Zitat:hallo an alle,
erstmal ein großes lob an alle in diesem forum, echt informativ und hilfreich! [beifall=beifall.gif]
folgende situation:
ich (non-eu) arbeite seit 2000 als wissenschaftlicher mitarbeiter an einer uni (davor viele jahre student). mein aufenthaltserlaubnis enthält den zusatz "ae erlischt mit der beendigung der beschäftigung an der uni x". mein vertrag ist auf 5 jahre befristet und endet nächstes jahr. eine arbeitserlaubnis habe ich nicht gebraucht, wahrscheinlich ging es um öffentliches interesse.
nun zum problem:
mein ziel ist natürlich die verlängerung des ae und die streichung der o.g. auflage. am besten natürlich eine niederlassungserlaubnis. soviel ich verstanden habe, gibt es dafür 3 punkte, die erfüllt werden müssen:
1. 5 jahre beschäftigung zuvor (habe ich)
2. 60 monate einbezahlte sozialversicherungen (habe ich)
3. gesicherter lebensunterhalt (das ist der knackpunkt)
nun gehe ich vom worst-case aus, dass ich nicht sofort eine anschlussstelle finde. dann wäre mein lebensunterhalt nicht gesichert. alternative wäre arbeitslosengeld. allerdings stand irgendwo hier im forum, dass meinesgleiche aufgrund des befristeten aufenthaltes keinen anspruch auf das arbeitslosengeld hat. somit sind wir wieder am ausgangspunkt :sauer:
ein weiteres problem ist, ich weiss nicht nach welcher verordnung meine ae erteilt wurde aav §5 oder §6. im §6 steht aber:
(2) Die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ist ausgeschlossen, wenn
...
3. der Ausländer nur zeitlich befristet beschäftigt wird
wie würdet ihr meine chancen einschätzen? nach meinem empfinden wird durch das neue gesetz alles schlimmer. was würdet ihr mir empfehlen, soll ich mich früher in der ausländerbehörde nach den möglichkeiten der verlängerung erkundigen? ich habe angst, mir was zu verbauen.
vielen dank im voraus für die antworten
asian
Eigentlich gehoert Deine Frage einem anderen Forum (Zuwanderungsgesetz).
Soweit ich sehen kann, laeuft sowohl Dein Arbeitsvertrag als auch
AE erst nach dem 1.1.2005 ab. Deswegen ist "ein weiteres Problem" irrelevant, weil die AAV am 1.1.2005 ausser Kraft tritt.
Was betrifft das Hauptproblem, ich empfehle, eine neue Beschaeftigung sofort zu finden. Im "worst-case" wirst Du wahrscheinlich aufgefordert, das Inland zu verlassen.