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Freundin Schwanger, Duldung? Heirat? (Gelesen: 10.537 mal)
Nachtjacke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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10.12.2004 um 11:56:55
 
Hallo @ Mick & Co.

Ich lese mich seit gerstern durch´s Forum und bin wirklich begeistert hier endlich mal vernünftige und hilfreiche Kommentare zu den gestellten Fragen zu lesen, das erstmal vorab Smiley

Neben meinen ( hier z. T. bereits an anderer Stelle )gestellten Fragen, bin ich heute auf einen Beitrag gestoßen, zu dem ich aber noch eine oder zwei Fragen habe:

Meine Freundin ( Ukraine ) hat eine Aufenthaltbewilligung bis April 2005 ( Sprachkurs ).
Sie ist vermutlich schwanger ( noch ganz "frisch" / Test machen wir nächste Woche ). Auf der einen Seite freuen wir uns natürlich riesig wenn dem so ist, auf der anderen Seite machen wir uns natürlich Sorgen und Gedanken, wie wir ihren Aufenthalt in Deutschland verlängern können ( siehe mein Beitrag: Heiraten in Dänemark ).

Nun habe ich hier gelesen, dass ich im Falle einer Schwangerschaft die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen könnte, und damit ( evtl. oder sicher? ) eine Duldung meiner Freundin bis zur Geburt unseres Kindes erreichen könnte!?

Da wir wie gesagt vor haben im nächsten Jahr in Dänemark ( weil´s einfacher und schneller geht ) zu heiraten, hatte ich mich diesbezüglich schon versucht schlau zu machen, und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kann man mit einer Duldung in Deutschland NICHT in Dänemark heiraten, oder!?

Weiß jemand welche Möglichkeiten wir haben? Was passiert nach der Geburt des Kindes? Kann sie dann mit dem Kind in Deutschland bleiben? Unter welchen Bedingungen? Ändert sich etwas für mich relevantes durch die neuen Gesetze ab 2005?

Sorry, aber je mehr ich mich mit dem ganzen Thema beschäftige, desto mehr Fragen und Unsicherheit bekomme ich Griesgrämig
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #1 - 10.12.2004 um 12:13:33
 
So lange die Aufenthaltsbewilligung in Deutschland gültig ist (also bis April 2005), könnt Ihr grundsätzlich in Dänemark heiraten. Mit einer eventuellen späteren Duldung ist dies nicht mehr möglich.

Ein Kind, bei dem mindestens ein Elternteil Deutscher ist, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit der Anerkennung der Vaterschaft ist dies der Fall. Der Mutter eines deutschen Kindes ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Allerdings setzt dies die Geburt des Kindes voraus.

Es besteht also eine Schwierigkeit für den Zeitraum zwischen Ablauf der Aufenthaltsbewilligung und der Geburt. Für diesen Zeitraum gibt es keinen Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland, es sei denn, Ihr seid bis dahin verheiratet.

Allerdings ist es auch nicht einfach, in dieser Phase eine Abschiebung durchzuführen, denn möglicherweise ist die Frau in diesem Zeitraum der Schwangerschaft gar nicht reisefähig.

Unter den gegebenen Umständen wird oft eine Duldung ausgesprochen. Ein rechtlicher Anspruch auf Duldung besteht jedoch nicht.
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ronny
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Antwort #2 - 10.12.2004 um 12:34:21
 
Zitat:
Nun habe ich hier gelesen, dass ich im Falle einer Schwangerschaft die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen könnte, und damit ( evtl. oder sicher? ) eine Duldung meiner Freundin bis zur Geburt unseres Kindes erreichen könnte!?


Hallo Nachtjacke,


Die Vaterschaftsanerkennung und damit der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werden erst mit der Geburt des Kindes wirksam.

Eine Eheschließung muß ja nicht in DK stattfinden, denn das deutsche Recht läßt das auch zu und ist gar ned sooo kompliziert  Zwinkernd

Einen gültigen Paß vorausgesetzt benötigt Deine Freundin noch eine Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses (s. o. FAQ´s) sowie die im folgenden
link
angegebenen Urkunden und Nachweise.

Wegen der späteren Erteilung einer AE gibt es m.W. auch keine Probleme, da sie als Ehegattin eines Deutschen hierauf einen Anspruch hätte.

Grüße
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Nachtjacke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.12.2004 um 13:18:03
 
hallo ihr 2 und besten dank für eure Antworten  [beifall=beifall.gif]

Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass eine Duldung bis zur Geburt des Kindes ausgesprochen wird?
Ich möchte halt in jedem Fall verhindern, dass Sie im 5. Monat von mir schwanger ausgewiesen wird Griesgrämig
Gibt es noch andere Möglichkeiten die ich in Betracht ziehen könnte?

