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einbürgerung (Gelesen: 9.374 mal)
Dipling
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 06.01.2005 um 12:10:53
 
Entschuldige Ralf,
den letzten Satz habe ich nicht ganz verstanden. Was ist mit dem Vordrück gemeint und andere Absatz...
und meinst du ich brauche kein Anwalt? dann wäre für mich super und meine 3 monatige Tochter freud sich über mehr milch und klomoten... Smiley


Gruß
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Ralf
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Antwort #16 - 06.01.2005 um 12:48:07
 
Hi Dipling!

Ralf denkt sich: wenn das mal nicht für Dipl.Ing. steht ...  Zwinkernd

Zitat:
2. der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat,  


Dieser im Gesetz erwähnte "Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat" ist ein zweisprachiger Vordruck (deutsch-persisch), den dir die Einbürgerungsbehörde zu gegebener Zeit übersenden oder aushändigen wird. Den füllst du einfach aus, Unterschrift drunter und mit einigen anderen Unterlagen (z.B. Passkopie, steht im Vordruck drin) wieder bei der Behörde abgeben. Die Behörde schickt den Kram dann nach der Einbürgerung an das zuständige Konsulat. Damit ist für dich die Angelegenheit erledigt. Ein Verlust der iranischen Staatsangehörigkeit tritt dadurch jedenfalls nicht ein.

Hintergrund der Geschichte: Iran gehört zu den Staaten, die ihre Bürger nur äußerst selten oder gar nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen, obwohl diese Möglichkeit nach dem dortigen Staatsangehörigkeitsrecht durchaus vorgesehen ist.

Das Geld für den Anwalt kannst du dir also sparen.  Zwinkernd

Zitat:
meine 3 monatige Tochter

Na, das Kind ist ja sicherlich schon deutsch, falls nicht über eine deutsche Mutter, dann nach § 4 Abs. 3 StAGZwinkernd
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Dipling
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 06.01.2005 um 13:06:42
 
Richtig geraten, mit dipling obwohl net so durchsichtig sein sollte....
wird diese Aktion Einbürgerung ---> Konsulat lange Zeit in Anspruch nehmen?
Wieder richtig  !!! Die Dame ist wegen meines langen Aufenthalt in BRD und Aufenthaltsberechtigung (Meine ich...) direkt eingebürgert worden oder sagt man direkt die deutsche staatsangehörigkeit zugesprochen worden..!!
wenn Sie sprechen kann werde ich IHr erzählen, dass ein netter uncle im INternet dem papa geholfen hat geld zu sparen.....
Übrigens..... der Sachbearbeiter im Jugendamt, der mich angezeigt hat, ist sehr oft bei der staatsanwaltschaft als cowboyaufgefallen, ...der hat sogar einen Vater, der nach einem Autounfall das unterhaltgeld nicht mehr bringen konnte, (körperliche Behinderung) angezeigt, naja...mich hat es auch erwicht....obwohl er mit meinem anwalt im kontakt war hatte mich angezeigt als ich 4 wochen weg war und er mich angeblich nicht erreichen konnte ......Sorry für kopfschmerz....

Tausend Dank.....
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Ralf
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Antwort #18 - 06.01.2005 um 14:48:14
 
Zitat:
Richtig geraten, mit dipling obwohl net so durchsichtig sein sollte....

Zwinkernd

Zitat:
wird diese Aktion Einbürgerung ---> Konsulat lange Zeit in Anspruch nehmen?

Kommt drauf an, wie lange du brauchst, diesen Vordruck auszuzfüllen. lachen
Nein. Wie bereits gesagt: Das schickt die Behörde nach der Einbürgerung an das Konsulat, damit hast du dann nichts mehr zu tun.

Zitat:
direkt eingebürgert worden oder sagt man direkt die deutsche staatsangehörigkeit zugesprochen worden..!!

Es handelt sich hier nicht um Einbürgerung, sondern um den Staatsangehörigkeitserwerb durch die Geburt im Inland. Dieser Erwerb tritt automatisch ein, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Zitat:
wenn Sie sprechen kann werde ich IHr erzählen, dass ein netter uncle im INternet dem papa geholfen hat geld zu sparen.....

