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GK, Ehe, Zuwanderungsgesetz (Gelesen: 2.151 mal)
osna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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14.10.2004 um 14:50:31
 
Hallo Zusammen,

meine Frage ist:

ich bin GreenCard-Inhaberin und besitze befristete Aufenthalterlaubnis, befristete Arbeitserlaubnis. Wenn ich im nächsten Jahr 2005 einen Landsmann heirate,


1 darf er nach Deutschland einreisen? Welchen Aufenthaltstitel würde er nach dem neun Gesetz bekommen?

2 Darf er einreisen, wenn mein Visum  zu diesem Zeitpunkt nur noch weniger als ein Jahr gilt, (und hoffentlich aufgrund der BeschV §46 Abs.2 erst ein Monat vor dem Ablauf verlängert werden darf)?

3 Wann darf er anfangen, zu arbeiten? Gleich? Nach einem Jahr? Nach meinem 5-Jährigen Frist, wenn ich Aufenthaltsberechtigung bekomme (tja, wenn ich die überhaupt bekomme)? Bekommt er die gleiche Rechte wie ich nach §29 Abs.5 AufenthG? Mit der Arbeitsmarktprüfung oder ohne?
Kann er auch eine Arbeitsberechtigung bekommen?

P.S. Wenn Ihr schreibt, "es gibt keine Aufenthaltserlaubnis mehr im 2005", was gibt's dann stattdessen?

sorry, für so viele Fragen, bin ziemlich verwirrt mit diesen Gesetzen  ???

Vielen-vielen Dank im voraus!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.10.2004 um 15:39:35
 
Zitat:
sorry, für so viele Fragen, bin ziemlich verwirrt mit diesen Gesetzen 


Hi,

keine Sorge, dafür ist das Forum ja da, um solche Fragen zu klären.

Aber ich denke, Du solltest den Koll. die Antwort erleichtern, indem Du zunächst Deine Staatsangehörigkeit verrätst.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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osna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.10.2004 um 15:58:06
 
Zitat:
Aber ich denke, Du solltest den Koll. die Antwort erleichtern, indem Du zunächst Deine Staatsangehörigkeit verrätst.



ich komme aus Kasachstan (ehemalige Sowjetunion)
also kein EU-Staat
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.10.2004 um 17:32:06
 
Zitat:
Hallo Zusammen,

meine Frage ist:

ich bin GreenCard-Inhaberin und besitze befristete Aufenthalterlaubnis, befristete Arbeitserlaubnis. Wenn ich im nächsten Jahr 2005 einen Landsmann heirate,


1 darf er nach Deutschland einreisen? Welchen Aufenthaltstitel würde er nach dem neun Gesetz bekommen?

2 Darf er einreisen, wenn mein Visum  zu diesem Zeitpunkt nur noch weniger als ein Jahr gilt, (und hoffentlich aufgrund der BeschV §46 Abs.2 erst ein Monat vor dem Ablauf verlängert werden darf)?

3 Wann darf er anfangen, zu arbeiten? Gleich? Nach einem Jahr? Nach meinem 5-Jährigen Frist, wenn ich Aufenthaltsberechtigung bekomme (tja, wenn ich die überhaupt bekomme)? Bekommt er die gleiche Rechte wie ich nach §29 Abs.5 AufenthG? Mit der Arbeitsmarktprüfung oder ohne?
Kann er auch eine Arbeitsberechtigung bekommen?

P.S. Wenn Ihr schreibt, "es gibt keine Aufenthaltserlaubnis mehr im 2005", was gibt's dann stattdessen?

sorry, für so viele Fragen, bin ziemlich verwirrt mit diesen Gesetzen  ???

Vielen-vielen Dank im voraus!


1+2. Er darf. Aber es wird (bis Du 5 Jahre in Deutschland lebst) eine Ermessensentscheidung. Keine Sorge - heute ist es genauso... Smiley

3. Er darf gleich arbeiten. Wann er "uneingeschraenkten" Zugang zum dt. Arbeitsmarkt bekommt ist z.Z. unklar. Die Arbeitsberechtigung wirst Du nie bekommen. Nach 1.1.2005 existiert sie nicht mehr. Statt der Arbeitsberechtigung wird dir aber eine Niederlassungserlaubnis erteilt... Zwinkernd
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zuka2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.10.2004 um 11:12:53
 
Zitat:
Nach 1.1.2005 existiert sie nicht mehr. Statt der Arbeitsberechtigung wird dir aber eine Niederlassungserlaubnis erteilt... Zwinkernd


Hi Chap, bist Du sicher, dass ein GC-ler ein Niederlassungserlaubnis bekommen kann. Wenn ja welche Quellen hast Du?

Zuka
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.10.2004 um 21:59:21
 
Hi zuka,

Zitat:
Hi Chap, bist Du sicher, dass ein GC-ler ein Niederlassungserlaubnis bekommen kann.


Warun nicht? Smiley

Zitat:
Wenn ja welche Quellen hast Du?


Aufenthaltsgesetz... Smiley
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osna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.10.2004 um 14:43:17
 
Zitat:
1+2. Er darf. Aber es wird (bis Du 5 Jahre in Deutschland lebst) eine Ermessensentscheidung. Keine Sorge - heute ist es genauso... Smiley

3. Er darf gleich arbeiten. Wann er "uneingeschraenkten" Zugang zum dt. Arbeitsmarkt bekommt ist z.Z. unklar. Die Arbeitsberechtigung wirst Du nie bekommen. Nach 1.1.2005 existiert sie nicht mehr. Statt der Arbeitsberechtigung wird dir aber eine Niederlassungserlaubnis erteilt... Zwinkernd


einen riesen Dank für so schnelle Antwort  Daumen hoch

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