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Zuwanderung (Gelesen: 1.425 mal)
Paul
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zuwanderung
13.09.2004 um 15:36:51
 
HAllO,


meine Freundin ist Kroatin, sie lebt und studiert in Kroatien. Nach ihrem Studium möchte wir, dass sie nach Deutschland kommt. Was muss alles beachtet und beantragt werden? Kann sie hier  leben und arbeiten ohne das wir gleich heiraten müssen?

MfG, Paul
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.09.2004 um 15:45:08
 
Leben für eine begrenzte Zeit ja (Intensivsprachkurs für 1 Jahr oder Studium)
Arbeiten ist so gut wie unmöglich.
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 13.09.2004 um 15:45:56
 
Hi,
unter "normalen Umständen" geht das nicht. Vielleicht kommt ja ein Aufenthalt für ein Jahr für einen Intensivsprachkurs in Betracht. Hierzu mal die AuslG-VwV (oben unter "Gesetze") lesen.
Sollte sie einen Job in D. in Aussicht haben, müsste diese Tätigkeit unter die Vorschriften der Arbeitsaufenthalteverordnung bzw. unter die Nachfolgevorschriften zu subsumieren sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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