Zwinkernd Hier, der Onkel winkt mal nur für deine Kleine:  [fahne=fahne.gif]

Zitat:
Übrigens..... der Sachbearbeiter im Jugendamt, der mich angezeigt hat, ist sehr oft bei der staatsanwaltschaft als cowboyaufgefallen, ...der hat sogar einen Vater, der nach einem Autounfall das unterhaltgeld nicht mehr bringen konnte, (körperliche Behinderung) angezeigt, naja...mich hat es auch erwicht....obwohl er mit meinem anwalt im kontakt war hatte mich angezeigt als ich 4 wochen weg war und er mich angeblich nicht erreichen konnte ......Sorry für kopfschmerz....

Tausend Dank.....

Hmmm... dazu kann ich nichts sagen. In Zeiten leerer Kassen müssen die Ämter halt besonders sehn, wie sie das ihnen zustehende Geld wiederbekommen.
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ronny
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Antwort #19 - 06.01.2005 um 15:25:05
 
Zitat:
Hmmm... dazu kann ich nichts sagen. In Zeiten leerer Kassen müssen die Ämter halt besonders sehn, wie sie das ihnen zustehende Geld wiederbekommen


Das Geld steht ja den Kindern zu .

Unterhaltsverkürzung ist eine Straftat, da gibt es gar kein Ermessen, ob angezeigt werden kann, soll oder darf. Der Beamte der das unterläßt setzt sich dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt aus, was wiederum eine (sogar qualifizierte) Straftat darstellt.

Der Staatsanwalt hingegen darf dann das Verfahren einstellen.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Dipling
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 06.01.2005 um 15:34:19
 
so ich denke das war es erstmal von meiner seite....

Danke für deine Hilfe und tips...


bis zum nächst...
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ziya
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Antwort #21 - 12.01.2005 um 21:09:10
 
heute habe ich meine urkunde bekommen :happy: :happy: :happy: :happy:
trotzdem hätte ich eine frage:gibt es eine probe zeit oder sowas derartiges?
wenn ich zb. arbeitslos werde und sozialhilfe beantragen muss,kann ja sein!
muss ich dann mein deutschen pass wieder abgeben?
oder bin ich für immer deutscher? grin grin grin
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 12.01.2005 um 21:43:16
 
hallo du bist deutsch und bleibst deutsch.Nur wenn (nachträglich)festgestellt würde das du im Einbürgerungsverfahren gelogen hast kann das eng werden.

Willkommen!!

peku
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Ralf
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Antwort #23 - 13.01.2005 um 08:51:56
 
Zitat:
heute habe ich meine urkunde bekommen :happy: :happy: :happy: :happy:
trotzdem hätte ich eine frage:gibt es eine probe zeit oder sowas derartiges?
wenn ich zb. arbeitslos werde und sozialhilfe beantragen muss,kann ja sein!
muss ich dann mein deutschen pass wieder abgeben?
oder bin ich für immer deutscher? grin grin grin


Hi ziya!

Glückwunsch!  [beifall=beifall.gif]

Ich schließe mich mal pekus Worten an. Eine Probezeit gibt es nicht, auch wenn es durchaus Fälle gibt, wo man als Sachbearbeiter hier ein "leider" einfügen müsste.  Zwinkernd

Denkbar wäre die Rücknahme einer Einbürgerung, wenn sich einmal herausstellen sollte, dass diese rechtswidrig erfolgt ist, der Bewerber sich seine Einbürgerung also z.B. durch falsche Angaben oder gefälschte Urkunden erschlichen hat.

Änderungen, die nach der Einbürgerung eintreten, z.B. Arbeitslosigkeit, haben jedenfalls keine Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit.

Zu beachten sind aber - nicht nur für Eingebürgerte, sondern für alle Deutschen - die Verlustgründe in
§ 17 StAG
. Wer z.B. freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, ohne im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt natürlich auch, wenn der Eingebürgerte seine frühere StA zurück erwirbt.
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