Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eigentlich nichts neues, aber.............. (Gelesen: 2.829 mal)
kaktus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eigentlich nichts neues, aber..............
17.12.2004 um 03:03:42
 
Hallo Netzgemeinde und verehrte Ratgeber,

Ich befinde mich auf deuchem Boden seit 1992, als ich zu Studienzwecken hierher landete.
Leider habe ich das Studum immer noch nicht fertig, ist aber ein anderes Thema.
Ich habe im Januar 2002 meine Freundin geheiratet und war vielleicht der Glücklichste
Mensch auf der Erde. Das Glück verliess mich aber schleunigst, als ich meine Frau in einem
Restaurant mit ihrem X sah. Ich musste leider ansehen, dass sie ihn auch noch küsst und ich habe zum ersten mal in meinem Leben getrunken und kam natürlich ins Krankenhaus.
Ich will seit dem Tag nichts mit meiner Frau zu tun haben. Ich komme aus Srilanka und lebe seit Juli 2004 in einer anderen Stadt als meine Frau. Mit meiner Frau habe ich ca. 2 Jahre und 5 Monate gelebt und im Januar muss ich zur Ausländerbehörde.
Ich hatte eine 3 Jährige AE bekommen. Meine Frau arbeitet als Verkäuferin. Ich bestreite meinen Lebensunterhalt, seit ich getrennt von meiner Frau lebe mit kleinen Hilfjobs, aber ohne Lohnsteuerkarte. Ich wohne bei einem Landsmann von mir. Meine Frage lautet:
Kriege ich im Januar eine Verlängerung oder werde ich nun einpacken müssen, weil ich keinen Arbeitsvertrag für die Zukunft und auch keinen Arbeitsnachweis für die letzten drei Monate vorlegen kann.

Danke im Voraus
Ramanna
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigentlich nichts neues, aber..............
Antwort #1 - 17.12.2004 um 08:21:31
 
Siehe
FAQ
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kaktus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag HSehr geehrter Herr Fons
Antwort #2 - 19.12.2004 um 01:24:02
 
Hallo Herr Fons,

Wenn Sie als ein X-Mitarbeiter der Berüchtigten Behörde ein Paar Zeilen über meine Situation schreiben würden, dann wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Aus den FAQs glaube ich gelesen zu haben, dass meine lage sehr aussichtslos sei. Brauche ich einen Anwalt?

Mit freundlichen Grüssen
Ramanna
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag keine Verlängerung der AE wg. kurzer Ehe
Antwort #3 - 19.12.2004 um 01:39:24
 
  ÄrgerlichDas sieht sehr schlecht aus.

Es ist eben durch die kurze eheliche Lebensgemeinschaft kein
eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Auch nicht nach
dem neuen Recht ab 2005.

Eine Verlängerung ist daher nicht in Sicht.

Ein Anwalt wird da auch kaum was daran ändern können -
außer dass es Geld kostet


Sorry war falsch.. siehe unten
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.12.2004 um 07:21:34 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
muewi
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 41
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigentlich nichts neues, aber..............
Antwort #4 - 19.12.2004 um 05:12:34
 
Hallo,

ich denke hier fehlt ein Stück Information, nämlich die, ob die Ehefrau die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Wäre dies der Fall, wäre nämlich nach meinem Wissen sehr wohl ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden!

Gruß
muewi
Zum Seitenanfang
  

Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigentlich nichts neues, aber..............
Antwort #5 - 19.12.2004 um 09:13:53
 
Hm,
ich verstehe die beiden letzten Antworten ned...
In der Ausgangsfrage stand etwas von ehelicher Lebensgemeinschaft von mehr als zwei Jahren. Also: eigenständiges Aufenthaltsrecht. Warum soll das von der Staatsangehörigkeit des Ehegatten abhängig sein?

Das Problem ist hier die Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Die steht lediglich im Jahr Eins nach der Trennung nicht im Vordergrund. Bei weiteren Verlängerungen kann und wird die ABH berücksichtigen, wie der LU sichergestellt ist. Wie sie dann entscheidet? Keine Ahnung.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
muewi
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 41
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigentlich nichts neues, aber..............
Antwort #6 - 19.12.2004 um 12:42:06
 
Hast natürlich Recht Mick. :anbet

Also muß er in dem Jahr nach einem Job schauen der sicherstellt, dass er den Lebensunterhalt für die Zukunft abdeckt.

Gruß muewi
Zum Seitenanfang
  

Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
IP gespeichert
 
kaktus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigentlich nichts neues, aber..............
Antwort #7 - 19.12.2004 um 22:50:04
 
Hallo Mick, Muewi und Fons,

Meine noch Ehefrau ist Deutsche.
Heisst es, dass ich nur ein Jahr auf Verlängerung kriegen oder sieht es ohne Arbeitsvertrag doch düster aus wie Fons
auch meint?

Mit freundlichen Grüssen
Ramanna
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigentlich nichts neues, aber..............
Antwort #8 - 20.12.2004 um 07:21:03
 
Sorry ich hatte wohl die Ursprungsgeschichte ned richtig
gelesen. Da die ehel. LG ja eben länger als 2 Jahre bestand,
ist das also doch kein Problem; zumindest für das 1. Jahr
nach der Trennung.  Daumen hoch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
muewi
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 41
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigentlich nichts neues, aber..............
Antwort #9 - 20.12.2004 um 08:02:19
 
Hallo Kaktus,

so wie ich die Sache sehe, hat das Jahr bereits mit dem Zeitpunkt der Trennung von Deiner Frau begonnen. Wenn das, wie Du schriebst, im Juli 2004 war, wäre dieses Jahr also im Juni/Juli 2005 um. Danach muss m. E. sichergestellt sein, dass Du Deinen Lebensunterhalt selbst verdienen kannst (Job) bzw. entsprechendes anderes Einkommen hast (z. B. Unterhalt), um evtl. weitere Verlängerungen zu bekommen.

Die Fachleute mögen mich korrigieren.

Gruß muewi
Zum Seitenanfang
  

Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
IP gespeichert
 
kaktus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigentlich nichts neues, aber..............
Antwort #10 - 22.12.2004 um 04:32:35
 
Danke Muewi,

Das heisst, dass ich im Januar erstmal nur bin Juni/Juli 05
die Verlängerung kriegen werde?
Bitte auch um Expertenrat, wobei es mir die Begründung von muewi eigentlich sehr logisch erscheint.

Mit freundlichen Grüssen
Ramanna
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema