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Sippenhaft? (Gelesen: 4.688 mal)
Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.12.2004 um 16:11:58
 
Eine junge Frau, 19, kurz vor dem Abitur, beantragt Einbürgerung. Sie lebt seit langem hier, spricht perfekt deutsch, etc.
Der Antrag soll abgelehnt werden,  weil gegen ihren Vater politische Bedenken bestehen. Es wird nicht behauptet, dass das auch für sie gelte.
Mir fällt grad nix ein...
Anne
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Mick
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Antwort #1 - 14.12.2004 um 16:14:39
 
Zitat:
Eine junge Frau, 19, kurz vor dem Abitur, beantragt Einbürgerung. Sie lebt seit langem hier, spricht perfekt deutsch, etc.
Der Antrag soll abgelehnt werden,  weil gegen ihren Vater politische Bedenken bestehen. Es wird nicht behauptet, dass das auch für sie gelte.
Mir fällt grad nix ein...
Anne


Unglaublich! Haben die das ernsthaft schriftlich mitgeteilt?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ralf
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Antwort #2 - 14.12.2004 um 16:33:46
 
Zitat:
...
Mir fällt grad nix ein...


Mir auch nicht.  Schockiert/Erstauntm

Wenn gegen die junge Dame selbst nichts vorliegt... Also, so eine Ablehnung dürfte vor der Widerspruchsbehörde kaum Bestand haben.
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ronny
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Antwort #3 - 14.12.2004 um 16:47:33
 
Zitat:
Es wird nicht behauptet, dass das auch für sie gelte.


Welche Gründe werden dann genannt? Können ja nur auf sie selbst bezogene sein oder gesetzlich vorgesehene?

Ich habe den Betreff geändert, weil ich das für fragwürdig halte, derart negativ besetzte Begriffe heute zu verwenden. Sorry.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.12.2004 um 16:57:04
 
Ich habe das Schreiben selbst gelesen. Und daher bin ich der Auffassung, dass der Begriff, den ich gewählt habe, berechtigt ist.
Anne
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Blaise
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Antwort #5 - 17.12.2004 um 21:15:29
 
Hallo,

was steht denn nun genau in dem Schreiben, dass den Begriff "Sippenhaft" so berechtigt? ???

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.12.2004 um 08:45:45
 
Das Schreiben ist ein Anhörungsschreiben, in dem ihr nahegelegt wird, ihren Antrag auf Einbürgerung zurückzuziehen, da man wegen der Bedenken gegen ihren Vater beabsichtige, diesen abzulehnen.
Ich gehe davon aus, dass kein widerspruchsfähiger Bescheid diesen Inhalts erstellt werden wird, sondern man versuchen wird, sie vorher zur Ausreise zu veranlassen.
Anne
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Ralf
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Antwort #7 - 18.12.2004 um 15:16:11
 
Zitat:
Das Schreiben ist ein Anhörungsschreiben, in dem ihr nahegelegt wird, ihren Antrag auf Einbürgerung zurückzuziehen, da man wegen der Bedenken gegen ihren Vater beabsichtige, diesen abzulehnen.

Ich habe ja schon 'ne Menge seltsame Sachen gehört, aber dies hier ist rekordverdächtig.  kopfhau motz Schockiert/Erstauntm

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass kein widerspruchsfähiger Bescheid diesen Inhalts erstellt werden wird,

Ich glaube allerdings auch nicht, dass die Behörde so weit geht, schließlich liegt gegen die Bewerberin selbst offenbar nichts vor, so dass ich mal davon ausgehe, dass die Voraussetzungen nach § 85 AuslG erfüllt sind. Bliebe § 86, Ausschlussgründe. Da es auch keine Ausschlussgründe gegen die Bewerberin gibt, ist dem Antrag statt zu geben, ohne Wenn und Aber.
Ausschlussgründe gegen den Vater oder sonstige Verwandte sind irrelevant, dazu geben weder Gesetz noch Verwaltungsvorschriften etwas her.
Allenfalls bei minderjährigen Bewerbern wäre dies ein Hindernis, weil dann nämlich - wenn die anspruchsberechtigte Person nicht eingebürgert werden kann - auch keine Miteinbürgerung möglich wäre.

Zitat:
sondern man versuchen wird, sie vorher zur Ausreise zu veranlassen.

öhm Jetzt verstehe ich den Zusammenhang nicht. Wieso Ausreise?  öhm
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« Zuletzt geändert: 18.12.2004 um 15:29:52 von Ralf »  

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Anne
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Antwort #8 - 19.12.2004 um 11:23:16
 
Indem man ihre AE nicht verlängert. Solange wird man den Bescheid in der Einbürgerungssache nicht erlassen, so dass auch kein Widerspruch möglich ist.
Tut mir schon leid, dass ich es hier gepostet habe, aber sie ist so ca. im Alter meiner Kinder und ich bin bloß wütend. Der Fall liegt tatsächlich so, dass es rechtlich anders aussieht, aber faktisch die Lage fast aussichtslos ist - und da ich nicht weiß, wer mitliest, kann ich hier schlecht Details ergänzen, sorry.
Anne
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Ralf
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Antwort #9 - 19.12.2004 um 12:53:52
 
Hi Anne!

Bestehen denn Gründe, die AE zu versagen? Nach welcher Rechtsgrundlage wurde denn die bisherige erteilt und ist diese bereits abgelaufen? Eine gültige AE ist in der Tat Voraussetzung für die Einbürgerung.

Zitat:
aber faktisch die Lage fast aussichtslos ist

Das wollen wir erst mal sehen.  Zwinkernd

Zitat:
und da ich nicht weiß, wer mitliest, kann ich hier schlecht Details ergänzen

Klar, weiß man nicht, und gelesen wird viel. Aber kann es nicht eher nützen, wenn der Fall, wenn auch anonym, an die Öffentlichkeit kommt?
Außerdem gibt es ja auch noch die Kurzmitteilungen und E-Mail.  grin
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