Hallo,
ich habe mich gerade neu angemeldet hier und möchte Euch gleich um Hilfe bitten. Um die Situation zu erklären, muss ich allerdings etwas ausholen.
Es geht um Folgendes:
Ich habe seit gut einem Jahr einen türkischen Freund. Er ist 29 Jahre alt, arbeitet in der Saison (meist von März bis November) seit 9 Jahren im gleichen Hotel. Seine Familie ist ziemlich verstreut. Mutter und ein Bruder in der Türkei, Vater in England, Schwester in Frankreich, Bruder in Holland, Cousins in Deutschland. Nun hat er seine Familie (bis auf den Teil, der in der Türkei lebt
) seit 14 Jahren nicht mehr gesehen. Kontakt besteht nur ab und zu per Telefon. Jetzt möchte er gerne seine Familie wiedersehen und hat dafür auch Geld gespart. Einen gültigen Pass besitzt er ebenfalls. Als erstes wollte er gerne seinen Vater in England besuchen, weil es diesem gesundheitlich im Moment auch etwas schlecht geht. Also hat er ein Visum dafür beantragt, was aber abgelehnt wurde. Warum ist mir unverständlich, da er sich nie etwas zuschulden kommen lassen hat und ja auch, bis auf die Wintermonate regelmäßig arbeitet. Da, wenn ich richtig informiert bin, die Länder Frankreich, Holland und Deutschland ja zu den Schengenstaaten gehören, müsste er ja um die übrige Familie zu besuchen, nur ein Visum dafür beantragen. Dafür braucht er ja eine Einladung, bzw. die
VE. Nun hat er Angst, wenn er diese von seiner Familie bekommt, dass das Visum dann auch abgelehnt wird. Darum hat er mich gebeten, ob ich nicht jemanden kenne (kann es aus privaten Gründen nicht selbst für ihn machen), der diese
VE für ihn ausstellt, weil er sich größere Chancen erhofft, wenn die Einladung von einem Deutschen erfolgt, der in "geordneten Verhältnissen" lebt.
Nun meine Fragen:
Wenn er eine Einladung bekommt, dort aber nicht wohnen wird, sondern für die Zeit seines Aufenthaltes seine Familie per Rundreise besucht, kann es da Probleme geben?
Muss er sich bei der Ausländerbehörde abmelden, um in einen anderen Schengenstaat zu reisen?
Nach England könnte er ja mit diesem Visum nicht reisen. Ich vertraue ihm, aber ein Restrisiko bleibt ja immer und ich möchte vorher gerne wissen, was im Falle eines Falles wäre. Was ist, wenn er doch nach England reist, sozusagen illegal und er erwischt wird? Welche Konsequenzen hätte das für denjenigen, der die
VE gemacht hat? Wenn er in England abgeschoben würde, würden die Kosten doch dem englischen Staat entstehen. In der
VE verpflichtet man sich ja nur für die Kosten, die dem deutschen Staat durch eine Abschiebung entstehen, zu haften. Oder sehe ich das falsch?
Und sollte es zu einer Abschiebung aus Deutschland kommen, wäre das Risiko durch eine Versicherung, die die Abschiebekosten enthält (soll es geben) abgedeckt, oder zumindest nur gering?
Und was wäre im schlimmsten Fall, wenn er untertauchen würde und bei Ablauf des Visums nicht in die Türkei zurückfliegt?
Ich würde ihm wirklich gerne helfen, weil ich ihn liebe und weil ich ihn auch verstehen kann. Und wie gesagt, ich vertraue ihm auch. Aber bevor ich mich entscheide, ob ich ihm helfe, würde ich gerne wissen welches Risiko ich, bzw. meine Freunde damit eingehen.
Ich hoffe, ich bekomme hier Antworten auf meine Fragen und vielleicht auch den ein oder anderen Rat. Wäre für Eure Hilfe wirklich dankbar. :blum
LG
emine