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Einbürgerung/wohnsitz (Gelesen: 1.530 mal)
coolhamed
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13.12.2004 um 12:30:37
 
Guten tag!
Ich habe einen Antrag auf Ermessenseinbürgerung gestellt und möchte ab April in der Schweiz eine Doktorarbeit machen(weil sie kurz und finanziert ist).Kann das bei den Behörden zu Probleme führen?
Danke an alle, die hier fleissig helfen!
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Ralf
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Antwort #1 - 13.12.2004 um 12:39:05
 
Hi coolhamed!

So lange der Auslandsaufenthalt nicht länger als 6 Monate dauert, gibt es kein Problem. Über 6 Monate wäre es allerdings eine Unterbrechung des Inlandsaufenthaltes. Dies führt - wenn die Ausländerbehörde nichts anderes bestimmt hat - zum Verlust der Aufenthaltsgenehmigung und hat auch Folgen für den Einbürgerungsantrag, siehe § 89 AuslG bzw. ab 1.1.2005 § 12b StAG.

Während des Auslandsaufenthaltes ruht allerdings der Einbürgerungsantrag.
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coolhamed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.12.2004 um 12:53:48
 
Hallo Ralf,
Was ist, wenn ich regelmässig einreise?Immerhin werde ich meine Frau besuchen.
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Ralf
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Antwort #3 - 13.12.2004 um 13:12:18
 
Zitat:
Hallo Ralf,
Was ist, wenn ich regelmässig einreise?Immerhin werde ich meine Frau besuchen.


In diesem Fall müsste nachgewiesen werden können, dass man nie länger als 6 Monate am Stück im Ausland war. Z.B. durch gelegentliche persönliche Vorsprache bei der Einbürgerungsbehörde.  Zwinkernd
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