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Aufenthaltsbewilligung/Erlaubniss (Gelesen: 1.146 mal)
saads
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsbewilligung/Erlaubniss
24.12.2004 um 04:01:19
 
Hallo!
Ich habe bis 04/04 in NRW studiert (Auf.-Biwill.). Danach beantragte ich eine Berufserlaubnis (Assistenzarzt)>>>Die Landesregierung billigte diesen Antrag im Interesse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Laut Ausländerbehörde besteht kein öffentliches Interesse und mein Antrag auf AE wurde abgelehnt. Habe Denen die Situation schriftlich erklärt mit §28 Abs 3 Satz 2 und warte bis heute auf eine Antwort. Meine Frage: Was bekomme ich am 01.01.05 AE od NE und wenn AE, darf ich damit den deutschen Pass beantragen?Mein Arbeitvertrag gilt bis zum 01.10.2005..Mein AE-Anspruch bei öffentlichem Interesse besteht seit dem 01.10.04??
Ich bitte um Infos??Sehr dringender Fall. Ihr seid eine große Hilfe!!
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 24.12.2004 um 04:37:24
 
Zitat:
[...] Die Landesregierung billigte diesen Antrag im Interesse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung. [...] Mein AE-Anspruch bei öffentlichem Interesse besteht seit dem 01.10.04??[...]


M.E. besteht in keinster Weise ein Anspruch auf eine AE!

Man könnte vielleicht darauf hoffen, dass der ehemalige Student ab 01.01.2005, insoweit die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 4 AufenthG gegeben sind, noch ein Jahr Zeit hat, sich eine angemessene Stelle zu suchen, insoweit er in der Lage ist, sich soweit selbst zu finanzieren.

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