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Studenten und Zuwanderungsgesetz (Gelesen: 9.791 mal)
MI_2002
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19.06.2004 um 19:40:19
 
Hallo,

ich wäre für alle Antworten dankbar, da ich die Situation nicht ganz verstehe...

Ich habe den neuen Entwurf gerade angesehen und soviel ich alles verstehe, gibt's noch keine Klarheit, ob die ausländischen Studenten nach dem Studiumabschluss in D. arbeiten dürfen.

1. - §16.4 sagt, dass nach dem Abschluss des Studiums kann die Arbeitserlubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§18 bis §§21 besetzt werden darf, verlängert werden.

2. Die §§ 18-21 beschreiben aber ganz normale Formen zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis.

D.h. für mich, dass die Studenten nur ein Jahr zur Suche eines Arbeitsplatzes erhalten können, aber dann ist es wieder extrem schwierig eine Arbeitserlaubnis zu erhalten (man muss entweder Hochqualifizierter sein, oder es muss ein öffentliches Interesse bestehen)

D.h., dass das neue ZG kaum etwas ändert und alles, was die Studenten bekommen ist nur ein Jahr nach dem Abschluss - scheint nicht so viel Sinn zu haben?

Oder verstehe ich etwas falsch und das kommt später oder es wird in den zukünftigen Verwaltungsvortschriften stehen... Danke
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kutul
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.06.2004 um 19:58:51
 
Hi,

auch ich habe heute das neue EWG gelesen und verstehe genauso. Die Studenten bekommen ein Jahr nur zur Arbeitssuche! Falls jemand ein Arbeitsangebot bekommt, muss wieder ein öffentliches Interesse bestätigt werden. (wie bisher)

Gruß
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MI_2002
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Antwort #2 - 19.06.2004 um 20:06:38
 
Das kann aber nich wahr sein  ??? Nach so vielen Aussagen von allen Politikern, dass die Studenten die Möglichkeit erhalten in D. zu arbeiten..... Ich kann kaum daran glauben...

Vielleicht wird das irgendwie anders geregelt?
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val
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.06.2004 um 23:06:31
 
du hast ziemlich richtig verstanden.
leider ist das nicht das schlimmste...
es ist nicht ganz klar ob man während dieser Arbeitsplatzsuche arbeiten darf.
wahrscheinlich nicht
na toll...
val
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MI_2002
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Antwort #4 - 19.06.2004 um 23:37:01
 
Tja, stimmt, es ist auch noch unklar... Aber es ist ziemlich egal, die Lage ändert sich kaum, man kann die Arbeit noch während des Studiums finden, im letzten Semester und außerdem gilt das Visum normalerweise noch einbischen, wenn man alles plant...

Aber trotzdem ich glaube einfach nicht daran, dass kann aber nich ernst sein!  kopfhau Es gibt tausende Meldungen zu diesem Thema und alle sind positiv...

Ich hoffe nur, dass es eine spezielle Regelung geben wird, wie z.B. Green Card, das könnte irgendwo bei § 42 sein... Oder wo werden solche Sachen noch geregelt, in den Verwaltungsvortschriften?

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Sascha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.06.2004 um 23:40:23
 
Ich so es genau so...
nach alen Ankündigungen von Politiken (Spd usw.)...kommt wieder das gleiche mist...(meistenst noch stränger und kompizierter).....
Und das wird genau so schwierig in ArbE zu kriegen als vorher - also UNMÖGLICH....
und bezüglich Hochqualifizierte....passt ein MBA Grad in Internationales Betriebwirtschaftlehre mit 3 fremdschprachen und 2 Jahre Berufserfahrung unter dieser Klausel?....bin nur mal neugierig...Danke, wenn jemand es sagen oder ahnen kann....Smiley

ich bin eigentlich auch ziemlich sauer nachdem ich diese neue vrfassung gelesen habe...nach allen diesen neuen "laute" Anküngigunge kommt eine neue Monster und bringt ja kaum was neues und löckeres mit....Schade...
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.06.2004 um 02:26:17
 
Zitat:
es ist nicht ganz klar ob man während dieser Arbeitsplatzsuche arbeiten darf.
wahrscheinlich nicht

Na das wär ja ein Widerspruch in sich.. m.E. ist klar, dass
man eben so lange NICHT (ungenehmigt) arbeiten darf, BIS man
einen Arbeitsplatz gefunden hat (der dann eben genehmigt ist/wird).
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MI_2002
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Antwort #7 - 20.06.2004 um 11:49:05
 
Die Arbeitserlaubnis während dieses Jahres ist überhaupt kein Problem. Alle suchen nach dem Arbeitsplatz bereits während des Studiums und diese zusätzliche Zeit hilft hier kaum...

Interessant, was die Zeitungen zu diesem Thema schreiben...

FTD:
Eine deutliche Erleichterung wird es nur für ausländische Studenten geben, die in Deutschland ihr Studium abgeschlossen haben und bisher im Regelfall anschließend das Land verlassen mussten. Ihnen soll künftig nach Zustimmung durch die Arbeitsverwaltung die Arbeitsaufnahme ermöglicht werden. Finden sie nicht sofort einen Arbeitsplatz, sollen sie ein Jahr lang in Deutschland nach einem Job suchen dürfen.

Handelsblatt, FAZ, SZ alle bestätigen auch diese Tatsache.

Wahrscheinlich soll es eine zusätzliche Regelung geben. Kann jemand von AB vielleicht sagen, wie es geregelt sein könnte. In den Verwaltungsvortschriften?
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Brian
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Antwort #8 - 21.06.2004 um 10:04:09
 
Es wird zusätzliche Regelungen geben.

§ 42 des Gesetzentwurfs enthält eine Verordnungsermächtigung. Schon zu dem vom BVerfG gestoppten Zuwanderungsgesetz 2002 gab es den Entwurf einer Ausländerbeschäftigungsverordnung.

Ich vermute, dass sie in abgewandelter Fassung jetzt wieder kommt.

Bevor nicht der endgültige Gesetzestext sowie alle ergänzenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorliegen, ist eine Bewertung der gesamten Reform und diverser Einzelfragen kaum möglich.
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Julian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 21.06.2004 um 15:13:14
 
hallo ihr alle, und Sascha,
bitte sehe meine Kommentare unter "???ZuwG".
ihr habt wohl zuviel gehofft und zu viel Erwartungen gehabt, jetzt eine böse Überraschung.
"Hochqualifizierter" sind entweder "Wissenschaftler in besonderen Positionen" -- also wohl weltberühmt, oder zum. in Europa oder " leitende Angestellte mit bes. Berufserfahrung und einem Jahreseinkommen von zumindest das Doppelte der Bemessungsgrenze der ges. krankenkasse".
Studenten oder frisch Absolventen zählen sicher nicht dazu.
nochmal, die wollen eine Begrenzung !! der Zuwanderung, das ist auch warum das Punktesystem ganz aus dem Gesetz gestrichen wurde !
sonst hätten wir alle "zuwandern" können ! die Punkte erreichen wir locker.
Julian
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #10 - 21.06.2004 um 16:04:12
 
Für erfolgreiche Hochschulabsolventen sieht es meines Erachtens nicht grundsätzlich so schlecht aus.

Neben dem § 19 "Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte" gibt es ja noch den § 16 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 und der noch ausstehenden Verordnung zu § 42 ("AusländerbeschäftigungsVO" ).

Für mich noch nicht abschließend zu übersehen.
Dürfte vermutlich auch vom Sudienfach abhängen.
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MI_2002
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Antwort #11 - 25.06.2004 um 12:30:19
 
Hallo Brian,

danke für deine Antwort. Wie ich es verstehe, müssen wir einfach einbischen abwarten... Wenn das neue ZG am 09.07 durch BT und BR kommt, dann wird es sehr interessant...
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infinjohn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 25.06.2004 um 12:45:49
 
Hi Alle

Heist es dass Studenten die ihre Studium dieses Jahr Absolviert die moeglichtkeit haben um ein AE fuer ein weiter Jahr zu bekommen hat? Oder zuerst von naechstes Jahr?

Viel Spass... Zwinkernd
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MI_2002
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Antwort #13 - 25.06.2004 um 12:58:51
 
Hi,

D.h. - falls das neue ZG ab dem 01.01.2005 in Kraft trifft, dann haben die Studenten diese Möglichkeit (aber wenn du die letzten Posts ansiehst, gibt es wahrscheinlich viele Probleme nach diesem Jahr), die ihr Studium erfolgreich  Fragezeichen abgeschlossen haben...
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kutul
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Antwort #14 - 26.06.2004 um 10:56:51
 
Hallo,

wie hoch muss das Einkommen sein, so dass es "das Doppelte der Bemessungsgrenze der ges. krankenkasse" entspricht?

Gruß
KUTUL
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