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Staatsbürgerschaft gegen meinen Willen (Gelesen: 8.090 mal)
Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.12.2004 um 10:36:20
 
Sachverhalt
Bei meiner Geburt 1965 war ich Jugoslawe.
Bin mit den Eltern  3/1970 nach Deutschland Eingereist und seit dem Dauerhaft in der BRD!
1994 Heiratsabsichten mit einer Bündesbürgerin, wegen fehlenden Ehefähigkeitszeugnis jedoch Aufgebot Verweigert. Dann Ledigkeitsbescheinigung des Standesamtes aus dem Gebursort (Sisak/Kroatien) die auch unzureichend für das Standesamt war. Mehr war sitautions bedingt nicht zu erreichen.
1995 Verlust des Jugoslawischen Reisepasses, dieser war zum einen abgelaufen und zum anderen in einem Jacket das mir in einem Lokal entwendet wurde! Die Verlustanzeige wurde damals durch die Polizei Verweigert, sollte meldung an die Botschaft machen! Bin dann auch mit einer Kopie des Ausweises zur Jugoslawischen Botschaft nach Ffm, dort wurde mir der Zutritt verweigert. Ich solle mich an das Ausstellende Land wenden. Da das land zu der Zeit schin Zerfalen war und mein Reisepass zuletzt im Jugolavischen Bundesstaat Bosnien Ausgestellt wurde enthilt dieser das Kürzel BH vor der nummer! Anschließend bin ich dann zu einem Termin nach Stuttgart zur Bosnischen Botschaft. Dort Erklärte man mir das ich Grundsätzlich die Bosnische Staatsbürgerschaft beantragen kann! Ich solle 2 Zeugen aus meiner Heimatstadt (Meldeanschrift in BiH) bringen, die nicht Verwand oder Verschwägert mit meiner Familie sind und die bei Eidesstatt Versichern das ich auch der bin für den ich mich Ausgebe! Die Gebühr für diese Indentivizierung wurde mit 600DM benannt. Dann könnte ich gegen eine Gebühr von 450DM einen Antrag auf Einbürgerung in BiH stellen. Wen dann nach 6-12 Monaten alles durch ist kann ich mit meinen Unterlagen gegen eine Gebühr von 350DM einen Ausweis beantragen. Dieser wird mir dann zu einem Späteren zeitpunkt  gegen Leistung einer Gebühr von 150DM Ausgehändigt!
Ich hatte aber niemals die Ambitionen diese Staatsbürgerschaft zu erlangen, da ich meine YU noch nicht einmal Abgelegt hatte, dachte ich das diese immernoch für mich gilt, auch ohne Ausweis. Für was brauche ich dann noch die von BiH? Auf eine Schriftliche bitte mir neue Dokumente Auszuhändigen, teilte mir die Jugoslawische Botschaft mit, das alle Bürger neu Eingebürgert werden und ich ohne Abgabe des Alten Ausweises auch keinen neuen erhalte. Man teilete zudem mit, das ich nach Staatsbürgerschaftsrecht mich eher an die Kroatische Vertrettung wenden solle, da die Staatsbürgerschaft mit der Geburt erlangt wird.
Die daraufhin Kontaktierte Koratische Botschaft erklärte mir, das ich zwar auf Kroatischen Boden Bebohren sei aber zur Gründung des Staates eine Meldeanschrift in BiH hatte. Zudem seien beide Elternteile auch mit einem Geburtsort in BiH. Eine HR Staatsbürgerschaft sei somit ausgeschloßen!
Nun, da ich mich ohnehin in keinster weise mit diesen Ländern Identiviziere und nach über 30Jahren in der BRD mich Mental, Geistig also Moralisch nur hierhingezogen fühle. Wollte ich die Deutsche Staatsbürgerschaft erlangen oder zumindest Vorläufig als Staatenloser gelten.
Die ermittlungen des RP ergaben urplötzlich das ich Staatsbürger von BiH bin.
Man erteilte mir eine Einbürgerungszusicherung wen ich die Staatsbürgerschaft von BiH Ablege.
Ich habe diese aber defakto niemals Beantragt oder Angenommen.
Das ich dort geführt werde kann nur daraus Stammen das meine Eltern und mein Jüngerer Bruder dort evtl. Angaben zu meiner Person gemacht haben. Ich selbst habe nie Anträge gestellt oder Formulare beantragt und Unterzeichnet.
Wie kommt es dazu das ich gegen meinen willen Eingebürgert werde, wie kann man so etwas Rückgängig machen?
Nach neusten Informationen haben sich die Kosten für den BiH Ausweis nur in der Währung geändert und sind nun in Euro. Die Befreiung kann dann Anschließend Jahre dauern und minimum 3500€ kosten.
Insgesamt ist die Situation nicht Zufriedenstellend.
Ich möchte das ich entlich die Staatsbürderschaft habe die mir am Herzen Liegt, das ich meine Langjährige Lebensgefährtin ehelichen kann und das Sie und meine Tochter ihren Richtigen Nachnamen bekommen. Das Wünschen im übrigen wir alle so.
Jetzt stellt sich also nur die Frage wie bekommen wir das hin.
Ich bin eigentlich ein Freier Staatsbürger, aber im Zweifel sollte es möglich sein die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen und die von BiH nie in Anspruch zu nehmen.
Dies könnte auch durch eine Eidesstattlicheversicherung von mir belegt werden.

