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Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich noch? (Gelesen: 1.791 mal)
softimus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich noch?
27.11.2004 um 17:25:50
 
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.12.2004 um 10:14:38
 
Zitat:
sieht Thema


Wenn ein Auslaender

a) sich laenger als 6 Jahren in Deutschland aufhaelt und
b) seit mehr als 2 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung nicht zum Zweck Studium besitzt, und
c) bis zum 1.1.2005 noch nicht seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt

lohnt sich die Arbeitsberechtigung nicht...

Die entsprechende Verordnungen wurden doch noch nicht veroffentlicht.
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chij
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Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.12.2004 um 16:53:16
 
Hi Chap,

da muss ich doch kurz nachfragen: wie meinst du das eigentlich?
Meinst du, dass sich eine Beantragnung einer Arbeitsberechtigung nicht mehr lohnt, weil z.B. eine NE nächstes Jahr bei dieser Konstellation wahrscheinlich ist? Wo kommt dann die Zahl "6 Jahre" her ??? Kenne ich noch gar nicht im AufenthG   Zwinkernd

Stehe irgendwie gerade auf dem Schlauch  Schockiert/Erstaunt

Viele Grüße

chij
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich
Antwort #3 - 01.12.2004 um 18:40:29
 
Zitat:
Hi Chap,

da muss ich doch kurz nachfragen: wie meinst du das eigentlich?
Meinst du, dass sich eine Beantragnung einer Arbeitsberechtigung nicht mehr lohnt, weil z.B. eine NE nächstes Jahr bei dieser Konstellation wahrscheinlich ist? Wo kommt dann die Zahl "6 Jahre" her ??? Kenne ich noch gar nicht im AufenthG   Zwinkernd

Stehe irgendwie gerade auf dem Schlauch


Ich bin davon ausgegangen, dass die Arbeisberechtigung nach § 286 SGB III und die "Zustimmung ohne Vorrangspruefung und ohne Beschraenkungen" nach § 9 BeschVerfV gleich sind. Dann jedem (abgesehen von Erleichterungen nach § 2 ArGV), der jetzt (abgesehen von der Auflage) den Anspruch auf die Arbeitsberechtigung hat, steht nach dem 1.1.2005 automatisch der freien Arbeitsmarktzugang zu. Ausnahme: die Studenten (wegen § 9 Abs. 3 BeschVerfV). Die weitere Arithmetik kannst Du selbst ueberpruefen (Tipp: 4/2+2=4). Smiley
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aalvarez
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Alles wird Gut?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.12.2004 um 18:55:12
 
Hi Chap,

Ich hoffe meine Unkenntnis wird nicht hart bestrafft.   Ich  habe in enen anderen Thread gelesen das es sich um eine "kann" bestimmung handelt.    "...Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung ..."  Für mich ist Kann, nicht unbedingt "Muss" ... aber ich bin eine laie.

Mir ist nicht ganz Klar wie das alles Laufen wird.

Wenn ich z.B. meine Stelle wechseln will, kann ich einfach ein Einstellungsvertrag unterschreiben und dann die Ausländerbehörde benachrichtigen, oder konnte ich eine änderungen von meine Auflagen beantragen? (in Meinen Fall, 4,5 Jahren in D als Arbeitnehmer, Normale AE), oder muss ich zuerst  bei die ABH die Zustimmung beantragen und die wird automatisch erteilt?  Konnte ich Selbständig werden?
???

Danke für mögliche Antworten.






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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberechtigung vor 1.1.2005. Lohnt's sich
Antwort #5 - 03.12.2004 um 18:01:57
 
Zitat:
Hi Chap,

Ich hoffe meine Unkenntnis wird nicht hart bestrafft.   Ich  habe in enen anderen Thread gelesen das es sich um eine "kann" bestimmung handelt.    "...Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung ..."  Für mich ist Kann, nicht unbedingt "Muss" ... aber ich bin eine laie.

Mir ist nicht ganz Klar wie das alles Laufen wird.

Wenn ich z.B. meine Stelle wechseln will, kann ich einfach ein Einstellungsvertrag unterschreiben und dann die Ausländerbehörde benachrichtigen, oder konnte ich eine änderungen von meine Auflagen beantragen? (in Meinen Fall, 4,5 Jahren in D als Arbeitnehmer, Normale AE), oder muss ich zuerst  bei die ABH die Zustimmung beantragen und die wird automatisch erteilt?  Konnte ich Selbständig werden?
???

Danke für mögliche Antworten.








Ich wuerde dieses "kann" als "muss, wenn keine dagegen sprechende Besonderheiten vorliegen" interpretieren... Smiley
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