Heiraten in Dänemark, weil meine Freundin mit ihrer Aufenthaltsbewilligung ( Sprachkurs ) nicht in Deutschland heiraten kann. Dazu müsste sie erst wieder in die Ukraine und dort ein Heiratsvisum beantragen. Das möchte ich gern vermeiden, denn ein Freund von uns ( aus der Ukraine ) schrieb, dass es z. Zt. schwierig bis fast unmöglich sei in der Ukraine ein Visum zu bekommen. Sein eigener Antrag auf ein Besuchervisum wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt, und er schrieb das sei momentan wohl die Regel.
Außerdem habe ich inzwischen von so vielen Binationalen Paaren und deren Problemen mit den deutschen Behörden bei der Heirat gelesen, daß ich ( leider !! ) wohl eine unkomplizierte Hochzeit in Dänemark vorziehen werde. Ich hatte selbst eine solche Rennerei nebst Streß mit der ABH alleine schon wegen der Verlängerung des Visums für den Sprachkurs ( an dem meine Freundin nachweislich teilgenommen hat, also nicht nur fiktiv ), das hat mir fürs erste gereicht Griesgrämig
Schade, dass WIRKLICH heiratswilligen und REAL zusammenlebenden Paaren solche Probleme gemacht werden Griesgrämig

Ich will es mal mit deinem Motto ausdrücken Ronny, und hoffe ALLES WIRD GUT Smiley)
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Abu
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Antwort #4 - 10.12.2004 um 14:34:15
 
Zitat:
Heiraten in Dänemark, weil meine Freundin mit ihrer Aufenthaltsbewilligung ( Sprachkurs ) nicht in Deutschland heiraten kann. Dazu müsste sie erst wieder in die Ukraine und dort ein Heiratsvisum beantragen.

Wer sagt denn das? Das ist m. E. nicht korrekt.

Zitat:
Das möchte ich gern vermeiden, denn ein Freund von uns ( aus der Ukraine ) schrieb, dass es z. Zt. schwierig bis fast unmöglich sei in der Ukraine ein Visum zu bekommen. Sein eigener Antrag auf ein Besuchervisum wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt, und er schrieb das sei momentan wohl die Regel.

Besuchsvisum und Heiratsvisum kann man nicht miteinander vergleichen.

Zitat:
Außerdem habe ich inzwischen von so vielen Binationalen Paaren und deren Problemen mit den deutschen Behörden bei der Heirat gelesen, daß ich ( leider !! ) wohl eine unkomplizierte Hochzeit in Dänemark vorziehen werde.

Ich glaube, Du schätzt das mit der Heirat in DK falsch ein.

Zitat:
Schade, dass WIRKLICH heiratswilligen und REAL zusammenlebenden Paaren solche Probleme gemacht werden Griesgrämig

Wie kannst du das sagen, wo Du es noch nicht mal versucht hast ???

Abu
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.12.2004 um 14:44:50
 
@ Abu

Das sehe ich genauso  Zwinkernd

@ Nachtjacke:

Ich habe eher was gegen DK-Eheschließungen, als gegen Eheschließungen ohne das dazu erforderliche Visum. Die Hauptsache ist, der Aufenthalt ist legal.

Außerdem bin ich auch deswegen in das Forum gegangen, weil ich mit solchen Vorurteilen
Zitat:
Außerdem habe ich inzwischen von so vielen Binationalen Paaren und deren Problemen mit den deutschen Behörden bei der Heirat gelesen, daß ich ( leider !! ) wohl eine unkomplizierte Hochzeit in Dänemark vorziehen werde.
mal ein bißchen "aufräumen " will.

