Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antwort (Gelesen: 9.374 mal)
gerry
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antwort
12.08.2004 um 17:10:01
 
Eine Frage:

http://german-green-card.org

Eine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren der Initiativgruppe der IT-Fachleute,

für Ihre Anfrage vom 30. Juli 2004 an Herrn Bundesinnenminister Schily danke ich Ihnen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es Herrn Minister bei der Vielzahl der täglich an ihn eingehenden Schreiben nicht möglich ist, auf jedes selbst zu antworten. Er hat daher mich beauftragt, Ihnen Auskunft zu geben.

Seit der Anwort des Fachreferates vom 17. April 2004 auf Ihre frühere Anfrage ist einige Zeit vergangen und das Zuwanderungsgesetz wurde verkündet, so dass es wie vorgesehen zum 1. Januar 2005 in Kraft treten wird.

Da der erste Green-Card-Inhaber frühestens im August nächsten Jahres einen fünfjährigen Aufenthalt vollendet haben kann, werden somit ausschließlich Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes für den weiteren Aufenthalt Anwendung finden. Zu Ihrer Frage, welche gesetzlichen Regelungen für Green-Card-Inhaber gelten, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Nach den Übergangsbestimmungen gelten die bisher erteilten Aufenthaltsgenehmigungen bis zu ihrem Ablauf weiter. Somit wird sich zum 1. Januar 2005 kein Bedarf ergeben, die vorhandenen Aufenthaltserlaubnisse nach dem Ausländergesetz in Aufenthaltserlaubnisse nach dem Zuwanderungsgesetz umzuwandeln. Als Niederlassungserlaubnis gelten die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung fort. Sogenannte Green-Card-Inhaber können diese jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht besitzen, da zuvor eine Mindestaufenthaltszeit von fünf bzw. acht Jahren erforderlich ist.

Die Frage, ob § 18 oder § 19 Aufenthaltsgesetz für IT-Fachkräfte anwendbar ist, wird sich damit im Wesentlichen für nach dem 1. Januar 2005 einreisende IT-Fachkräfte und bei denjenigen stellen, bei denen aufgrund eines Arbeitgeberwechsels die Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels erforderlich ist, weil z.B. die bisherige Aufenthaltserlaubnis an einen Arbeitgeber gebunden war.

Dessen ungeachtet werden IT-Fachkräfte, die bisher nach den speziellen Verordnungen zugelassen wurden, in der Regel unter die Bestimmungen nach § 18 fallen.

Wie schon in der Begründung zu § 19 Aufenthaltsgesetz ausgeführt wird, wird mit dieser Regelung ermöglicht, hochqualifizierten Arbeitskräften, an deren Aufenthalt im Bundesgebiet ein besonderes wirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse besteht, von Anfang an einen Daueraufenthaltstitel in Form der Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Vorschrift zielt damit auf Spitzenkräfte der Wirtschaft und Wissenschaft mit einer überdurchschnittlich hohen beruflichen Qualifikation, die sich dann auch in einer entsprechenden Gehaltszahlung widerspiegelt. Die geforderte Gehaltsgrenze beträgt derzeit ca. 84.000 EURO. Sie entspricht dem diesbezüglichen Vorschlag der Unabhängigen Kommission "Zuwanderung".

Die über die sogenannten Green Card Verordnungen zugelassenen IT-Fachkräfte, bei denen ein Gehalt von 51.000 Euro gefordert wird, soweit sie nicht über ein abgeschlossenes Studium im IT-Bereich verfügen, werden somit in der Regel keine Niederlassungserlaubnis nach § 19 Aufenthaltsgesetz erhalten können. Gleiches wird in der Regel auch für die Personen gelten, die nach § 5 Nr. 2 AAV eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Für sie besteht nur die Möglichkeit der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung zur Niederlassungserlaubnis über die Regelungen des § 9 Aufenthaltsgesetz, der unter anderem den fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Sicherung des Lebensunterhalts und den Nachweis über mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vorschreibt.

Zum Zuwanderungsgesetz bzw. zum Aufenthaltsgesetz (Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes) werden noch verschiedene Verordnungen erlassen. Sie werden ebenfalls zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Da die Arbeit an den Verordnungen selbstverständlich erst begonnen werden konnte, nachdem klar war, welche Inhalte das Gesetz haben wird, wie diese im Vermittlungsverfahren ausgestaltet werden und ob das Gesetz überhaupt in Kraft treten wird, kann schon aus diesen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zu konkreten Inhalten dieser Verordnungen gemacht werden. Darüber hinaus werden die Verordnungen in einem Verfahren erlassen, das einem Gesetzgebeungsverfahren entspricht.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass Ihre Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig beantwortet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Carola Ruppelt

Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Bürgerservice
Fax:01888/ 681 51991
E-Mail: buergerservice@bmi.bund.de
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
CheGevara
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #1 - 12.08.2004 um 21:15:26
 
Zitat:
Nach den Übergangsbestimmungen gelten die bisher erteilten Aufenthaltsgenehmigungen bis zu ihrem Ablauf weiter. Somit wird sich zum 1. Januar 2005 kein Bedarf ergeben, die vorhandenen Aufenthaltserlaubnisse nach dem Ausländergesetz in Aufenthaltserlaubnisse nach dem Zuwanderungsgesetz umzuwandeln. Als Niederlassungserlaubnis gelten die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung fort. Sogenannte Green-Card-Inhaber können diese jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht besitzen, da zuvor eine Mindestaufenthaltszeit von fünf bzw. acht Jahren erforderlich ist. 

Die Frage, ob § 18 oder § 19 Aufenthaltsgesetz für IT-Fachkräfte anwendbar ist, wird sich damit im Wesentlichen für nach dem 1. Januar 2005 einreisende IT-Fachkräfte und bei denjenigen stellen, bei denen aufgrund eines Arbeitgeberwechsels die Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels erforderlich ist, weil z.B. die bisherige Aufenthaltserlaubnis an einen Arbeitgeber gebunden war. 

Das ist echt zum Kotzen !!! Also ... wir müssen bis zur Ende unsere AE warten und dann ist auch nicht klar ob wir eine Niederlassungerlaubnis kriegen oder nicht ... brutal ...  wie kann man so leben !?!? man will was in Deutschland erreichen und sich in D integrieren aber man ist gezwungen noch 1 Jahr zu warten ... was wollen überhaupt die Deutschen !?!? Ärgerlich ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gerry
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #2 - 13.08.2004 um 10:50:18
 
Zitat:
Das ist echt zum Kotzen !!! Also ... wir müssen bis zur Ende unsere AE warten und dann ist auch nicht klar ob wir eine Niederlassungerlaubnis kriegen oder nicht ... brutal ...  


eigentlich, wir GC sind "High-Tech" Leute aber unserer Status in D-land ist sehr aehnlich zu Asylantenstatus. Warten warten warten, dann vielleicht eine Abschiebung..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #3 - 13.08.2004 um 10:57:07
 
Zitat:
eigentlich, wir GC sind "High-Tech" Leute aber unserer Status in D-land ist sehr aehnlich zu Asylantenstatus. Warten warten warten, dann vielleicht eine Abschiebung..


Hi,
in der Praxis hatte ich nie viel mit GC-Inhabern zu tun. Aber war es nicht so, dass von vornherein ein befristeter Aufenthalt vorgesehen war, und dass niemanden vorgegauckelt wurde, er könne darauf vertrauen, dauerhaft in D. leben? Unter diesen Vorzeichen habt Ihr die AE's beantragt. Wenn nun zumindest theoretisch eine Chance auf einen Daueraufenthalt besteht, verstehe ich das Selbstmitleid nicht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
gerry
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #4 - 13.08.2004 um 12:31:10
 
Zitat:
Hi,
in der Praxis hatte ich nie viel mit GC-Inhabern zu tun. Aber war es nicht so, dass von vornherein ein befristeter Aufenthalt vorgesehen war, und dass niemanden vorgegauckelt wurde, er könne darauf vertrauen, dauerhaft in D. leben? Unter diesen Vorzeichen habt Ihr die AE's beantragt. Wenn nun zumindest theoretisch eine Chance auf einen Daueraufenthalt besteht, verstehe ich das Selbstmitleid nicht.


Mick, wir sind total bereit fuer Abschiebung nach 5 Jahre, kein Problem.

Frankfurter Allgemein sieht auch kein Problem:

www.faz.net
Wer darf kommen?
Für hoch Qualifizierte (wie Ingenieure, Informatiker und Führungspersonal in Wissenschaft und Forschung) wird der Anwerbestopp aufgehoben.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
einAlien
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #5 - 13.08.2004 um 12:44:16
 
Hi Mick,

als ich vor 4 Jahren nicht akzeptiert habe die GC zu bekommen, hiess es von deinen Kollegen: das Gesetz wird sich sowieso ändern, 5 Jahren ist eine lange Zeit, vielleicht sterbe ich ja. Ich sollte die GC bekommen, dann werden wir ja schauen...

Das hat mein Deutscher Chef zu hören bekommen.

