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ZuwG und Staatsangehoerigkeitsrecht II (Gelesen: 1.911 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ZuwG und Staatsangehoerigkeitsrecht II
02.08.2004 um 17:28:29
 
Noch eine Frage:

Darf ein Auslaender, der sich schon mehr als 6 Jahre in Deutschland aufhaelt, freiwillig an einem "Integrationskurs" teilnehmen, um die Frist des Anspruches auf die Einbuergerung von 8 auf 7 Jahren zu reduzieren (§ 10 Abs. 3 StaG)?

PS. Ich bitte herzlich, die Themen, die weder meine Frage noch ZuwG betreffen, hier nicht zu diskutieren. Smiley
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Ralf
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Antwort #1 - 04.08.2004 um 15:29:44
 
Zitat:
Darf ein Auslaender, der sich schon mehr als 6 Jahre in Deutschland aufhaelt, freiwillig an einem "Integrationskurs" teilnehmen, um die Frist des Anspruches auf die Einbuergerung von 8 auf 7 Jahren zu reduzieren (§ 10 Abs. 3 StaG)?


Zu diesem Thema ist leider noch nichts näheres bekannt.
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ktosik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ZuwG und Staatsangehoerigkeitsrecht II
Antwort #2 - 23.12.2004 um 23:15:42
 
Hi,

maile doch das Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge an:
info.buerger@bamf.bund.de
oder ruf sie an:

Tel.: 09 11 / 943  - 63 90  (Service für Bürger)

siehe auch:
http://www.bafl.de/template/index_integration.htm

VLG
Angie
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Ralf
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Antwort #3 - 28.12.2004 um 01:29:23
 
Zitat:
Zu diesem Thema ist leider noch nichts näheres bekannt.


Inzwischen doch: Siehe §§ 44 ff AufenthG
klick hier


Sorry, das Thema war in der Zwischenzeit untergegangen.


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