Ich hoffe es gelingt mir mal  Zwinkernd

Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.12.2004 um 15:37:57
 
@ Ronny & Abu

hmmm... vielleicht vergeßt ihr 2 auch einfach, daß es bei "so einer Geschichte" nicht nur um behördliche Genehmigungen, sonder "ganz nebenbei" auch noch um 2 ( bzw. demn. 3 ) Menschen geht!? Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, daß ich aus Prinzip oder so mein Land verlassen möchte nur um zu heiraten, ich weiß auch noch nicht welche Probleme der Versuch eine Ehe in Deutschland zu schließen mit sich bringen wird-da gebe ich eúch Recht, und lasse mich letztendlich gerne eines besseren belehren wenn es denn so kommt... Aber wie gesagt, meine Freundin ist aller Wahrscheinlichkeit nach schwanger, und ich möchte vorsorglich schon jetzt alle Informationsmöglichkeiten nutzen, damit ich am Ende ( April 2005 / ihr Visum läuft aus ) nicht da stehe und zu ihr sagen muss: sorry Schatz, ich hoffe du schaffst das mit dem Kind schon irgendwie in der Ukraine- war nett mit dir... Und nach allem was ich gehört und gelesen habe, ist es in Dänemark innerhalb einer Woche möglich zu heiraten ( vorausgesetzt man hat die wenigen nötigen Papiere ), wärend es sich bei uns in Deutschland ( mit den gleichen Papieren ) je nach Auftragslage und Laune des jeweiligen Beamten ( und was ihm grad noch so einfällt um die Echtheit der Papiere anzuzweifeln etc ) doch einige Monate ins Land gehen können, und wie gesagt: Ich habe ggf. nur bis April Zeit... Mag sein daß ihr das ( vielleicht auch von berufswegen...grins ) anders seht, aber wenn ich hier mal einen detailierten Bericht abgeben soll, was es alleine für ein Aufwand war das Sprachvisum verlängern zu lassen ( 2x einen Tag Urlaub genommen um mit Papieren der Behörde A zur Behörde B zu rennen, die damit aber nichts anfangen konnten und mich zurück schickten, inzwischen Behörde A aber auffiel daß das ja auch alles ganz falsch war und ich eh falsche Unterlagen einreichte, ich zig mal telefoniert habe und zig verschieden Informationen erhalten habe was ich zu tun hätte, meine Freundin 5x !! auf der Behörde A war und den ganzen Vormittag warten durfte um 5x !! zu erfahren dass es wieder die falschen Unterlagen waren ( die ihr aber vorher gesagt wurden ) hat man ihr dann endlich und güterweise gott sei dank das Visum verlängert, obwohl angeblich immernoch nicht alles richtig war. Unglaublich, aber definitv Fakt ist, daß ich das jeweils gewünschte Dokument nachreichte 4x!! ) Ich kann die Geschichte auch gerne Fortsetzen mit den Problemen die sich ergaben, als meine Freundin sich auf meiner Gemeinde anmelden wollte. Ich mache es kurz und schreibe dazu nur, dass es nicht wesentlich einfacher und leichter war, wärend meine Ummeldungen immer problemlos über die Bühne gingen... Das alles aber nur zu eurem besseren Verständnis, warum ich momentan erstmal "bedient" bin was deutsche Behörden angeht  :anbet
Ihr könnt mir glauben, daß sich kaum einer mehr freuen würde als ich, wenn es denn mit der Heirat umso einfacher klappen sollte. Rein VORSORGLICH versuche ich aus zuerst genannten Gründen ALLE Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, nur damit meine Freundin nicht nächstes Jahr ausgewiesen wird.

Ich hoffe ihr versteht....
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Abu
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Antwort #7 - 10.12.2004 um 16:33:44
 
Zitat:
hmmm... vielleicht vergeßt ihr 2 auch einfach, daß es bei "so einer Geschichte" nicht nur um behördliche Genehmigungen, sonder "ganz nebenbei" auch noch um 2 ( bzw. demn. 3 ) Menschen geht!?

Findest Du das jetzt nicht selbst ein bißchen unverschämt, 2 Leuten, die sich bemühen, Dir zu helfen, so was zu sagen?

Zitat:
Mag sein daß ihr das ( vielleicht auch von berufswegen...grins ) anders seht,

Nein, nicht von Berufswegen (vielleicht solltest Du mal in mein Profil schauen), sondern weil ich bereits selbst mit einer Ausländerin verheiratet bin und mich außerdem seit längern auf dieser website tummele und deshalb im Gegensatz zu Dir weiß wovon ich rede...

Abu
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Nachtjacke
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Antwort #8 - 10.12.2004 um 16:47:05
 
sorry abu


aber dann habe ich die vielen hilfreichen antworten in deiner ersten nachricht irgendwie überlesen!?

kann ja mal passieren, gelle
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peku
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Antwort #9 - 10.12.2004 um 17:49:11
 
hallo entweder ich habe es überlesen aber ich frage mal: was ist den der Grund der Bewillgung ihres Aufenthaltes derzeit????

gruss peku
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Nachtjacke
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Antwort #10 - 10.12.2004 um 17:56:18
 
hallo Peku

Auenthaltsbewilligung zum Besuch eines Sprachkurses.
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peku
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Antwort #11 - 10.12.2004 um 18:38:16
 
ok und ist die max.dauer ausgeschöpft???sprich wann ist sie eingereist???
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Nachtjacke
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Antwort #12 - 13.12.2004 um 10:25:58
 
Ja, die max. Dauer ist ausgeschöpft. ( 18 Monate )
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cylber
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Antwort #13 - 13.12.2004 um 18:49:49
 
@nachtjacke

Das kenn ich nur zu gut mit den diversen Behörden, bei uns ist denen auch immer was neues eingefallen. Auf die Nachfrage, warum das nicht gleich gesagt wurde hieß es: "Das haben Sie ja nicht gefragt........." Alleine schon dieses Gemach von wegen, "Jetzt stimmt es, es steht nur auf dem falschen Formblatt"  cry: cry:

Es kommt wahrscheinlich auch darauf an, wo man sich erkundigt, bzw. wie stark die Gemeinde oder Stadtgröße ist. Ich kann mir schon vorstellen, daß in größeren Städten solche Anfragen öfters vorkommen, bei uns in doch ländlicher Umgebung --- >> no way! :richter

Wir haben ebenfalls in Dänemark geheiratet, das war aber so was von easy und unkompliziert. Hat alles prima geklappt. Und meine Frau war auch mit einem Sprachkurs-Visum im Lande.

Viel Glück

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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Nachtjacke
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Antwort #14 - 14.12.2004 um 10:09:26
 
Danke Dir Cylber,

und euch beiden auch alles gute !!
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