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Geltungsdauer AE nach dem ZG (Gelesen: 1.379 mal)
Alexej
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Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geltungsdauer AE nach dem ZG
09.11.2004 um 10:32:46
 
Hallo an alle,
und eine einfache (oder auch nicht) Frage: auf welche maximale Dauer kann die Aufenthaltserlaubnis ab dem 1.01.05 verlängert werden?
Vielen Dank!
Alexej
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geltungsdauer AE nach dem ZG
Antwort #1 - 17.11.2004 um 16:11:11
 
Hängt vom Zweck der AE ab.

Beispiele:

§ 16 Abs. 1 AufenthG (Studium) max. 2 Jahre

§ 16 Abs. 4 (Arbeitsplatzsuche nach Studium) max. 1 Jahr

AE nach Abschnitt 5 des Gesetzes lt. § 26 (außer bei den dort genannten Ausnahmen) max. 3 Jahre
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...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
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