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niederlassungserlaubnis - verzwickte lage - frage (Gelesen: 2.527 mal)
asian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.09.2004 um 19:53:09
 
hallo an alle,

erstmal ein großes lob an alle in diesem forum, echt informativ und hilfreich!  [beifall=beifall.gif]

folgende situation:
ich (non-eu) arbeite seit 2000 als wissenschaftlicher mitarbeiter an einer uni (davor viele jahre student). mein aufenthaltserlaubnis enthält den zusatz "ae erlischt mit der beendigung der beschäftigung an der uni x". mein vertrag ist auf 5 jahre befristet und endet nächstes jahr. eine arbeitserlaubnis habe ich nicht gebraucht, wahrscheinlich ging es um öffentliches interesse.

nun zum problem:

mein ziel ist natürlich die verlängerung des ae und die streichung der o.g. auflage. am besten natürlich eine niederlassungserlaubnis. soviel ich verstanden habe, gibt es dafür 3 punkte, die erfüllt werden müssen:

1. 5 jahre beschäftigung zuvor (habe ich)
2. 60 monate einbezahlte sozialversicherungen (habe ich)
3. gesicherter lebensunterhalt (das ist der knackpunkt)

nun gehe ich vom worst-case aus, dass ich nicht sofort eine anschlussstelle finde. dann wäre mein lebensunterhalt nicht gesichert. alternative wäre arbeitslosengeld. allerdings stand irgendwo hier im forum, dass meinesgleiche aufgrund des befristeten aufenthaltes keinen anspruch auf das arbeitslosengeld hat. somit sind wir wieder am ausgangspunkt  :sauer:

ein weiteres problem ist, ich weiss nicht nach welcher verordnung meine ae erteilt wurde aav §5 oder §6. im §6 steht aber:

(2) Die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ist ausgeschlossen, wenn
...
3. der Ausländer nur zeitlich befristet beschäftigt wird

wie würdet ihr meine chancen einschätzen? nach meinem empfinden wird durch das neue gesetz alles schlimmer. was würdet ihr mir empfehlen, soll ich mich früher in der ausländerbehörde nach den möglichkeiten der verlängerung erkundigen? ich habe angst, mir was zu verbauen.

vielen dank im voraus für die antworten
asian

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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.09.2004 um 16:54:36
 
Zitat:
hallo an alle,

erstmal ein großes lob an alle in diesem forum, echt informativ und hilfreich!  [beifall=beifall.gif]

folgende situation:
ich (non-eu) arbeite seit 2000 als wissenschaftlicher mitarbeiter an einer uni (davor viele jahre student). mein aufenthaltserlaubnis enthält den zusatz "ae erlischt mit der beendigung der beschäftigung an der uni x". mein vertrag ist auf 5 jahre befristet und endet nächstes jahr. eine arbeitserlaubnis habe ich nicht gebraucht, wahrscheinlich ging es um öffentliches interesse.

nun zum problem:

mein ziel ist natürlich die verlängerung des ae und die streichung der o.g. auflage. am besten natürlich eine niederlassungserlaubnis. soviel ich verstanden habe, gibt es dafür 3 punkte, die erfüllt werden müssen:

1. 5 jahre beschäftigung zuvor (habe ich)
2. 60 monate einbezahlte sozialversicherungen (habe ich)
3. gesicherter lebensunterhalt (das ist der knackpunkt)

nun gehe ich vom worst-case aus, dass ich nicht sofort eine anschlussstelle finde. dann wäre mein lebensunterhalt nicht gesichert. alternative wäre arbeitslosengeld. allerdings stand irgendwo hier im forum, dass meinesgleiche aufgrund des befristeten aufenthaltes keinen anspruch auf das arbeitslosengeld hat. somit sind wir wieder am ausgangspunkt  :sauer:

ein weiteres problem ist, ich weiss nicht nach welcher verordnung meine ae erteilt wurde aav §5 oder §6. im §6 steht aber:

(2) Die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ist ausgeschlossen, wenn
...
3. der Ausländer nur zeitlich befristet beschäftigt wird

wie würdet ihr meine chancen einschätzen? nach meinem empfinden wird durch das neue gesetz alles schlimmer. was würdet ihr mir empfehlen, soll ich mich früher in der ausländerbehörde nach den möglichkeiten der verlängerung erkundigen? ich habe angst, mir was zu verbauen.

vielen dank im voraus für die antworten
asian



Eigentlich gehoert Deine Frage einem anderen Forum (Zuwanderungsgesetz).

Soweit ich sehen kann, laeuft sowohl Dein Arbeitsvertrag als auch AE erst nach dem 1.1.2005 ab. Deswegen ist "ein weiteres Problem" irrelevant, weil die AAV am 1.1.2005 ausser Kraft tritt.

Was betrifft das Hauptproblem,  ich empfehle, eine neue Beschaeftigung sofort zu finden. Im "worst-case" wirst Du wahrscheinlich aufgefordert, das Inland zu verlassen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.09.2004 um 18:11:14
 
hi chap,

vielen dank für deine (zwar unerfreuliche, aber fast schon befürchtete) antwort.
irgendwie ist das schon eine traurige ironie, ich lebe hier insgesamt fast 22 jahre, spreche deutsch besser als mancher deutscher, bezahle alles was es zu bezahlen gibt und trotzdem wird einem ein normaler aufenthalt so schwer gemacht ... na was solls, so ist das leben  Augenrollen

grüße
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.09.2004 um 18:26:03
 
Zitat:
hi chap,

vielen dank für deine (zwar unerfreuliche, aber fast schon befürchtete) antwort.
irgendwie ist das schon eine traurige ironie, ich lebe hier insgesamt fast 22 jahre, spreche deutsch besser als mancher deutscher, bezahle alles was es zu bezahlen gibt und trotzdem wird einem ein normaler aufenthalt so schwer gemacht ... na was solls, so ist das leben  Augenrollen

grüße
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Warum beantragst Du nicht die Einbuergerung? Smiley
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Antwort #4 - 09.09.2004 um 19:12:02
 
Zitat:
Warum beantragst Du nicht die Einbuergerung? Smiley


die zeiten für die einbürgerung hätte ich eigentlich (7jahre als kind + 10 jahre a-bewilligung + 4,1 jahre ae). allerdings habe ich hier mitgekriegt, dass das einbürgerungsverfahren ewigkeiten dauert. d.b., bis ich irgendwelche zusicherungen erhalte, ist meine ae abgelaufen (mai 2004). somit hängt alles wieder davon ab, ob ich anschließend eine neue stelle finde  !!! . klar, ich hätte viel früher mich drum kümmern sollen, bin wohl selbst schuld. aber wenn jemand wie ich seit kindheit hier lebt, denkt nicht jeden tag daran, dass man eines tages einfach so hinausgeleitet wird  Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.09.2004 um 11:59:43
 
Zitat:
die zeiten für die einbürgerung hätte ich eigentlich (7jahre als kind + 10 jahre a-bewilligung + 4,1 jahre ae). allerdings habe ich hier mitgekriegt, dass das einbürgerungsverfahren ewigkeiten dauert. d.b., bis ich irgendwelche zusicherungen erhalte, ist meine ae abgelaufen (mai 2004). somit hängt alles wieder davon ab, ob ich anschließend eine neue stelle finde  !!! . klar, ich hätte viel früher mich drum kümmern sollen, bin wohl selbst schuld. aber wenn jemand wie ich seit kindheit hier lebt, denkt nicht jeden tag daran, dass man eines tages einfach so hinausgeleitet wird  Smiley


aber wenn jemand wie ich seit kindheit hier lebt, denkt nicht jeden tag daran, dass man eines tages einfach so hinausgeleitet wird

Du hast frueher nicht gesagt, dass Du dich als Kind hier in Deutschland aufgehalten hat. Das kann was aendern. Wenn Du 6 Jahre die dt. Schule besuchte, kann Dir ein Recht auf Wiederkehr zustehen (§ 16 AuslG/§ 37 AufenthG). Hier ist doch ein Problem. Fuer einen Rechtsanspruch fehlt Dir das Alter. Den Antrag sollte bis Vollendung des 21. Jahr gestellt werden. (In Deinem Fall wuerde es Dir nicht helfen, als Du nur im Besitz einer ABW derzeit war.) Aber es gibt ein Haertefallklausel:

Zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von den in Absatz 1 Nr. 1 und 3 bezeichneten Voraussetzungen abgewichen werden.

Ich glaube die Abschiebung nach 22 Jahren Aufenthalts in Deutschland ist ein Haertefall. Ob es auch fuer die 30-jaerigen gilt sollst Du mit einem Rechtsanwalt klaeren...
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Antwort #6 - 10.09.2004 um 14:24:28
 
Zitat:
Ich glaube die Abschiebung nach 22 Jahren Aufenthalts in Deutschland ist ein Haertefall. Ob es auch fuer die 30-jaerigen gilt sollst Du mit einem Rechtsanwalt klaeren...


danke für den hinweis chap. ich dachte, ich könnte das vermeiden, aber ich denke, ich sollte mir doch einen anwalt zulegen. mal sehen, was er dazu sagt.

gruß
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.09.2004 um 16:38:36
 
Ich glaube nicht, dass die Einbürgerung lange dauert.
Im Juli 1996 wurde mein Freund aufgefordert, das Land zu verlassen (Abschiebung) und am Ende des Jahres hatte er schon deutschen Pass!

Julia
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