem Studiumsabschluss gibt es fuer die Studenten kein "Berufsverbot" (ausser dass die Ausbildung soll der Arbeitsstelle passen). Ausserdem, braucht man ueberhaupt keine Zustimmung fuer die wissenschaftliche Arbeit...
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