Zitat:Es handelte sich um eine Aufforderung zum verlassen der BRD, da Sie zu lange in Deutschland war
Wenn sie die Grenzübertrittsbescheinigung abgegeben oder zurückgeschickt hatte, dürfte ab dem 24.07.2003 kein Problem mehr bestehen. Daher durfte sie wohl auch anstandslos einreisen.
Zitat:Die Vorladung, stammt von der Polizei und bezieht sich auf dem derzeitigen Aufenthalt. Sie wurde vor vier Wochen überprüft.
Das ist ein schleierhafter Sachverhalt. Wenn vor 4 Wochen eine Überprüfung stattgefunden hatte, bei der festgestellt worden wäre, dass ein Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes bestünde, dann hätte der Sachverhalt sofort geklärt werden müssen und ggf. auch zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geführt. Es sei denn, der Sachverhalt stellte sich erst nachträglich als Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes heraus.
Was wurde denn bei der Kontrolle festgestellt?[1]Der erforderliche Pass lag nicht vor, oder er war gefälscht?
[2]Die erforderlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und der Rückreise konnten nicht nachgewiesen werden?
[3]Es lag eine Ausschreibung eines Schengenstaates zur Einreiseverweigerung vor?
[4]Der Aufenthalt stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar (z.B. Arbeitsaufenthalt)?
[5]Die Dauer von 3 Monaten war dadurch überschritten, weil zwischenzeitlich in einen anderen Schengenstaat eingereist worden war?
[6]Der Aufenthaltszweck war schon bei der Einreise ein anderer als Besuchsaufenthalt?
Da gäbe es eine Vielzahl von Gründen, warum plötzlich und unerwartet der Aufenthalt nicht oder nicht mehr legal sein könnte.
Doc 8)
Da es hier weniger um Ehe und Familie als um visumfreien Schengenaufenthalt bzw. illegalen Aufenthalt geht, habe ich den Thread verschoben.