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Legal oderIllegal ?? (Gelesen: 2.874 mal)
Sasha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Legal oderIllegal ??
18.12.2004 um 18:44:41
 
Hallo,
Meine Freundin, hatte am 23.04.03 eine Abschiebung b.z.w die Aufforderung, zum verlassen der BRD.
Jetzt ist Sie am 17.10.04 für drei Monate, aus Bulgarien
eingereist.
Ganz normal über Düsseldorf.
In Düsseldorf am Flughafen, wurde Sie überprüft und durfte Einreisen.
Wir wollen Heiraten.
Ist Das möglich? Ist Sie Legal in Deutschland?
Ich frage dies, weil Sie eine Vorladung bekommen hat.
In dieser Vorladung steht, daß Ihr vorgeworfen wird Ilegal hier zu sein.
Bulgarien, ist Visafrei.

Wer kann uns helfen??
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.12.2004 um 20:44:22
 
Zitat:
Meine Freundin, hatte am 23.04.03 eine Abschiebung b.z.w die Aufforderung, zum verlassen der BRD.

Das sollte man aber schon genau wissen, was das damals war!
Wenn es NUR eine Ausreiseaufforderung war, ist das ganz
anders zu beurteilen, als wenn es dazu noch eine förmliche
Ausweisungsverfügung gewesen ist. Ggf. mal genauer hier
klar stellen.  tippse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 19.12.2004 um 11:35:11
 
Zitat:
[...] weil Sie eine Vorladung bekommen hat.
In dieser Vorladung steht, daß Ihr vorgeworfen wird Ilegal hier zu sein. [...]


Von wem ist denn die Vorladung? Handelt es sich um einen aktuellen unerlaubten Aufenthalt, oder bezieht sich die Vorladung auf eine Tat vor dem 23.04.2003?

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Sasha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.12.2004 um 13:53:49
 
Zitat:
Das sollte man aber schon genau wissen, was das damals war!
Wenn es NUR eine Ausreiseaufforderung war, ist das ganz
anders zu beurteilen, als wenn es dazu noch eine förmliche
Ausweisungsverfügung gewesen ist. Ggf. mal genauer hier
klar stellen.  tippse


Es handelte sich um eine Aufforderung zum verlassen der BRD, da Sie zu lange in Deutschland war
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Sasha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.12.2004 um 13:59:33
 
Zitat:
Von wem ist denn die Vorladung? Handelt es sich um einen aktuellen unerlaubten Aufenthalt, oder bezieht sich die Vorladung auf eine Tat vor dem 23.04.2003?

Doc  Zwinkernd


Die Vorladung, stammt von der Polizei und bezieht sich auf dem
derzeitigen Aufenthalt.
Sie wurde vor vier Wochen überprüft.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 20.12.2004 um 13:05:43
 
Zitat:
Es handelte sich um eine Aufforderung zum verlassen der BRD, da Sie zu lange in Deutschland war


Wenn sie die Grenzübertrittsbescheinigung abgegeben oder zurückgeschickt hatte, dürfte ab dem 24.07.2003 kein Problem mehr bestehen. Daher durfte sie wohl auch anstandslos einreisen.

Zitat:
Die Vorladung, stammt von der Polizei und bezieht sich auf dem derzeitigen Aufenthalt. Sie wurde vor vier Wochen überprüft.


Das ist ein schleierhafter Sachverhalt. Wenn vor 4 Wochen eine Überprüfung stattgefunden hatte, bei der festgestellt worden wäre, dass ein Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes bestünde, dann hätte der Sachverhalt sofort geklärt werden müssen und ggf. auch zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geführt. Es sei denn, der Sachverhalt stellte sich erst nachträglich als Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes heraus.

Was wurde denn bei der Kontrolle festgestellt?
    [1]Der erforderliche Pass lag nicht vor, oder er war gefälscht?
    [2]Die erforderlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und der Rückreise konnten nicht nachgewiesen werden?
    [3]Es lag eine Ausschreibung eines Schengenstaates zur Einreiseverweigerung vor?
    [4]Der Aufenthalt stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar (z.B. Arbeitsaufenthalt)?
    [5]Die Dauer von 3 Monaten war dadurch überschritten, weil zwischenzeitlich in einen anderen Schengenstaat eingereist worden war?
    [6]Der Aufenthaltszweck war schon bei der Einreise ein anderer als Besuchsaufenthalt?

Da gäbe es eine Vielzahl von Gründen, warum plötzlich und unerwartet der Aufenthalt nicht oder nicht mehr legal sein könnte.

Doc  8)

Da es hier weniger um Ehe und Familie als um visumfreien Schengenaufenthalt bzw. illegalen Aufenthalt geht, habe ich den Thread verschoben.
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Sasha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.12.2004 um 01:42:25
 
Zitat:
Wenn sie die Grenzübertrittsbescheinigung abgegeben oder zurückgeschickt hatte, dürfte ab dem 24.07.2003 kein Problem mehr bestehen. Daher durfte sie wohl auch anstandslos einreisen.


Das ist ein schleierhafter Sachverhalt. Wenn vor 4 Wochen eine Überprüfung stattgefunden hatte, bei der festgestellt worden wäre, dass ein Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes bestünde, dann hätte der Sachverhalt sofort geklärt werden müssen und ggf. auch zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geführt. Es sei denn, der Sachverhalt stellte sich erst nachträglich als Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes heraus.

Was wurde denn bei der Kontrolle festgestellt?
    [1]Der erforderliche Pass lag nicht vor, oder er war gefälscht?
    [2]Die erforderlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und der Rückreise konnten nicht nachgewiesen werden?
    [3]Es lag eine Ausschreibung eines Schengenstaates zur Einreiseverweigerung vor?
    [4]Der Aufenthalt stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar (z.B. Arbeitsaufenthalt)?
    [5]Die Dauer von 3 Monaten war dadurch überschritten, weil zwischenzeitlich in einen anderen Schengenstaat eingereist worden war?
    [6]Der Aufenthaltszweck war schon bei der Einreise ein anderer als Besuchsaufenthalt?

Da gäbe es eine Vielzahl von Gründen, warum plötzlich und unerwartet der Aufenthalt nicht oder nicht mehr legal sein könnte.

Doc  8)

Da es hier weniger um Ehe und Familie als um visumfreien Schengenaufenthalt bzw. illegalen Aufenthalt geht, habe ich den Thread verschoben.

Werde morgen, zur Polizei müssen.
War heute, beim Ausländer und beim Standesamt.
Falls die Polizei, schwierigkeiten macht, soll ich beim Ausländeramt anrufen.
Die Passüberprüfung, wäre reine Routine gewesen.
Ich habe nichts getan.

gruss. Sasha
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