Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Einbuergerung und Rente (Gelesen: 6.966 mal)
Wuestensohn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbuergerung und Rente
14.12.2004 um 02:44:55
 
Hallo zusammen !!

habe vor 2 Wochen den Einbuergerung_Antrag gestellt.
der Antrag wurde zwar angenommen nun mache ich mir Sorgen denn.
meine Frau ist Arbeitsunfähig und bezieht Rent etwa 750 € seit 2 J  und ich,studiere noch und gehe nebenbei jobben auf 300 € basis."im sommer wird mehr gearbeitet"
uebrigens habe mich einbuergern lassen nach StAG .
bin seit 6 J im land und im janaur 2 Jahre verheiratet.
könnte sich die Behörden noch Stur stellen??? weil wir beide wenig verdienen  1100 € netto. und den Antrag ablehnen"bin aus Ruhrpott"
oder wenn der Antrag angenommen wird heisst das, bin  schon durch und Deutscher [beifall=beifall.gif].
danke im voraus für jede Antwort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #1 - 14.12.2004 um 08:39:44
 
Zitat:
...oder wenn der Antrag angenommen wird heisst das, bin  schon durch und Deutscher ...


Hi Wüstensohn!

Natürlich nicht. Deutscher bist du erst, wenn du die Einbürgerungsurkunde in der Hand hältst.

Ansonsten mach dir mal keine Sorgen: Wenn ihr zusammen genug Einkommen habt, dass kein Anspruch auf Sozialhilfe (bzw. ab 1.1.2005 ALG II) besteht, ist das für die Einbürgerung ausreichend.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #2 - 17.12.2004 um 21:11:05
 
Hallo,

Zitat:
bin seit 6 J im land und im janaur 2 Jahre verheiratet.
öhm

Das hört sich für mich sehr nach 9er Einbürgerung an...D.h. es darf auch kein SH-Anspruch bestehen und eine ausreichende Alterssorge muss auch da sein...

Grüße

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #3 - 21.12.2004 um 13:37:05
 
:sauer:BLAISE
DAS DU DICH MAL ÜBERALL EINMISCHST WAR JA KLAR,WAS GEHEN DICH DENN DIE PROBLEME DER AUSLÄNDER AN.WENN DU SIE NICHT LEIDEN KANNST DANN SUCH DIR EIN ANDEREN HOBBY.
DER NICHT VORBESTRAFTE BÖSE TÜRKE :lma2
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #4 - 21.12.2004 um 13:45:41
 
Hm ,

also  für mich ist die Frage , wer sich hier wo einmischt erst mal beantwortet  Daumen runter

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #5 - 21.12.2004 um 13:57:54
 
Zitat:
:sauer:BLAISE
DAS DU DICH MAL ÜBERALL EINMISCHST WAR JA KLAR,WAS GEHEN DICH DENN DIE PROBLEME DER AUSLÄNDER AN.WENN DU SIE NICHT LEIDEN KANNST DANN SUCH DIR EIN ANDEREN HOBBY.
DER NICHT VORBESTRAFTE BÖSE TÜRKE :lma2


...

Gelbe Karte für Ziya.  Smiley  Noch mal so eine Äußerung und du fliegst. Und lass bitte diese nervige GROSS-SCHREIBUNG!
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 21.12.2004 um 15:12:42 von Ralf »  

...
 
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #6 - 21.12.2004 um 13:58:14
 
:sauer:
RONNY RONNY RONNY
DU AUCH? :santa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #7 - 21.12.2004 um 13:59:54
 
Zitat:
Hm ,

also  für mich ist die Frage , wer sich hier wo einmischt erst mal beantwortet  Daumen runter

Ronny



[beifall=beifall.gif]   Daumen hoch
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #8 - 21.12.2004 um 14:01:13
 
ok, sorry :anbet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #9 - 22.12.2004 um 18:33:36
 
Hallo Ralf und Ronny,

merci [beifall=beifall.gif]

Es ist halt wie im richtigen Leben:

Je lauter etwas gesagt wird (oder halt in Großbuchstaben geschrieben wird) desto unsinniger ist der Inhalt. grin

Grüße

Blaise

Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #10 - 22.12.2004 um 18:50:45
 
motz
ok,ok,ok
ihr habt ja rect leute
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wuestensohn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #11 - 12.01.2005 um 22:43:17
 
Hallo zusammen !
ich  bin wieder mal hier und wuensche euch ein frohes und gluecklisches neues Jahr.

habe eine gute Nachricht  :roll, heute habe ich meine Einbuergerungsurkunde bekommen YEAH [beifall=beifall.gif].
bin echt begeistert,wie meine Akten so schnell bearbeitet worden sind.es hat nur 6 Wochen gedauert. einfach super.

wuensche euch alles gute.
Wuestensohn


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #12 - 13.01.2005 um 08:54:33
 
Na, dann mal Glückwunsch. Das Jahr hat ja gut angefangen für dich. Zwinkernd  [beifall=beifall.gif]
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #13 - 13.01.2005 um 10:28:58
 
Zitat:
Ansonsten mach dir mal keine Sorgen: Wenn ihr zusammen genug Einkommen habt, dass kein Anspruch auf Sozialhilfe (bzw. ab 1.1.2005 ALG II) besteht, ist das für die Einbürgerung ausreichend.


Hallo Ralf,
Nachfrage: Heist es ab 1.01.05 ...das kein Anspruch besteht... oder heist es dass keine derartigen Leistungen in Anspruch genommen werden?????

GRuss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #14 - 13.01.2005 um 10:47:13
 
Zitat:
Hallo Ralf,
Nachfrage: Heist es ab 1.01.05 ...das kein Anspruch besteht... oder heist es dass keine derartigen Leistungen in Anspruch genommen werden?????

GRuss peku


Hi peku!

Nach dem Gesetzestext kommt es auf die tatsächliche Inanspruchnahne an. So auch in den vorläufigen, nicht veröffentlichen Ausführungshinweisen. Wer allerdings einen Anspruch auf diese öffentlichen Leistungen hat, bekommt sie in der Regel auch. Andernfalls dürfte es auch schwerfallen, die Sicherung des Lebensunterhaltes nachzuweisen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Wuestensohn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #15 - 13.01.2005 um 22:43:35
 
hallo zusammen!

habe noch eine frage öhm.
bevor ich meine Einbuergerungsurkunde bekommen habe,müsste ich unterschreiben dass wir (ich und meine Ehefrau) nicht getrennt leben und keine Scheidung planen und falls der fall ist  könnten s rückgängig machen.i
da ich noch studiere und mein Praxissemster erst "im August 2005" im ausland machen will. vielleicht in "brasilien ".
könnte ich dann ausgebürgert werden :sauer: unterverdacht Scheinehe und was der geier was weil ich evt für 6 monaten weg von meiner frau bin.  weinend. und da getrennt.
"wir sind schon einmal kontrolliert worden,aber haben die festgestellt dass wir  doch zusammenleben."
oder bin ich für immer deutscher grin grin.

mfg
Wuestensohn
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #16 - 14.01.2005 um 09:36:05
 
Hi Wüstensohn!

Zitat:
da ich noch studiere und mein Praxissemster erst "im August 2005" im ausland machen will. vielleicht in "brasilien ".  könnte ich dann ausgebürgert werden

Nein, auf keinen Fall. Eine Rücknahme der Einbürgerung wäre allenfalls denkbar, wenn diese rechtswidrig gewesen ist, also z.B. aufgrund falscher Angaben vollzogen wurde. Was nach der Einbürgerung passiert, hat keine Einfluss mehr darauf.
Davon abgesehen: Eine vorübergehende Abwesenheit aus beruflichen Gründen, oder wie hier wegen Studium, ist ja keine Trennung in diesem Sinne.

Zitat:
oder bin ich für immer deutscher

Ja, solange kein Verlustgrund nach § 17 StAG eintritt:
Zitat:
§ 17

Die Staatsangehörigkeit geht verloren
1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
3. durch Verzicht (§ 26),
4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28) oder
6. durch Erklärung (§ 29).
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Wuestensohn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #17 - 14.01.2005 um 11:47:12
 
danke ralf!!

eins ist mir 100 % sicher alle meine Angaben waren richtig  :haken.
frage mich jetzt warum sollte ich unterschreiben. wollten mich die Behörden nerven
obwohl  alle NETT und FREUNDLICH waren ohne ausnahme. [beifall=beifall.gif]
oder weil  der Alterunterschied gross ist 10 J und denken sofort an Scheinehe.

und ausserdem
ein Formular, in dem man bestätigen müsse, dass man eine eheliche lebensgemeinschaft führen und keine Scheidung anhängig ist, wurde auf Betreiben des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen bereits zurückgezogen - hier ist also nicht ganz eindeutig, inwieweit die Forderung der Behörde, ein solches Formular zu unterschreiben, überhaupt zulässig ist).


ist echt ein psyschokrieg auch wenn man deutscher geworden ist macht man gedanken. :sauer:  werde ausgebügert wenn ich  nebenwohnsitz habe oder oder. :sauer: :sauer:

gruss Wuestensohn

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Rente
Antwort #18 - 14.01.2005 um 12:05:40
 
Hi Wüstensohn!

Zitat:
frage mich jetzt warum sollte ich unterschreiben. wollten mich die Behörden nerven

Mach dir mal keine Sorgen. Eine solche Erklärung, dass die Lebensgemeinschaft weiterhin besteht, ist bei Einbürgerungen nach § 9 StAG normal, die gibt jeder ab.

Das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft ist ja Voraussetzung nach § 9 StAG, deshalb wird dies bei Vollzug der Einbürgerung nochmals überprüft. Wenn die Behörde den Verdacht der Scheinehe gehabt hätte, wäre die Einbürgerung sicherlich nicht so schnell vollzogen worden. Zwinkernd

Zitat:
werde ausgebügert wenn ich  nebenwohnsitz habe

Nein, sagte ich bereits.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema