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cz-bürger in germany (Gelesen: 2.748 mal)
joshua
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.12.2004 um 21:04:41
 
hallo zusammen!

sorry ich hatte schon mal einen ähnliches thread, aber ich muss einfach nochmal nachfragen:

ich verstehe jetzt gar nichts mehr!
Können tschechische Bürger in Deutschland leben, wenn sie hier keiner Arbeit nachgehen?
nach Freizügigkeitsverordnung ist das ja möglich seit 1.5.2004. Ich habe beim auswärtigen Amt angefragt und da hies es, wenn der Unterhalt, Unterkunft und Krankenversicherung gesichert ist, dann ist das kein Problem. Die Ausländerbehörde X sagt, nein nur maximal 3 Monate/halbes Jahr. Ausländerbehörde Y meint wiederum, ja alles kein Problem wenn die Auflagen erfüllt werden. Ein Anwalt für Ausländerrecht sagt wiederum, nein nur 3 Monate Aufenthalt!
ich weiss nu nimmer was ich glauben soll!

kann mir bitte jemand helfen?

gruss joshua

PS: mein Problem ist, dass Ausländerbehörde X für uns zuständig ist. Griesgrämig
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Antwort #1 - 21.12.2004 um 22:14:17
 
Hallo joshua,

jeder EU-Bürger darf sich aufgrund von Art. 18 EG-Vertrag ohne weiteres im EU-Raum aufhalten. Nach 3 Monaten (muss) kann er eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger bzw. eine Bescheinigung beantragen. Erst nach 3 Monaten muss er die besagten Mittel nachweisen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Hat er die Mittel nachgewiesen, bekommt er grundsätzlich eine Bescheinigung, die den weiteren Aufenthalt legitimiert. Der Aufenthalt ist aber unter den besagten Umständen auch ohne diese Bescheinigung rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Doc  grin
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joshua
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.12.2004 um 23:02:38
 
hallo doc! 8)

erstmal danke für die schnelle Antwort!
wenn das stimmt was du sagst, dann wäre meine kleine Welt wieder einigermaßen ok. Zwinkernd
was soll ich jetzt aber machen? zur Ausländerbehörde gehen und mich auf die Paragrafen berufen? obwohl mir der Anwalt gesagt hat, dass es nicht legal ist oder nur die Vorraussetzungen erfüllen und abwarten bis jemand die Nachweise verlangt? es gibt ja das Sprichwort: schlafende Hunde soll man nicht wecken...
scheinbar weiss niemand was genaues. ich hatte noch bei Ausländerbehörde Z angerufen und dort hatten 2 Mitarbeiter komplett unterschiedliche Meinungen. der eine sagte ja der andere nein und beide sitzen im selben Zimmer, na toll!
ich will nix illegales machen und das alles möglichst dingfest machen, aber wenn man so unterschiedliche Aussagen bekommt, dann ist das nicht so einfach. kopfhau

gruss joshua    öhm
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Antwort #3 - 21.12.2004 um 23:12:51
 
Geh' doch einfach zu Deiner Ausländerbehörde, leg die Unterlagen über ausreichende Mittel und Krankenversicherung vor und beantrage eine AE-EG oder Bescheinigung nach FreizügVO bzw. FreizügG/EU. Dann müssen sie ja entscheiden.

Doc  grin
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Mick
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Antwort #4 - 21.12.2004 um 23:18:59
 
Zitat:
eine AE-EG oder Bescheinigung nach FreizügVO bzw. FreizügG/EU


Scheiß Übergangszeit  lachen
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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joshua
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.12.2004 um 06:58:39
 
@mick

recht hast du!  [beifall=beifall.gif]
bist du wirklich bei der AB tätig? wie würdest du entscheiden?


@doc

ich befürchte, dass meine zuständige AB dies dann ablehnen wird...die Leute dort sind leider nicht sehr verständnisvoll und scheinbar haben die auch kaum einen Plan. ich wurde dort schon mehrfach abgefertigt und konnte kaum Auskünfte bekommen. die wollen einfach nicht....  :pei
ich versuchs halt nocheinmal.... :brrr

gruss joshua  Schockiert/Erstauntm
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Mick
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Antwort #6 - 22.12.2004 um 08:14:05
 
Zitat:
@mick

recht hast du!  [beifall=beifall.gif]
bist du wirklich bei der AB tätig?


Natürlich, ich lüg Euch hier doch nicht die Hucke voll Smiley

Zitat:
wie würdest du entscheiden?


Nach Recht und Gesetz. Bedeutet bei Nachweis (was relativ ist) Sicherung Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz gibbet ein Aufenthaltsrecht. Lass Dich da nicht kirre machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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joshua
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Antwort #7 - 22.12.2004 um 18:37:08
 
@mick

sorry dass ich dich nicht gleich erkannt habe, ich habe bisher halt meist nur Negativerlebnisse mit deinen Kollegen gehabt und deswegen konnte ich es kaum fassen, dass sich einer hierher verläuft und auch noch hilfsbereit ist   :santa
aber ich muss ab heute umdenken...
hat mich doch tatsächlich heute ein Mitarbeiter der AB angerufen und mir erklärt, er hätte sich nochmal informiert und nun habe ich eine neue Variante:
also, einfach beim Einwohnermeldeamt die Person melden und fertig. Die AB wird dann von denen informiert. Die AB schickt dann evtl. nur ein Schreiben, dass die Auflagen erfüllt werden sollen (Unterkunft,Einkommen,Krankenversicherung) und der CZ-Bürger hier keiner Arbeit nachgehen darf und auch keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen kann. Die AB hat kein Interesse, dass der CZ-Bürger sich persönlich vorstellt oder ob die geforderten finanziellen Mittel auch tatsächlich vorhanden sind (kein Nachweis nötig).
Die AB wird erst dann tätig wenn z.B. Sozialhilfe oder ähnliches beansprucht wird.
Mir gefällt diese Variante!  :-D

ich werde diese mal testen und sehen was dabei rauskommt!  :bx

gruss joshua

PS: ich wünsche allen ein schönes Weihnachten!  :santa
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joshua
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Antwort #8 - 14.02.2005 um 21:07:25
 
:anbet es ist vollbracht!  :anbet

unsere zuständige Ausländerbehörde ist scheinbar komplett ausgetauscht worden oder es wurden endlich doch die neuen Richtlinien für EG-Mitglieder auch in meiner Stadt akzeptiert! :dom

...also ich hab "einfach" nochmal zum xten male bei der AB angerufen, mich schon darauf eingestellt wieder eine Abfuhr zu bekommen bzw. unqualifizierte Antwort und wieder angefragt wie es eine AE-EG oder Bescheinigung nach FreizügVO bzw. FreizügG/EU zu beantragen gilt und siehe da.....die Stimme am anderen Ende der Leitung spricht: "kein Problem...einfach bei dem zuständigen  Einwohnermeldeamt registrieren und dazu ein Formular ausfüllen, warum man hier ist (Arbeistaufnahme/Studium oder einfach nur so....) und die geben das weiter an die AB!"
gesagt...getan und 3 Tage später hatten wir die Bescheinigung auf die wir so lange gewartet hatten!  :richter

es geschehen noch Wunder, vor allem wenn Beamte endlich ihre Vorgehensweise bzw. Richtlinien bekommen!  [beifall=beifall.gif]  

danke für die Hilfe und Unterstützung!

cya joshua :happy:
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