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Aufenthaltsbefugniss??? (Gelesen: 1.827 mal)
peku
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19.12.2004 um 15:28:46
 
Ich habe eine Familie kennengelernt,Mann Deutscher Frau aus Nicht Eu Ausland mit zwei Kindern (16 und 17 Jahre alt)Die Ehe besteht seit etwa 18 ;Monaten in DE.
Die Ehefrau hat eine AE.Die beiden Kinder jedoch "nur" eine Befugniss.

Frage: was sind die Bedeutung das Kinder nur Befugnisse haben??

Was für Titel können die Kinder dann nach dem neunen Gesetz ab 1.01. bekommen????

gruss peku
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Mick
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Antwort #1 - 19.12.2004 um 17:24:27
 
Hi Peku,
die Kinder werden eine Befugnis erhalten haben, weil die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich war, da eine Einreise ohne das "richtige" Visum erfolgte, auf der anderen Seite die Nachholung des Visumsverfahrens nicht zugemutet wurde.

Die Befugnis gilt als Aufenthaltserlaubnis entsprechend dem Erteilungszweck fort.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.12.2004 um 20:35:56
 
Hallo,
Zitat:
die Kinder werden eine Befugnis erhalten haben, weil die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich war, da eine Einreise ohne das "richtige" Visum erfolgte, auf der anderen Seite die Nachholung des Visumsverfahrens nicht zugemutet wurde.

Die Befugnis gilt als Aufenthaltserlaubnis entsprechend dem Erteilungszweck fort.

Konnte das Visumsverfahren nicht zugemutet werden weil  die Kinder minderjährig waren? Was passiert denn dann wenn sie volljährig sind? Ausreise, anschliessend kein Anspruch auf FZF-Visa?

neugierig:
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Mick
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Antwort #3 - 19.12.2004 um 21:28:13
 
Zitat:
Hallo,
Konnte das Visumsverfahren nicht zugemutet werden weil  die Kinder minderjährig waren?


Hi eishenning,
es war eine Vermutung von mir, die aber nahe liegt. Die Minderjährigkeit an sich ist da kein Grund, die Unzumutbarkeit festzustellen. Was im Einzelfall aber dazu kam, kann ich natürlich nicht beurteilen (z.B. zu lange Trennungszeiten, zu teuer - kein Geld).


Zitat:
Was passiert denn dann wenn sie volljährig sind? Ausreise, anschliessend kein Anspruch auf FZF-Visa?


Tja, gute Frage, nächste Frage Smiley
Vielleicht eine Lösung über § 30 Abs. 2 AuslG. Musste so eine Geschichte bisher nicht angreifen, konnte die Damen und Herren noch immer davon überzeugen, das Visumsverfahren (irgendwann) nachzuholen.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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peku
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Antwort #4 - 20.12.2004 um 15:14:21
 
hallo,

danke mal für den Moment.Ich werde mal die tage mal genauer die Dokumente ansehen und Hintergründe erfragen um dann ggf. nochmlas nachzufragen.in der Tat haben ei Kidds grosse Ungwissheit bei Erreichen der Voljährigkeit ausreisen zu müssen.
Ich werde also zunächst mal klären: wie sind die eingereist??
gruss peku
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