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lange Leidensgeschichte.... (Gelesen: 1.874 mal)
Bijoumonique
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag lange Leidensgeschichte....
21.12.2004 um 20:52:11
 
Eine gute Freundin hat mir diese HP empfohlen, um mich ein bisschen schlauer zu machen. Also, ich habe einen Tunesier geheiratet, den ich im Urlaub kennenlernte (Asche auf mein Haupt). Wie sich später herausstellte, bin ich auf eine Art Heiratsschwindler hereingefallen, dem es nur darum ging, nach Europa zu kommen und dort zu bleiben. Wir haben keine zwei Jahre unter einem Dach gelebt, d. h. am 23.1.01 kam er nach Deutschland, am 06.12.02 habe ich mich getrennt (von Tisch und Bett innerhalb der Wohnung) am 15.01.03 bin ich ausgezogen. Das sind offensichtlich keine zwei Jahre des Zusammenlebens. Das Ausländeramt sagt aber, da es "annähernd" zwei Jahre waren ist die rechtliche Lage schwierig und es ist nicht so einfach ihn auszuweisen. Erschwerend kommt hinzu, dass wir eine gemeinsame Tochter haben um die er sich aber nicht kümmert. Er zahlt keinen Unterhalt (hat er noch nie getan) und besucht sie nur um seine Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlieren (allerdings sporadisch). Seit der Trennung hat er nur noch ein paar Wochen gearbeitet, so dass ihm angeblich nur der Selbstbehalt bleibt. Sein Lebenswandel besagt allerdings etwas anderes. Ich habe nun einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt, da ich es leid bin, dass er seine Tochter nur für seine Vorteile benutzt. Ausserdem lebe ich immer in der Angst, er würde das Kind entführen, damit droht er ständig. Er muss zwar bei den Umgangskontakten seine Pass abgeben, aber eine wirkliche Sicherheit ist das für mich nicht, da er sich auch nach Frankreich etc. absetzen könnte. Das Ausländeramt hat mir auch mitgeteilt, dass wenn er sein Sorgerecht verliert, er abgeschoben werden würde. Wie ist das nun.
Meine komplette Geschichte (würde hier den Rahmen sprengen) ist übrigens die Story 73 auf der HP www.1001geschichten.de. Dies ist ein typischer Fall von "Bezness", falls das euch irgendwas sagt.
Freue mich über jede Antwort oder Mail.

Moni :bx
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindesunterhalt u.a.
Antwort #1 - 21.12.2004 um 21:57:31
 
Hallo Moni,

bei www.1001geschichten.de kommt eine Seite mit Märchen aus aller Welt ...

Der richtige Link ist:

http://www.1001geschichte.de/text/geschichteAuswahl.asp

Habe mir Deine Geschichte grade durchgelesen.

Hast Du schon eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gemacht?
Der Vater ist übrigens verpflichtet, sich entsprechende Arbeit zu suchen, um den Unterhalt für das Kind bezahlen zu können. Wenn er sich nachweisbar nicht um angemessene Arbeit bemüht, gibt das auch Ärger mit den Behörden.

Ist das Arbeitsamt über den Leistungsmissbrauch informiert?

Hast Du schon was vom Jugendamt bzgl. Sorgerecht gehört?
Wie geht es Deiner Tochter, wenn Sie beim Vater war? Ist sie danach verstört? Dies wäre auch ein Grund, den Umgang ganz verbieten zu lassen.

Das nur mal so spontan ein paar Gedanken.
(meine eine Freundin, die [noch] mit einem Mann aus Ghana verheiratet ist, hat ähnliche Probleme, was den Unterhalt angeht ...)

Viele Grüße
Janna



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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 21.12.2004 um 21:59:58
 
Zitat:
[...] Erschwerend kommt hinzu, dass wir eine gemeinsame Tochter haben um die er sich aber nicht kümmert. Er zahlt keinen Unterhalt (hat er noch nie getan) und besucht sie nur um seine Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlieren (allerdings sporadisch). [...] Ich habe nun einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt, da ich es leid bin, dass er seine Tochter nur für seine Vorteile benutzt. [...] Das Ausländeramt hat mir auch mitgeteilt, dass wenn er sein Sorgerecht verliert, er abgeschoben werden würde. Wie ist das nun. [...]


Nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG und ab 01.01.2005 nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG besteht nur dann ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn auch tatsächlich die Personensorge ausgeübt wird. Das hört sich in dem Sachverhalt ja nicht so an, aber es müßte auch bewiesen werden können (siehe dazu auch: BVerfG,
2 BVR 231/00
v. 30.01.2002).

Ohne Personensorgerecht wäre nur noch eine Ermessensentscheidung drin (§ 23 [28] Abs. 1, 2. Halbsatz AuslG [AufenthG]).

Doc  8)
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Bijoumonique
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Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.12.2004 um 22:05:26
 
Hallo Janna,

ja, ich habe schon eine Strafanzeige gestellt, wegen Unterhaltspflichtverletzung. Nur, die Mühlen mahlen wohl sehr langsam. Ausserdem ist er mittlerweile umgezogen und daher wird es wohl noch länger dauern.

Das Arbeitsamt werde ich morgen informieren. Habe schon die Bescheide dafür rausgelegt.

Vom Jugendamt habe ich noch nichts gehört. Mein Anwalt, den ich jetzt hier in Remscheid habe, hat mir gesagt, dass das dauern kann.

Ich war aber schon vor der Sorgerechtsklage dort und habe meine Situation geschildert.

Ich sehe es einfach nicht ein, dass mein Ex-Mann sich hier auf unserer Tochter kosten ein schönes Leben macht. Ich denke, er soll lernen, dass man nur was wird, wenn man auch was tut.

LG

Moni
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 22.12.2004 um 10:32:53
 
Hallo Moni,

wieso dauert es wegen seinem Umzug länger? Hat er sich nicht umgemeldet? Dann begeht er einen Verstoß gegen das Meldegesetz, und das ist auch strafbar.

Dem Jugendamt würde ich Dampf machen: Entführungsgefahr!
Außerdem würde ich die Botschaftrn in Tunesien und Frankreich informieren und Deine Tochter dort registrieren lassen mit der Information, dass Entführungsgefahr besteht.
Sobald die Sorgerechtsentscheidung vorliegt, kannst Du Deine Tochter auch am Flughafen registrieren lassen, so dass man sie dort (wenn man denn dort genau aufpasst) nicht ausreisen lässt.

Falls das mit dem Sorgerecht nicht so schnell klappt, wäre evtl. ein Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht sinnvoll.

Leider wirst Du selbst immer hinterher sein müssen, wirst möglicherweise auch auch Sachbearbeiter und Richter treffen, die alles nicht nachvollziehen können und eher gegen Dich entscheiden (ich rede jetzt aus der Erfahrung meiner Freundin - sie hat die ganze Palette von Schwierigkeiten und Enttäuschungen schon durch ... trotzdem macht sie weiter .... es ist schließlich für ihre Kinder).

Ich wünsche Dir viel Kraft und bitte berichte weiter hier im Forum, wie die Angelegenheit weitergeht.

Liebe Grüße
Janna
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