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Notwendige Dokumente für Heirat mit einem Usbeken (Gelesen: 3.035 mal)
Anke
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Notwendige Dokumente für Heirat mit einem Usbeken
10.12.2004 um 15:44:32
 
Fragezeichen

Hallo! Ich hätte gerne Information zur Eheschließung mit einem Usbeken, und zwar welche Dokumente wir da brauchen, über das hinaus, was man auch als deutsches Paar bräuchte?

Es ist so, dass mein Freund demnächst in seine Heimat fährt und dann die notwendigen Dokumente mitbringen möchte, und es wäre ja ärgerlich, wenn er dann irgendwas vergessen hätte.

Ich weiß schon: Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis (oder wie auch immer das heißt), das müssen wir dann hier übersetzen lassen usw..

Aber muß er noch was anderes mitbringen? Wie lange dauert das in der Regel?

Vielen Dank!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 10.12.2004 um 16:46:45
 
Hi Anke,

Da Ronny nicht online ist, übernehme ich mal seinen üblichen Part  Zwinkernd

In Usbekistan gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis; deshalb gibt es ein Verfahren beim zuständigen Oberlandesgericht zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis. Die hierzu notwendigen Unterlagen findest Du hier (unter Usbekistan):
http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/leitfaden-laenderverzeichnis.htm
Achtung: Das ist nur beispiellhaft, kann bei bei "Eurem" OLG leicht anders sein; deshalb unbedingt beim zuständigen Standesamt nachfragen.

Abu
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Anke
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.12.2004 um 17:24:35
 
Hallo!

vielen Dank erstmal dafür. Ich war letzte Woche beim Standesamt, aber natürlich gab es keinen Informationsschalter, sondern nur tausend verschlossene Zimmer, und ich habe eine Weile vor dem Zimmer "Anmeldung zur Eheschließung" gewartet, um die mal zu fragen, aber das ging eine halbe Stunde nicht voran, also bin ich wieder gegangen. Deshalb versuche ich schon mal im Internet was rauszufinden.

Wenn es das Dokument in Usbekistan nicht gibt, ist ja um so besser (auch wenn das OLG-Verfahren wahrscheinlich Monate lang dauert), braucht man denn außer der Geburtsurkunde dann gar keine Dokumente aus Usbekistan? Das wäre ja sehr praktisch!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.12.2004 um 19:15:48
 
Zitat:
Da Ronny nicht online ist, übernehme ich mal seinen üblichen Part 


Na das klappert doch schon gut  Daumen hoch THX

Zitat:
außer der Geburtsurkunde dann gar keine Dokumente aus Usbekistan


Na ja schon einen gültigen Paß, und wenn er bereits verheiratet gewesen wäre auch noch das Scheidungsurteil.


Und die Aufstellung in dem link sind die Anforderungen von Stuttgart. Hatte Abu ja schon darauf hingewiesen.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Anke
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.12.2004 um 18:52:16
 
das klang ja alles einfach, aber nach einigen Telefonaten mit Behördern klingt es doch wieder viel komplizierter. Das erste Problem ist, überhaupt ein Visum für meinen Freund zu bekommen. Dafür wollen sie schonmal tausend Unterlagen haben. Und beim Standesamt wollen sie es mir nicht telefonisch erklären oder eine Informationsbroschüre zukommen lassen, sondern ich muß mir einen Termin da machen, um mich beraten zu lassen. Da ich berufstätig bin und fast die ganze Woche unterwegs, ist mir das leider unmöglich.

Dann haben sie mir bei der deutschen Botschaft erzählt, mein Freund könne nicht mit einem Schengen-Visum zum Zwecke der Eeschließung einreisen, sondern müsse direkt dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dafür muss er auch schon die Bestätigung des Standesamtes vorlegen, dass wir alle Dokumente vorgelegt und uns zur Eheschließung angemeldet haben. Der Witz dabei ist, dass ich diese Dokumente nicht beim Standesamt vorlegen kann, bis er nicht eingereist ist, aber sie lassen ihn gar nicht rein, wenn nicht erst sein Antrag auf Aufenthaltsberechtigung geprüft ist, was anscheinend mindestens 6 Wochen dauert.

Warum können Behörden nicht etwas transparenter sein und Information ins Netz stellen, anstatt dass man sich immer einen Termin in bestimmten Wartezeiten machen muss, und das an dutzend verschiedenen Stellen, die einem alle etwas Anderes  erzählen?
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Andreas78
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.12.2004 um 22:10:12
 
Hallo Anke,

Zitat:
Es ist so, dass mein Freund demnächst in seine Heimat fährt und dann die notwendigen Dokumente mitbringen möchte

Hat Dein Freund schon ein Aufenthaltsrecht in D (außer Schengenvisum)?

Für den Fall, dass einer oder beide Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung nicht anwesend sein können, gibt es die sogenannte Beitrittserklärung, Formular beim Standesamt.

Usbekistan ist ein Problemstaat, d.h. usbekische Urkunden werden nicht mehr legalisiert, sondern müssen aufwändig auf Ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden (veranlaßt durch das Standesamt):
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Mit den vollständigen, von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzten und inhaltlich überprüften Urkunden sowie der Beitrittserklärung und einer Passkopie Deines Verlobten (beides beglaubigt) kannst Du die Eheschließung anmelden und das Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis einleiten.

Dein Freund kann dann das Visum zur Eheschließung beantragen und statt den Heiratspapieren die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung vorlegen.

Ist nicht einfach und wird ein paar Monate dauern, der erste Schritt ist auf jeden Fall der Gang zum Standesamt. Schau auch mal hier:
http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/laender/Usbekistan.pdf

Andreas
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