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Hier eine Info der Berliner Zeitung Samstag, 19. Juni 2004 ------------------------------------------------------------------------
Anreize und Sanktionen Sigrid Averesch
Bundesregierung und Opposition haben sich auf ein Zuwanderungsgesetz geeinigt. Von Anfang 2005 werden neue Regelungen für ausländische Arbeitnehmer gelten. Zudem wird die Integration geregelt. In etlichen Bereichen müssen die Details noch in Verwaltungsvorschriften geregelt werden. Hier die wichtigsten Bestimmungen.
Bleibt es bei den fünf Aufenthaltstiteln für Ausländer?
Nein. Künftig wird es einen befristeten (Aufenthaltserlaubnis) und einen unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis) geben. Ausländer müssen nicht mehr eine Arbeits- und zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Künftig erteilt die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis, die die Arbeitserlaubnis umfasst. Damit diese erteilt werden kann, wird sich die Ausländerbehörde zuvor an die Bundesagentur für Arbeit wenden, da diese der Beschäftigung des Ausländers zustimmen muss. Bei Flüchtlingen gibt es einen weiteren Aufenthaltstitel - die Duldung, die 18 Monate gilt. Die Geduldeten dürfen ein Jahr lang nicht arbeiten.
Dürfen Arbeitskräfte aus aller Welt nach Deutschland kommen?
Nein. Der Anwerbestopp für Arbeitskräfte, die nicht aus den Staaten der Europäischen Union kommen, gilt weiter. Die bisherigen Ausnahmen für bestimmte Berufe, etwa für Saisonarbeiter wie Spargelstecher, bleiben bestehen. Voraussetzung für einen Aufenthalt bleibt, dass die freie Stelle weder mit einem Deutschen noch mit einem EU-Ausländer besetzt werden kann. Mit dem Zuwanderungsgesetz dürfen auch hoch Qualifizierte und Selbstständige einreisen. Grundsätzlich gilt aber: Nur derjenige Ausländer darf in Deutschland arbeiten, der auch einen Arbeitsplatz hat.
Was heißt hoch qualifiziert?
Im Gesetz ausdrücklich genannt sind Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen und Lehrer mit herausgehobenen Funktionen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter. Darüber hinaus gilt die erleichterte Einreise für Spezialisten, etwa im IT-Bereich, und für leitende Angestellte mit einem monatlichen Mindestverdienst von 7 000 Euro.
Was ändert sich für hoch Qualifizierte?
Derzeit bekommen sie nur einen zeitlich befristeten Aufenthalt. So dürfen IT-Spezialisten fünf Jahre bleiben. Künftig erhalten Spitzenkräfte sofort ein Daueraufenthaltsrecht für sich und ihre Familie.
Wie kann ein Ausländer eine Firma in Deutschland aufbauen?
Nur unter engen Voraussetzungen. Er bekommt die Genehmigung, wenn entweder ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis vorliegt. Zudem muss sich die Tätigkeit positiv auf die deutsche Wirtschaft auswirken und die Finanzierung gesichert sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheiden die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit. Dabei müssen sie die vor Ort ansässigen Berufsvertretungen beteiligen. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn ein Nicht-EU-Ausländer mindestens eine Million Euro investiert und zehn Arbeitsplätze schafft. Wer älter als 45 Jahre ist, muss zusätzlich nachweisen, dass er eine angemessene Altersversorgung hat.
Bekommen Selbstständige sofort ein Daueraufenthaltsrecht?
Nein. Sie dürfen zunächst drei Jahre bleiben. Ist der Unternehmer erfolgreich, erhält er das dauerhafte Bleiberecht.
Dürfen ausländische Studenten nach dem Studium bleiben?
Ja. Wenn sie das Studium erfolgreich beendet haben, dürfen sie ein weiteres Jahr bleiben, um einen Job zu finden. Haben sie Arbeit gefunden, gelten für sie die oben beschrieben Regelungen.
Wer muss einen Integrationskurs absolvieren?
Neuzuwanderer müssen einen Integrationskurs besuchen, wenn ihre Deutschkenntnisse unzureichend sind. Bereits hier lebende Ausländer können von den Ausländerbehörden ebenfalls zum Kursbesuch verpflichtet werden, wenn sie unzureichend deutsch sprechen.
Was passiert, wenn der Integrationskurs nicht besucht wird?
Der Neuzuwanderer muss dann damit rechnen, dass sein Aufenthalt in Deutschland nicht verlängert wird. Bereits hier lebende Ausländer müssen dies nicht befürchten. Bei denjenigen, die staatliche Leistungen, wie Sozial- und Arbeitslosengeld erhalten, kann diese jedoch um zehn Prozent gekürzt werden.
Werden terrorverdächtige Ausländer schneller abgeschoben?
Ja, wenn Verfassungsschutz und Polizei auf Grund ihrer Erkenntnisse zu der Prognose kommen, dass der Ausländer die Sicherheit Deutschlands gefährdet. Das kann etwa durch eine Ausbildung in einem El-Kaida-Lager der Fall sein. Dann erlässt entweder der Bundes- oder der Landesinnenminister eine Abschiebeanordnung.
Kann dagegen geklagt werden?
Ja, aber nur vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Klagemöglichkeit wird eingeschränkt. (sav.)
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