Zitat:..
Ralf, ich weiss, Du hast es gut gemeint mit Konsequenzen meines ev. "pro forma" umzugs.
Hi Angie,
das war zwar Mick, aber ich sehe das natürlich genauso. Natürlich kannst du in ein anderes Bundesland umziehen, aber eben nicht nur "pro forma", also nur auf dem Papier. Das würde nicht nur gegen melderechtliche Vorschriften verstoßen, wie Mick schon gesagt hat, es würde auch keine andere Zuständigkeit im Einbürgerungsverfahren begründen, denn diese richtet sich danach, wo der Einbürgerungsbewerber sich für gewöhnlich aufhält.
Zitat:Was mich aber argert, ist Tatsache, dass es bei mir so was als Betrug eingestuft wuerde
wird es ja nicht, es wäre ja "nur" eine Ordnungswidrigkeit, während Betrug eine Straftat ist.
Zitat:und das Handeln des Freistaates Bayern, der sich uber deutsche Bundesregierung und deutsche Gesetzgebung (u.a) in puncto Einburgerung stellt,
Tut er das? Schließlich steht es nirgends direkt im Gesetz, dass
polnische Staatsangehörige unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden müssen. Viele Rechtsgrundlagen lassen Gestaltungsspielräume. Allerdings sind sie hier durch die Erlasse des Bundes-Innenministeriums doch stark eingeengt.
Natürlich ist Staatsangehörigkeitsrecht Bundesrecht, aber die Länder führen es aus (Ausnahme: §§ 13 u. 14 StAG). Folglich ist es auch Aufgabe der Länder, Regelungslücken (so vorhanden) zu schließen.
In wie weit Erlasse des BMI für die Länder und ihre Behörden bindend sind, kann ich nicht beurteilen, ich bin weder Jurist noch Staatsrechtler.
Zitat:... muss man schlucken, ohne dass das Bundesland welche Minuspunkte bekommt.
Wie das mit den Minuspunkten funtkionieren soll, musst du mal erklären. Etwa so wie hier im Forum, bei der Popularitätsanzeige?
Schlucken muss man dies auch nicht, man hat ja schließlich auch noch den Rechtsweg., siehe den Beitrag von Andrzej.
Zitat:Der zweite Weg ware, wohl als 1., gegen Bayern einen Prozess anzufangen. Ehrlich gesagt, bin ich keine Kampferin, aber ...
Wie schatzt Ihr, wie gross waren dann meine Chance?...Was wurde so ein Spass kosten? (vielleicht faende ich ein paar Leute, die eine ahnliche Situation haben und mitkampfen mochten? Und einen SPD-Anwalt, der helfen moechte?) Fragen, Fragen...
Das könnte ein langwieriges Unternehmen werden. Wenn du am Ende jedoch gewinnst, muss das Land sämtliche Kosten tragen. Da kann, wenn es bis zum Bundesverwaltungsgericht geht, locker mal eine 5-stellige Summe rauskommen.
Leute in ähnlicher Situation sind ja schon in diesem Forum vertreten.
Zitat:Jedenfalls: noch ist Polen nicht verloren:-)
Zitat:Fur Eure Meinung ware ich sehr dankbar!
Meine Meinung: Antrag stellen, ausdrücklich auf die Gegenseitigkeit hinweisen und erst mal abwarten, was passiert. Ich denke, dass auch in den Süd-Ländern über kurz oder lang der Auffassung des Bundes und der anderen Länder in dieser Frage gefolgt wird. Noch ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgerichtes in diese Sache wie schon bezüglich Griechenland wird Bayern wohl nicht riskieren.