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Fragen zur VE - Risiko/Absicherungsmöglichkeit etc (Gelesen: 2.835 mal)
emine
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Ich weiß was ich will,
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12.12.2004 um 13:01:30
 
Hallo,  Smiley

ich habe mich gerade neu angemeldet hier und möchte Euch gleich um Hilfe bitten. Um die Situation zu erklären, muss ich allerdings etwas ausholen.  Zwinkernd

Es geht um Folgendes:
Ich habe seit gut einem Jahr einen türkischen Freund. Er ist 29 Jahre alt, arbeitet in der Saison (meist von März bis November) seit 9 Jahren im gleichen Hotel. Seine Familie ist ziemlich verstreut. Mutter und ein Bruder in der Türkei, Vater in England, Schwester in Frankreich, Bruder in Holland, Cousins in Deutschland. Nun hat er seine Familie (bis auf den Teil, der in der Türkei lebt grin) seit 14 Jahren nicht mehr gesehen. Kontakt besteht nur ab und zu per Telefon. Jetzt möchte er gerne seine Familie wiedersehen und hat dafür auch Geld gespart. Einen gültigen Pass besitzt er ebenfalls. Als erstes wollte er gerne seinen Vater in England besuchen, weil es diesem gesundheitlich im Moment auch etwas schlecht geht. Also hat er ein Visum dafür beantragt, was aber abgelehnt wurde. Warum ist mir unverständlich, da er sich nie etwas zuschulden kommen lassen hat und ja auch, bis auf die Wintermonate regelmäßig arbeitet. Da, wenn ich richtig informiert bin, die Länder Frankreich, Holland und Deutschland ja zu den Schengenstaaten gehören, müsste er ja um die übrige Familie zu besuchen, nur ein Visum dafür beantragen. Dafür braucht er ja eine Einladung, bzw. die VE. Nun hat er Angst, wenn er diese von seiner Familie bekommt, dass das Visum dann auch abgelehnt wird. Darum hat er mich gebeten, ob ich nicht jemanden kenne (kann es aus privaten Gründen nicht selbst für ihn machen), der diese VE für ihn ausstellt, weil er sich größere Chancen erhofft, wenn die Einladung von einem Deutschen erfolgt, der in "geordneten Verhältnissen" lebt.
Nun meine Fragen:

Wenn er eine Einladung bekommt, dort aber nicht wohnen wird, sondern für die Zeit seines Aufenthaltes seine Familie per Rundreise besucht, kann es da Probleme geben?

Muss er sich bei der Ausländerbehörde abmelden, um in einen anderen Schengenstaat zu reisen?

Nach England könnte er ja mit diesem Visum nicht reisen. Ich vertraue ihm, aber ein Restrisiko bleibt ja immer und ich möchte vorher gerne wissen, was im Falle eines Falles wäre. Was ist, wenn er doch nach England reist, sozusagen illegal und er erwischt wird? Welche Konsequenzen hätte das für denjenigen, der die VE gemacht hat? Wenn er in England abgeschoben würde, würden die Kosten doch dem englischen Staat entstehen. In der VE verpflichtet man sich ja nur für die Kosten, die dem deutschen Staat durch eine Abschiebung entstehen, zu haften. Oder sehe ich das falsch?

Und sollte es zu einer Abschiebung aus Deutschland kommen, wäre das Risiko durch eine Versicherung, die die Abschiebekosten enthält (soll es geben) abgedeckt, oder zumindest nur gering?

Und was wäre im schlimmsten Fall, wenn er untertauchen würde und bei Ablauf des Visums nicht in die Türkei zurückfliegt?

Ich würde ihm wirklich gerne helfen, weil ich ihn liebe und weil ich ihn auch verstehen kann. Und wie gesagt, ich vertraue ihm auch. Aber bevor ich mich entscheide, ob ich ihm helfe, würde ich gerne wissen welches Risiko ich, bzw. meine Freunde damit eingehen.

Ich hoffe, ich bekomme hier Antworten auf meine Fragen und vielleicht auch den ein oder anderen Rat. Wäre für Eure Hilfe wirklich dankbar.  :blum

LG  Smiley
emine
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Mick
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Antwort #1 - 12.12.2004 um 22:56:55
 
Zitat:
Wenn er eine Einladung bekommt, dort aber nicht wohnen wird, sondern für die Zeit seines Aufenthaltes seine Familie per Rundreise besucht, kann es da Probleme geben?


Nein, das gibt keine Probleme.

Zitat:
Muss er sich bei der Ausländerbehörde abmelden, um in einen anderen Schengenstaat zu reisen?


Nein.

Zitat:
Was ist, wenn er doch nach England reist, sozusagen illegal und er erwischt wird? Welche Konsequenzen hätte das für denjenigen, der die VE gemacht hat? Wenn er in England abgeschoben würde, würden die Kosten doch dem englischen Staat entstehen. In der VE verpflichtet man sich ja nur für die Kosten, die dem deutschen Staat durch eine Abschiebung entstehen, zu haften. Oder sehe ich das falsch?


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Zitat:
Und sollte es zu einer Abschiebung aus Deutschland kommen, wäre das Risiko durch eine Versicherung, die die Abschiebekosten enthält (soll es geben) abgedeckt, oder zumindest nur gering?


Der genaue Versicherungsumfang ist mir nicht bekannt.

Zitat:
Und was wäre im schlimmsten Fall, wenn er untertauchen würde und bei Ablauf des Visums nicht in die Türkei zurückfliegt?


Das wird in der Regel erst interessant, wenn er erwischt wird. Kann dann aber sehr interessant werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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emine
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Antwort #2 - 13.12.2004 um 08:15:32
 
Hallo Mick,  Smiley

vielen Dank für Deine Antworten.  Damit hast Du mir schon etwas weiter geholfen. Kuss

Zitat:
Der genaue Versicherungsumfang ist mir nicht bekannt.


Bei Provisit sollen die Abschiebekosten bis 4000 € versichert sein. Hab aber keine Ahnung, wie hoch solche Kosten im Falle einer Abschiebung sein könnten.  ???

Ich gehe nicht davon aus, dass diese Fälle in Bezug auf England eintreten, aber falls ich mich irre,wüsste ich gerne welches Ausmaß das annehmen kann. Es ist keine leichte Entscheidung für mich, ob ich meine Freunde um diesen Gefallen bitte. Vielleicht kann noch jemand dazu etwas sagen.  ???

LG emine
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Abu
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Antwort #3 - 13.12.2004 um 10:29:14
 
Zitat:
Nach England könnte er ja mit diesem Visum nicht reisen. Ich vertraue ihm, aber ein Restrisiko bleibt ja immer und ich möchte vorher gerne wissen, was im Falle eines Falles wäre. Was ist, wenn er doch nach England reist, sozusagen illegal und er erwischt wird? Welche Konsequenzen hätte das für denjenigen, der die VE gemacht hat? Wenn er in England abgeschoben würde, würden die Kosten doch dem englischen Staat entstehen. In der VE verpflichtet man sich ja nur für die Kosten, die dem deutschen Staat durch eine Abschiebung entstehen, zu haften. Oder sehe ich das falsch?
Zitat:
Lippen versiegelt


@ Mick

Ich verstehe Deine Zurückhaltung nicht...

@ emine

Das Schengen-Visum und die entsprechende VE hat mir einer etwaigen illegalen Einreise nach Großbritanien nichts zu tun, ergo ergibt auch keinerlei Haftung der VE-Gebers gegenüber den britischen Behörden.

Wie schon von dir erkannt, sieht das im Falle von D und weiteren Schengen-Staaten anders aus und dort liegen auch die Risiken für den VE-Geber...

Abu
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.12.2004 um 15:21:43
 
Hallo emine,

derjenige, der die VE abgibt, wird wohl in die zukünftige Einladerdatei aufgenommen werden. Wenn also der Besucher nicht regulär wiederausreist, könnte der Einlader zusätzlich Probleme haben, später eigene Gäste einzuladen.

Was die "Abschiebungsversicherung" angeht, würde ich vorsichtig sein. Der Leistungsumfang und die Ausschlussgründe sind wahrscheinlich noch nicht ganz gerichtsfest in dem Bereich, gibt es ja wohl auch noch nicht so lang. Mit der Einladerdatei werden die Beiträge oder der Leistungsumfang sich bestimmt noch ändern.

Mehr Info zur Einladerdatei und Schleuserkriminalität hier.

Noch ein Thread zum VE-Umfang hier.

Bleibt noch die Frage, warum seine weitverstreute Familie in verschiedenen Rechtssystemen für ihn kein Besuchsvisum besorgen konnte. Wenn von den Botschaften mangelnde Rückkehrwilligkeit unterstellt wurde, wird auch die neue VE daran kaum was ändern.

Sag Deinen Freunden nicht, diese Gefälligkeit wäre nur eine Formalität und alles abgesichert, das ist es nämlich nicht. Die wirkliche Vertrauensbasis für eine solche Verpflichtung wäre die Familie.

Viel Glück!
eishennig
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emine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.12.2004 um 23:01:09
 
@Abu: Ich danke Dir für Deine offene Antwort.  Smiley
So kann ich das Risiko schon mal eingrenzen, obwohl es dadurch nicht geringer wird. Und ich werde mich hüten, meinem Freund davon zu erzählen.

@Eishenning: Hallo und auch Dir vielen Dank. Smiley

Zitat:
derjenige, der die VE abgibt, wird wohl in die zukünftige Einladerdatei aufgenommen werden. Wenn also der Besucher nicht regulär wiederausreist, könnte der Einlader zusätzlich Probleme haben, später eigene Gäste einzuladen.  


Das mit der Einladerkartei dürfte das geringste Problem in diesem Fall sein, da bei meinen Freunden Einladungen von ausländischen Gästen nicht auf der Tagesordnung stehen, sprich nicht weiter geplant sind. Außerdem hoffe ich ja, dass mein Freund mein Vertrauen nicht missbrauchen würde und regulär wieder ausreist. Wär ja auch für unsere weitere Zukunft nicht so ganz unwichtig. Hab mir den Link angesehen. Ist schon hammerhart, wie schnell so etwas geht, dass man als Schleuser verdächtigt wird.  Schockiert/Erstaunt

Zitat:
Bleibt noch die Frage, warum seine weitverstreute Familie in verschiedenen Rechtssystemen für ihn kein Besuchsvisum besorgen konnte.


Das hat er ja aus Angst vor weiterer Ablehnung noch gar nicht versucht. Lediglich bei seinem Vater in England. Er ist der Meinung, wenn er eine VE von seiner Familie bekommt, hat er keine Chance auf ein Visum. Bei Einladung durch eine gutsituierte deutsche Familie rechnet er sich höhere Chancen aus.

Zitat:
Sag Deinen Freunden nicht, diese Gefälligkeit wäre nur eine Formalität und alles abgesichert, das ist es nämlich nicht.


Nein, das werde ich auch nicht tun, falls ich sie überhaupt darum bitte. Bin mir noch nicht sicher. Meine Freunde sind mir auch wichtig. Deshalb ist es für mich ja auch schwer eine Entscheidung zu treffen.

LG emine
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