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Einbuergerung und Rente (Gelesen: 6.967 mal)
Wuestensohn
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Antwort #15 - 13.01.2005 um 22:43:35
 
hallo zusammen!

habe noch eine frage öhm.
bevor ich meine Einbuergerungsurkunde bekommen habe,müsste ich unterschreiben dass wir (ich und meine Ehefrau) nicht getrennt leben und keine Scheidung planen und falls der fall ist  könnten s rückgängig machen.i
da ich noch studiere und mein Praxissemster erst "im August 2005" im ausland machen will. vielleicht in "brasilien ".
könnte ich dann ausgebürgert werden :sauer: unterverdacht Scheinehe und was der geier was weil ich evt für 6 monaten weg von meiner frau bin.  weinend. und da getrennt.
"wir sind schon einmal kontrolliert worden,aber haben die festgestellt dass wir  doch zusammenleben."
oder bin ich für immer deutscher grin grin.

mfg
Wuestensohn
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Ralf
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Antwort #16 - 14.01.2005 um 09:36:05
 
Hi Wüstensohn!

Zitat:
da ich noch studiere und mein Praxissemster erst "im August 2005" im ausland machen will. vielleicht in "brasilien ".  könnte ich dann ausgebürgert werden

Nein, auf keinen Fall. Eine Rücknahme der Einbürgerung wäre allenfalls denkbar, wenn diese rechtswidrig gewesen ist, also z.B. aufgrund falscher Angaben vollzogen wurde. Was nach der Einbürgerung passiert, hat keine Einfluss mehr darauf.
Davon abgesehen: Eine vorübergehende Abwesenheit aus beruflichen Gründen, oder wie hier wegen Studium, ist ja keine Trennung in diesem Sinne.

Zitat:
oder bin ich für immer deutscher

Ja, solange kein Verlustgrund nach § 17 StAG eintritt:
Zitat:
§ 17

Die Staatsangehörigkeit geht verloren
1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
3. durch Verzicht (§ 26),
4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28) oder
6. durch Erklärung (§ 29).
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Wuestensohn
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Antwort #17 - 14.01.2005 um 11:47:12
 
danke ralf!!

eins ist mir 100 % sicher alle meine Angaben waren richtig  :haken.
frage mich jetzt warum sollte ich unterschreiben. wollten mich die Behörden nerven
obwohl  alle NETT und FREUNDLICH waren ohne ausnahme. [beifall=beifall.gif]
oder weil  der Alterunterschied gross ist 10 J und denken sofort an Scheinehe.

und ausserdem
ein Formular, in dem man bestätigen müsse, dass man eine eheliche lebensgemeinschaft führen und keine Scheidung anhängig ist, wurde auf Betreiben des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen bereits zurückgezogen - hier ist also nicht ganz eindeutig, inwieweit die Forderung der Behörde, ein solches Formular zu unterschreiben, überhaupt zulässig ist).


ist echt ein psyschokrieg auch wenn man deutscher geworden ist macht man gedanken. :sauer:  werde ausgebügert wenn ich  nebenwohnsitz habe oder oder. :sauer: :sauer:

gruss Wuestensohn

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Ralf
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Antwort #18 - 14.01.2005 um 12:05:40
 
Hi Wüstensohn!

Zitat:
frage mich jetzt warum sollte ich unterschreiben. wollten mich die Behörden nerven

Mach dir mal keine Sorgen. Eine solche Erklärung, dass die Lebensgemeinschaft weiterhin besteht, ist bei Einbürgerungen nach § 9 StAG normal, die gibt jeder ab.

Das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft ist ja Voraussetzung nach § 9 StAG, deshalb wird dies bei Vollzug der Einbürgerung nochmals überprüft. Wenn die Behörde den Verdacht der Scheinehe gehabt hätte, wäre die Einbürgerung sicherlich nicht so schnell vollzogen worden. Zwinkernd

Zitat:
werde ausgebügert wenn ich  nebenwohnsitz habe

Nein, sagte ich bereits.
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