Kommentieren brauche ich das nicht, oder... explo Smiley
Zum Seitenanfang
  

alien
 
IP gespeichert
 
Auslaender
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Am Mick
Antwort #6 - 13.08.2004 um 15:20:34
 
Hallo Mick,

mal abgesehen davon, dass jeder Hochqualifizierte in Deutschland bis zu 10 Arbeitsplaetze (Aussage eines Fachmannes) schafft und davon, dass ein Hochqualifizierte in Deutschland bereits integriert ist und dem deutschen Staate nicht zu Last liegt, sondern im Gegenteil seine nicht unerhebliche Steuer zahlt (schetze mal das Steueraufkommen bei einem Lohn i. H. v. durchschn. €50000,-), was man nicht von jedem gluecklichen inhaber eines Personalausweises, einer Duldung oder einer Urkunde ueber die Asylantragstellung etc. sagen kann, mal abgesehen davon, dass im Bundesgebiet die IT - Leute nach wie vor gesucht werden, wuerde ich mal vorsschlagen, dass Du Dir die damals noch von Herrn Rister unterzeichnete Inderregelung etwas genauer anschauest.


Da steht naemlich, dass die der Green Card (eigentlich diesen Begriff gibt es nicht in der deutschen Gesetzgebung) zugehoerige Arbeitserlaubnis verlaengert werden darf etc.

Schoenes Wochenende wuenscht Dir

Auslaender
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #7 - 13.08.2004 um 21:49:04
 
Hi @All,
mir war natürlich klar, dass ich Reaktionen lostrete. Hier ist meine:
Ich muss mir nix von Herrn Rister durchlesen (was ich nach Verlinkung natürlich trotzdem gerne mache). Wir haben Regelungen, an die haben wir uns zu halten. Ihr übrigens auch.
Alle anderen Antworten (sorry, der FAZ-Link führt mich zur Startseite der FAZ, da sollte mehr kommen) vermögen mich nicht davon zu überzeugen, dass ich dem Gejammer nunmehr offener gegenüber stehe. Aber Ihr könnt mich natürlich gerne überzeugen; bin gespannt, ob auch sachliche Argumente zu meinem Posting, mit dem ich mitteilte, dass Euch von vornherein der befristete Aufenthalt klar war, kommen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
frost
Newbie
*
Offline


Ich habe das Gefühl,daß
alles vollkommen falsh
ist


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #8 - 14.08.2004 um 14:53:44
 
Mick.
vom anfang an gab es ziemlich viel lüge dabei. Es hat geheissen, dass diese 5 jahre nur durch damaligen stand der gesetzgebung möglich waren. Es sollte das neue zuwanderungsgesetz kommen and dann hätten alle it's die möglichkeit bekommen in D zu bleiben. Es hat geheissen, dass die it's als hochqualifizierte eingestuft werden sollten, jetzt heisst es, dass ein hochqualifizierte nur der ist, wer 84.000 EUR im jahr verdient ( egal wie ). Im 2000 war es überhaupt kein problem für einen programmierer einen job irgendwo anders zu bekommen. Ich hatte zum beispiel die möglichkeit gehabt, nach Österreich zu gehen. Ich habe das nicht gemacht und bereue das wirklich. Der andere punkt ist die art und weise wie deine regierung das macht. Sie sagen weder ja noch nein. Sie sind die guten. Die entscheidung über das weiterbleiben ist an die agentur für die arbeit delegiert, es ist aber nirgendwo festgelegt, ob das case-by-case entscheidungen werden, nach bundesländern oder nach lust und laune jedes einzelnen beamten. Ich war in diesem land nicht betteln und habe ganz brav die steuern mitgezahlt und das war nicht wenig. Ich hätte mindestens eine respektvolle haltung mir gegenüber erwartet. Sagt einfach NEIN, wir schmeissen euch raus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #9 - 14.08.2004 um 16:02:43
 
hallo "frost"

ich verstehe deinen Ärger über die deutsche Linie.Es wird immer so bleiben wie es ist. nach aussen wird ein Gesetz gemacht das fortschrittlich sein soll.Dabei müssen natürlich alle Parteien unter einen Hut gebracht werden.dabei kommt dann kein Fortschritt sonderne in Rückschritt raus.
Niemand wirft dich odfer andere aus DE raus--solange ihr funktiniert.Wehe aber wenn du nicht mehr brav arbeitest und bezahlst,dann bist du der unerwünsche Ausländer. Merkst du es nicht:?? Vergiss Deutschland wenn du ein sehr gut qualifizierter Mensch bist.Gehe in andere Länder der Erde und werde glücklicj.Glückliocher wie hier.Denn hier kannst du dich anstrengen wie du willst du bist immer nur der "Gastarbeiter"

Dies ist aber bestimmt kein Mänger der Mitarbeiter der ALB.Dies ist politisch gesteuert von Regierungenh alle Farben oder Parteinen.Dies setz sich in allen Bereichen fort ob Arbeitsrecht,Sozialrecht oder Visas für Besucher.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
CheGevara
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #10 - 14.08.2004 um 22:53:45
 
Hi Mick,

es war mir klar, dass in meinem Vizum ein befristete Aufenhalt geschrieben war. Aber wie auch "einAlien" geschrieben hat, hat dies mein Chef nicht gewusst. Es wurden ihm tonenweise Lügen und Versprechungen von deine Leute in München gesagt, die sogar das jetztiges Gesetz nicht kennen (von eigene Efahrung weiss ich das) ... Natürlich wird Deutschland nicht runtergehen, wenn ich wieder nach Hause oder irgendwoanders gehe. Aber ich bin sicher, dass die richtige Verlierer werdet Ihr sein. Ich werde immer ein Job bekommen oder selber Firma grunden, die wieder für euch arbeiten würde - aber in Ausland! Alle GC-Freunde, die ich kenne, haben bis jetzt KEIN Cent für ein dauerhaftes Leben in Deutschland investiert ... du kannst nachvollziehen warum, oder ?! Wir haben in letzten 4 - 5 Jahre in Deutschland Familien gegrundet, Kinder großgezogen und viele Freunde gewohnen. Nun leider werden wir immer noch wie "peku" sagt "Gastarbeiter". Ich weisst, dass du das vielleicht nicht verstehtst, aber ich kann es weder dir noch meine deutsche Freunden beschreiben. Nicht gegen andere Ausländer aber teilweise fühle ich mich wie ein Asyl here ... Wir sind zwar große Verdiener, aber auch große Steuerzahler. Wenn ich wieder zurück in menem Heimat gehen sollte, werde ich natürlich meine 5 jahrige Rentenversicherungsbeitrage mitnehmen. Warum soll ich die deutsche Sozialsystem mit meinem Geld unterstützen, wenn ich in D nicht willkommen bin !? Also so in dieser Richtung sind meine Gedanken ... vielleicht liege ich falsch, aber leider bin ich enttäuscht und müde ...  :stampf:
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
frost
Newbie
*
Offline


Ich habe das Gefühl,daß
alles vollkommen falsh
ist


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antwort
Antwort #11 - 15.08.2004 um 10:03:07
 
Hi Mick!
Übrigens, zu den Verlierern und Gewinnern des neuen Gesetzes. Ich weiß nicht, wie das Gesetzt die anderen Kategorien von Ausländern betrifft, eines steht für mich fest, dass die GreenCardler weg müssen. Die endgültige Erkenntnis dieser Tatsache hat mich für paar Tage aus dem emotionalen Gleichgewicht gehauen, jetzt bin ich wieder ganz cool. Was ist aber mit den Deutschen selbst? Wie schaut es mit den demografischen Problemen der Nation aus? Ist dieses Thema nicht mehr in? War das die gleiche Blase, wie die Analysen des IT-Marktes im Jahre 2000? Dann müsst ihr nach der Glaubwürdigkeit eurer eigenen offiziellen Informationsmedien fragen und wie weit sind sie von den Politikern manipulierbar. Das sind aber eure Probleme.
     
Irgendwo habe ich einen Graffititext von Pariser Metro gelesen: „Fremde, lasst uns nicht alleine mit Franzosen!“.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
einAlien
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antwort
Antwort #12 - 30.08.2004 um 13:08:34
 
Hi,
ich glaube deutlicher als hier wird es nicht sein:

:stampf: Daumen runter Daumen runter Daumen runter

http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/0481.html

ciao
Zum Seitenanfang
  

alien
 
IP gespeichert
 
chij
Techniker
****
Offline




Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antw
Antwort #13 - 01.09.2004 um 12:05:55
 
Zitat:
ich glaube deutlicher als hier wird es nicht sein:

:stampf: Daumen runter Daumen runter Daumen runter

http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/0481.html

ciao


naja, etwas unerwartet Neues hat die gute Frau Vogt ja nicht gesagt. Was mich aber nach wie vor brennend interessieren würde ist, ob die GC-ler, die hier studiert haben und dadurch in der Regel > 5 Jahre im Land sind, irgendwie doch die Möglichkeit hätten nach §9 des ZuwG noch vor Ablauf der 5 Jahre GC eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Wenn ich das richtig sehe, läuft alles hauptsächlich darauf hinaus, ob die Bewilligungszeiten angerechnet werden oder  nicht.
Darüber ist hier im Forum bereits oft diskutiert worden, aber ich denke (und hoffe!), dass die endgültige Antwort auf diese Frage die Verwaltungsvorschriften geben werden.

Grüße

chij
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
einAlien
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: GreenCard + Hochqualifizierte: Offizielle Antwort
Antwort #14 - 01.09.2004 um 14:22:45
 
das ist sowieso egal.
Eine der bedingungen für den erhalt der Niederlassungserlaubnis ist:
Zitat:
6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist


als Greencardler hat solch ´n erlaubnis nicht.

So gesehen, darf ein Greencardler keine niederlasuungserlaubnis bekommen

oder was ist genau unter "dauernde" zu verstehen? Fragezeichen
Zum Seitenanfang
  

alien
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema