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Heirat mit Besuchsvisum (Gelesen: 1.703 mal)
Yasmin
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Besuchsvisum
16.10.2004 um 22:10:17
 
Hallo mein Freund (Türke) und ich wollen noch in diesem Jahr während seines Besuch in Deutschland heiraten. Welche Nachteile entstehen uns wenn wir während des Aufenthalts mit dem Besuchsvisum heiraten? Eine sofortige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nicht so wichtig für uns da wir überwiegend in der Türkei leben.  Aus steuerlichen Gründen wollen wir dieses Jahr noch heiraten. Was müssen wir beachten?
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kein Steuervorteil wenn Ehepartner  im Auslan
Antwort #1 - 17.10.2004 um 10:26:07
 
Hallo Yasmin,

wenn Dein Ehemann nicht mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bei Dir lebt, hast Du auch keinen Steuervorteil.

Eine Heirat mit Besuchsvisum ist zwar rein theoretisch möglich, jedoch nicht zulässig. Die Ausländerbehörde kann verlangen, dass Dein Freund / Ehemann wieder ausreist und von der Türkei aus das korrekte Visum (Visum zur Familienzusammenführung) beantragt.

Deshalb beantragt besser gleich ein Visum zur Eheschließung und heiratet damit.

Eine andere Möglichkeit wäre, in der Türkei zu heiraten, wenn die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht zwingend und sofort erforderlich ist.

Zu beachten ist allerdings, dass Dein Mann, wenn er ohne gültiges Visum oder ohne Aufenthaltserlaubnis einreist, sich in D illegal aufhält! Daran ändert es auch nichts, dass er Dein Ehemann ist und als Ehepartner einer Deutschen das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis hat - solange er das Papier nicht definitiv in Händen hat (bzw. den Aufkleber im Pass hat) und sich hier aufhält ist er illegal.

Und wie gesagt: Steuervorteil (Ehegattensplitting) gibt es nur, wenn der Ehepartner sich rechtmäßig in D aufhält.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.10.2004 um 09:59:38
 
Zitat:
... da wir überwiegend in der Türkei leben.  Aus steuerlichen Gründen wollen wir dieses Jahr noch heiraten.


Das versteh' ich nicht. Wenn ihr überwiegend in der Türkei lebt, dürftet Ihr in D sowiesoi nicht steuerpflichtuig sein. Oder geht es um Steuern in der Türkei?

Abu
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.10.2004 um 14:45:22
 
Zitat:
Das versteh' ich nicht. Wenn ihr überwiegend in der Türkei lebt, dürftet Ihr in D sowiesoi nicht steuerpflichtuig sein. Oder geht es um Steuern in der Türkei?

Abu

Hallo Abu,
In der Türkei hat der Familienstand beim Steuern keine Wirkung. Es ist fix was von deinem Bruttogehalt als Kranken- und Rentenversicherung, Einkommensteuern usw. als Prozente abgebucht wird. Es werden ca. 38 oder 39% von deinem Bruttogehalt abgebucht.

Zitat:
Eine Heirat mit Besuchsvisum ist zwar rein theoretisch möglich, jedoch nicht zulässig. Die Ausländerbehörde kann verlangen, dass Dein Freund / Ehemann wieder ausreist und von der Türkei aus das korrekte Visum (Visum zur Familienzusammenführung) beantragt.

@ Janna,
Ist es nicht so, daß man einen gültigen Visum haben muß? da müßte es doch irgendwie egal sein ob man mit schengener Visum oder mit der FZV angereist ist.  Wichtig ist, dass man angemeldet ist, und man kann sich auch mit einem Besuchsvisum anmelden.
@ Yasmin:
Aber eines ist klar, man sollte umbedigt sich bei der Standesamt genauer erkundigen und ausdrücklich schriftlich verlangen was dein Freund  für Papiere aus der Türkei mitbringen muß. Damit es zum Schluß nicht heißt, diese Papiere fehlen noch  oder dies. Oder dass sie nicht sagen daß man mit einem Besuchsvisum nicht heiraten kann. Lieber vorher beim Standesamt erkundigen.
Viel Glück
Caya


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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 18.10.2004 um 15:35:53
 
Zitat:
@ Janna,
Ist es nicht so, daß man einen gültigen Visum haben muß? da müßte es doch irgendwie egal sein ob man mit schengener Visum oder mit der FZV angereist ist.  Wichtig ist, dass man angemeldet ist, und man kann sich auch mit einem Besuchsvisum anmelden.


Hi,
ich denke, Janna hat sich nur schlecht ausgedrückt. Natürlich ist eine Eheschließung auch mit Besuchsvisum "zulässig". Allerdings mache ich immer wieder darauf aufmerksam, dass man bei der Botschaft richtige Angaben zu machen hat, wenn man nach dem Aufenthaltszweck gefragt wird. Um hier schon den Problemen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich m.E. immer der Weg, ein Visum zur Eheschließung zu beantragen, wenn die Heirat geplant ist.

Und wenn es mal knapp wird mit den drei Monaten, dann hat man zumindest bei einigen ABH's die Chance auf Verlängerung.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Yasmin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.10.2004 um 18:22:01
 
Vielen Dank für eure Antworten. Dem Standesamt ist das übrigens lt. deren Aussage egal ob mit Besuchsvisum geheiratet wird. Mir ist halt nur nicht klar ob wir dann später bei der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung Ärger bekommen können. Wir haben jetzt im Bekanntenkreis ein Fall erlebt in dem das Deutsche Konsulat ein Visum zur Eheschließung in Deutschland erst nach über 1 Jahr mit Einschaltung Rechtsanwalt erteilt hat u. daher wollten wir das Theater umgehen.
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