Hat jemand zufällig Tip`s???

Gruß Edi
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.12.2004 um 11:49:59
 
Hallo Edi,
lies mal
hier
und
hier
nach.

Grüsse von
eishennig


Änderung:
Links repariert. Ralf
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« Zuletzt geändert: 05.11.2006 um 20:01:12 von Ralf »  
 
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.12.2004 um 11:50:11
 
Sorry, habe aber eben erst den Beitrag von Mario_F. gefunden!

Demnach müsste es ja möglich sein alleine schon den Gebühren nach die Abgabe der BiH StA zu Umgehen.

Aber es Stört mich dann immer noch bei den Bosniern Gelistet zu sein!

Wie könnte ich da raus kommen.

Die Befreiungskosten, hat man meinem Bruder vor 4 Wochen erst genannt, ich weis nicht ob es eine Gebühren erhöung gab oder ob er was Falsch Verstanden hat!

Gruß Edi

@Oh Eishenning, war Wohl Zeitgleich!
Das Michelinmännchen passt auch zu mir, bin BKF!

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Ralf
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Antwort #3 - 17.12.2004 um 12:28:10
 
Hi Edi!

Zitat:
Staatsbürgerschaft gegen meinen Willen  

Der Erwerb einer Staatsangehörigkeit geschieht ja fast immer - außer im Fall der Einbürgerung auf eigenen Antrag - gegen den Willen des Betroffenen. Wenn ein Kind geboren wird, erwirbt es in der Regel die Staatsangehörigkeit der Eltern, ohne dass die Eltern und insbesondere das Kind danach gefragt werden, ob sie dies auch wollen.

Der Erwerb einer bestimmten Staatsangehörigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht der betreffenden Staates.
Du hast bei deiner Geburt vordergründig die jugoslawische Staatsangehörigkeit erworben. Tatsächlich wurde diese aber nur vermittelt durch die Staatsangehörigkeit derjenigen jugoslawischen Teilrepublik, der man durch Abstammung von den Eltern auch angehörte. Entscheiden dafür war weniger der eigene Geburtsort, sondern die Herkunft der Eltern.
Wenn deine Eltern damals aus der Teilrepublik Bosnien stammten, war es völlig normal, dass du ebenfalls in die Register dieser Teilrepublik eingetragen wurdest.

Wichtigstes Indiz dafür waren die Kenn-Buchstaben BIH oder BH in deinem alten Pass. Dieser scheint ja verloren gegangen zu sein, frag doch mal bei deiner Ausländerbehörde nach: In der Ausländerakte sollte eigentlich eine Kopie dieses Passes vorhanden sein.

Nach dem Zerfall des ehemaligen Jugoslawiens wurden in der Regel die Bürger der Teilrepubliken automatisch Bürger der dann selbständigen Staaten. Zumindest in den Anfangsjahren war dies meist auch kein Problem. Zugegeben: in Bosnien war dies wegen des langen Bürgerkrieges schwieriger als in den anderen Nachfolgestaaten, allerdings ist dieser ja nun auch schon seit einigen Jahren vorbei.

Diejenigen Ex-Jugoslawen, die sich bis heute nicht um einen neuen Pass bemüht haben, haben es natürgemäß jetzt schwerer als noch vor Jahren.

Nun hast du die Einbürgerung beantragt, die erste Hürde ist ja schon genommen, du hast die Einbürgerungs-Zusicherung erhalten. Diese dient dazu, die bisherige Staatsangehörigkeit ablegen zu können, denn dies ist Voraussetzung dazu.
Damit man diese ablegen kann, muss natürlich zunächst geklärt werden, welche man überhaupt besitzt.
Bei dir sieht dies nach der bosnischen Staatsangehörigkeit aus. Wenn die bosnischen Behörden allerdings verlangen, dass du dich dort erst mal einbürgern lassen müsstest, kann dies nur bedeuten, dass du diese StA (noch) nicht besitzt. Du solltest daher versuchen, dir dies schriftlich bescheinigen zu lassen. Aus einer Staatsangehörigkeit, die man nicht besitzt, kann und braucht man sích ja auch nicht entlassen zu lassen.

Die bosnischen Behörden sollten dazu eine klare Aussage treffen können, entweder Besitz der Staatsangehörigkeit oder eben nicht. Im Zweifel beantragst du formell ein Staatsangehörigkeits-Feststellungsverfahren.

Wenn du die bosnische Staatsangehörigkeit doch besitzt, ist die Entlassung daraus der einzige Weg, um diese wieder los zu werden. Leider ist dies mit erheblichen Kosten verbunden, nach hiesiger Kenntnis zur Zeit 1.331,- Euro.

Da diese Kosten bei entsprechend geringem Einkommen unzumutbar hoch sein könnte (siehe die von eishenning genannten Themen), solltest du dich wegen dieser Frage an die Einbürgerungsbehörde wenden, damit diese dir die individuelle Zumutbarkeitsgrenze berechnet. Diese ist abhängig vom Einkommen und den Familienverhältnissen.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.12.2004 um 14:37:22
 
Hallo Ralf,
danke für die Ausführung!

Es ist halt nur irgendwie Unverständlich das ich im alter von 30, also auch nach YU/BiH usw. Recht voll Rechts und Geschäftsfähig bin, ohne mein Zutun einfach in eine Staatsbürgerschaft abgedrängt werde, die ich nie gewollt hatte! Bei der Geburt kann man das Verstehen, aber 30 Jahre danach wohl kaum.
Wo bleibt da die würde und eigene Existenz.
Aber das werden sich alle fragen denen es so ergeht!

Eher würde ich Uganda, Kenia, Panama, oder Venezuela vorziehen. Da kommt man viel billiger und Zügiger rein und raus (so viel ich weis)!

Die Bosnier haben dem RP Mitgeteilt das ich eine Martikelnummer habe und somit zudenen gehöre.
Aber ich habe keine Ausweispapier! Z.Zt. nur Ausweis und Aufenthaltserlaubniss Ersatz des Ausländeramtes.

Nun die kosten sind auch ein wesentlicher Bestandteil meines widerwillens gegen den Vorgang von BiH! Ich bin auch einer derjenigen, die nur das Bezahlen wollen was Sie Bestellen und diese Runde habe ich nicht Bestellt. Auch liegt mein brutto Einkommen mit 1522€ nicht an der Reichtumsgrenze, neben Frau(Lebensgefährtin) und Kind ist da noch netto Miete mit mehr als 800€ & Umlagen zu Zahlen da ist nichts drin mit Sparen und Verschwenden!

Zudem müsste ich im Rahmen des Verfahrens ja erst einmal die Kosten für den neuen Ausweis aufbringen um diesen sofort nach erhalt wieder Abzugeben!

Das ist doch alles für die Katz, oder?

Ich habe selbst eine Kopie meines Verlohren Ausweises daher, aber ich habe noch einen Entwerteten, den vorgänger Ausweis und in dem steht HR, also Kroatien als Austeller. Das liegt daran das alle meine Ausweise im Frankfurter Konsulat Augestellt wurden und dieses vor dem Krieg durch Kroatiens Abgeordnete geleitet wurde. NUr der letzte wurde in Ffm Verweigert weil ich mich erst Mustern lassen musste. Also habe ich das schnell getan und musste für die Rückreise halt den Ausweis dort machen. Dort war halt wo ich untergekommen bin, bei der Verwandschaft in BIH, hätte genausogut HR oder SRB sein können je nachdem wie das Schicksal es entschied.
Warum das jetzt ausschlaggebend ist leuchtet nicht ein.

Aber egal, das ist jetzt halt Fakt.

Meine hoffnung war jetzt halt eine Vorschrift zu finden die mir eigentlich diese Unzumutbare Prozedur und damit verbundenen Kosten abnimmt!

Vielleicht auch ein Gleichheitsprinzip unter dem gerüst des Grundgesetzes und der Anwemdung der Mehrstaatlichlkeit der EU Bürger.

Wobei, soweit ich weis, auch in YU, HR, BiH die Doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist!

Wahrscheinlich Interpretiere ich den Artikel 3 des Grundgesetzes Falsch und nicht EU Bürger sind demnach Gleichgültig !

Wieso kenne ich blos so viele leute mit doppelten pässen?
Gerade bei den Türken ist das ein Wohlbekannter Volkssport und das wissen auch die Behörden!

Aber das will ich doch alles garnicht, ich will bloss ein für alle mal zeigen wo ich hingehöre und nicht unbedingtin meiner eigenen Familie der einzige Ausländer sein!

Staatsangehörigkeits-Feststellungsverfahren, ich glaube das haben wir schon durch, weil ich doch der festen Meinung war das BiH nicht in frage kommt!

Gruß Edi
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Antwort #5 - 17.12.2004 um 15:07:05
 
nur eine nebenbemerkung

Zitat:
Eher würde ich...Kenia...vorziehen. Da kommt man viel billiger und Zügiger rein und raus (so viel ich weis)!


also raus ja, aber rein definitiv nicht nicht, da muss man auch mindestens 8 jahre dort gelebt haben etc. billiger ist es aber tatsaechlich.  Zwinkernd
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.12.2004 um 20:40:18
 
Ich hatte mal einen Kenianer als Mitarbeiter und der hat mir damals (2002) angeboten für 500$ alles zu erledigen. Wen er aus dem 14tage Urlaub wieder kommt könnte ich alle Doc von ihm haben.

Wen das aber Normalerweise 8Jahre dauert, dann war an dem Angebot was Faul.

Mir war das egal, ich will einzig und alleine nur mein Recht!

Aber mir geht es wie "Kaffka" Ich stehe vor dem Gesetz und es lässt mich nicht ein!

Gruß Edi
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Antwort #7 - 17.12.2004 um 22:50:07
 
Tja Edi,  man kann es sich nicht immer aussuchen. Wenn sich Staatgebiete ändern, sich zwei Staaten vereinigen oder ein Staat in Einzelstaaten zerfällt, hat dies zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Staatsangehörigeit der betroffenen Bürger.

Ok, du hast also eine Matrikelnummer aus Bosnien. Es ist daher erst mal für mich unverständlich, warum man sich dann dort so schwer tut mit der Staatsangehörigkeitsbescheinigung.

Dein Brutto-Einkommen ist also mit 1522 Euro etwas höher als die geforderte Gebühr für das Entlassungsverfahren. Du hast aber ein Kind erwähnt, für das du vermutlich unterhaltspflichtig bist. In diesem Falle dürfte nach grober Überschlagung die Zumutbarkeitsgrenze überschritten sein, das solltest du, wie bereits gesagt, von der Einbürgerungsbehörde prüfen lassen.

Wenn du aber unbedingt die ungeliebte bosnische Staatsangehörigkeit aufgeben willst, bleibt nur das Entlassungsverfahren. Dazu noch ein Tipp: Falls du mal nach Bosnien kommst, es ist günstiger, dies direkt beim zuständigen Ministerium zu beantragen. Außerdem, falls du unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wirst: die Entlassung kannst du auch später noch nachholen.
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« Zuletzt geändert: 26.12.2004 um 18:37:37 von Ralf »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 17.12.2004 um 23:37:54
 
Tja, Reisen ist nicht drin, habe nur Ausweisersatz und der Gilt nur National in der BRD. Das hindert mich schon lange an meinem Job als Berufskraftfahrer. Aber die Kontrollen in Belgien und Frankreich haben bislang nichts negatives hervor gebracht. Aber das würde in HR oder BiH ganz anders aussehen.

Mein glück ist das vom Ausländeramt keine Ablauffrist im ersatz steht!

Davon abgesehen gibt es nichts was mich irgend wie nach Bosnien Zieht.

Da unten ist nur Korruption und Rechtswidriges Verhalten zu erleben. Mit Harter Währung kann man dort alles erreichen! Ausserdem ist meine Verwandschaft in Doboj im Serbisch Kontrolierten bereich und die Abstammung ist Muslimisch. Da holt man selbst Luft gegen Bares! Da stehe ich nicht drauf!!!

Das Risiko ist mir auch sonst zu hoch, dort konnen die mit jedem machen was sie wollen. Meine Eltern haben mir berichtet das einer meiner Onkel erst neulich Grundlos für 4 Wochen in Haftgenommen wurde und permanenten Verhören und Foltter ausgesetzt war. Einen Anwalt, gab es zwar, aber der konnte nichts tun!
Ist das ein Staat der irgend welche Werte hat!

Bevor ich euch allen ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch wünsche würde ich gerne wissen ob ihr mir einen Anwalt in Südhessen empfehlen könnt!

Ich würde gerne dem RP mit Hand und Fuß Argumentieren und das mit Rechtlicher Unterstützung.

Ich hatte schon mal Anwaltliche Unerstützung!
Aber der hat nur einen dreizeiler nach meiner Vorgabe an den RP geschickt und mir eine 550€ Rechnung! So einen kann ich nicht gebrauchen, der einfach aus meiner Korspondenz heraus sein Geld Verdient. Hätte er Argumente und Gesetze Vorgetragen. Aber nur weil einer Privat zahlt gleich so Abzocken, das kann nicht sein!

Gruß Edi
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Antwort #9 - 17.12.2004 um 23:49:06
 
Wozu brauchst du einen Anwalt, wenn du uns hast?  grin

Also noch mal mein Tipp: Auf unzumutbar hohe Entlassungsgebühren pochen.

Viel Glück!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 18.12.2004 um 11:06:30
 
Danke Ra.lf,
freut mich das ich niemanden auf die Nerven gehe!

Also  Schreibe ich dem RP.

Sehr geehrte Dame und Herren,
im Rahmen meiner Einbürgerung sind nun unüberwindbare Hindernisse eingetretten.

Unter anderen möchte ich sie bitten zu prüfen ob nach §87 StaG die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen kann.

Insbesondere die zu Erwartenden ges. Kosten i.h.v. 1331€ sind bei meinen Einkommen von max. 1522€ brutto und der Unterhaltsplicht für meine Tochter und die Arbeitslose Lebensgefährtin (jetzt nach Harz IV) eine Unzumutbare härte!

Hiermit beantrage ich die Einbürgerung unter Berücksichtigung des §87 Abs. 1 Nr. 3 des StaG !

Mfg

----------------------------
Könnte das so richtig sein?
----------------------------

Kann ich auch noch irgendwie meine Argumente mir meiner Tochter, die ja z.Zt. immer noch wie meine eigentliche Frau, dem Weiblichen Mädchennahmen fürt Verstärkend einfühgen? Ebenos die lange überfällige Eheschließung, die vor 11 Jahren eigentlich erfolgen sollte.

Nun seit der Einbürgerungszusicherung ist viel Wasser den Rhein Runtergeflossen und ich bin z.Zt. in der Insolvenz, der Schlußtermin steht jedoch schon für den Feb.05 an, d.h. ich währe ab da wieder ein Freier Mensch, jedoch weiterhin 5 Jahre an die 1522€ Gebunden. Könnte das evtl. Auswirkungen auf die EInbürgerung haben?
Die INSO wurde nur nötig weil mehrer Knd. in einem Jahr den Umsatz Unterschlagen haben! Ich musste dann zur Kosten Reduzierung MItarbeiter Entlassen und konnte Mandels Masse auch keine Investizionen in den Betrieb machen! Jetzt stehe ich wieder ganz alleine da.
Meine unschuld wurde vom Insolvenzgericht Festgestellt und im Eröffnungsbeschluß Explizit aufegführt das der Betrieb unter meiner Führung erhalten bleibt! Jedoch geht alles was ich über diese 1522€ Verdiene Gnadenlos an den Insolvenzverwalter!

Den Lebensunterhalt Verdiene ich immer noch ganz alleine!

Gruß Edi
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Antwort #11 - 18.12.2004 um 14:01:34
 
Zitat:
Danke Ra.lf,
freut mich das ich niemanden auf die Nerven gehe!

Keine Bange, so schnell passiert das nicht.  Zwinkernd

Zitat:
Also  Schreibe ich dem RP.
......
----------------------------
Könnte das so richtig sein?
---------------------------- 


[beifall=beifall.gif] Daumen hoch

Zitat:
Kann ich auch noch irgendwie meine Argumente mir meiner Tochter, die ja z.Zt. immer noch wie meine eigentliche Frau, dem Weiblichen Mädchennahmen fürt Verstärkend einfühgen? Ebenos die lange überfällige Eheschließung, die vor 11 Jahren eigentlich erfolgen sollte.

Dies tut zwar nichts zur Sache, schadet aber auch nicht. Also egal. Maßgeblich ist dein Einkommen, wobei dies um die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen bereinigt wird.

Zitat:
Nun seit der Einbürgerungszusicherung ist viel Wasser den Rhein Runtergeflossen und ich bin z.Zt. in der Insolvenz, der Schlußtermin steht jedoch schon für den Feb.05 an, d.h. ich währe ab da wieder ein Freier Mensch, jedoch weiterhin 5 Jahre an die 1522€ Gebunden. Könnte das evtl. Auswirkungen auf die EInbürgerung haben?
Die INSO wurde nur nötig weil mehrer Knd. in einem Jahr den Umsatz Unterschlagen haben! Ich musste dann zur Kosten Reduzierung MItarbeiter Entlassen und konnte Mandels Masse auch keine Investizionen in den Betrieb machen! Jetzt stehe ich wieder ganz alleine da.
Meine unschuld wurde vom Insolvenzgericht Festgestellt und im Eröffnungsbeschluß Explizit aufegführt das der Betrieb unter meiner Führung erhalten bleibt! Jedoch geht alles was ich über diese 1522€ Verdiene Gnadenlos an den Insolvenzverwalter!

Den Lebensunterhalt Verdiene ich immer noch ganz alleine!

Wenn es hier seit der Erteilung der Einbürgerungszusicherung keine gravierenden Änderungen gegeben hat, ist die Behörde weiterhin daran gebunden. Außerdem wäre lediglich der Bezug von Sozial- oder Arbeitslosnhilfe für den Einbürgerungsantrag schädlich, und dies auch nur, wenn der Grund dafür vom Einbürgerungsbewerber selbst zu vertreten ist.

Ein Insolvenzverfahren als solches ist jedenfalls nicht schädlich.
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