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Er Nigerianer, Sie Deutsche, beide in Australien (Gelesen: 2.871 mal)
Sandy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Er Nigerianer, Sie Deutsche, beide in Australien
09.12.2004 um 10:50:28
 
Guten Morgen!

Ich studieren zur Zeit in Australien und bin hier seit ca 6 Monaten mit einem Nigerianer zusammen. Da ich im Februar wieder zurueck nach Deutschland gehe, muessen wir jetzt ueberlegen was wir machen sollen.

Er meinte, es gaebe ein sogenanntes Spouse-Visum (Ehepartner). Ich muesste zur Botschaft und sagen, dass wir in Deutschland heiraten wollen, dann koennte er fuer 6 Monate nach Deutschland und wir koennten dort heiraten. Ich habe in den letzten Tagen sehr viel im Internet recherchiert, aber keine Infos zu diesem Visum gefunden. Gibt es das ueberhaupt? Kann mir da einer weiterhelfen?

Wir waren auch schon bei der deutschen Botschaft in Sydney und wollten uns erkundigen. Da mein Freund aber nur ein Brueckenvisum fuer Australien hat, hat die sehr unfreundliche Dame gemeint, dass sie hier dann gar nichts machen koennen. Er muesste das in Nigeria beantragen. Stimmt das?

Gibt es sonst noch eine Moeglichkeit fuer uns zusammen nach Deutschland zu gehen? Auf eine Heirat bin ich naemlich nicht sehr scharf, das geht mir alles zu schnell.

Vielen Dank schon mal im Voraus!!
Sandy
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.12.2004 um 12:04:59
 
Hallo Sandy,


Zitat:
Spouse-Visum

Es gibt ein Visum zur Eheschließung. Dieses KANN erteilt werden, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Das braucht Zeit und Geld und ist sicherlich komplizierter als Dein Freund sich das vorstellt.
2 Links:
http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/leitfaden-einfuehrung.htm

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Zitat:
Er muesste das in Nigeria beantragen. Stimmt das?

Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.

Zitat:
noch eine Moeglichkeit

Sprachkurs oder Studienbewerbervisum, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

Zitat:
Auf eine Heirat bin ich naemlich nicht sehr scharf, das geht mir alles zu schnell.

Dann lass es lieber. Oder hat er eine Ausbildung, finanzielle Reserven und ist kein Ibo?

Andreas
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 09.12.2004 um 12:23:30
 
Zitat:
Dann lass es lieber. Oder hat er eine Ausbildung, finanzielle Reserven und ist kein Ibo?

aber andreas  Smiley

jetzt wuerde mich aber noch interessieren, was ein brueckenvisum ist  öhm
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.12.2004 um 13:25:59
 
Hallo,
Zitat:
jetzt wuerde mich aber noch interessieren, was ein brueckenvisum ist  öhm

mich auch. googeln ergibt:
Ein "bridging visa" ist ähnlich wie eine Duldung in Deutschland
http://www.immi.gov.au/statistics/publications/popflows2002_3/ch5_pt4.pdf

grüsse,
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 09.12.2004 um 19:54:13
 
Zitat:
[...] Da mein Freund aber nur ein Brueckenvisum fuer Australien hat, [...]


Eine Duldung oder ein Visum zum vorübergehenden Aufenthalt gereicht nicht zu einem "gewöhnlichen" Aufenthalt. Damnach ist die deutsche konsularische Vertretung tatsächlich nicht zuständig für die Erteilung eines Visums für Deutschland oder Schengenland.

Doc   8)
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Sandy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.12.2004 um 23:09:41
 
Vielen Dank schon mal an alle!

Er ist mit einem Business-Visum nach Australien gekommen, hat dann ein Protection-Visum beantragt, was aber abgelehnt wurde. Er legt immer wieder Einspruch ein und hat deshalb ein "Brueckenvisum", so lange nicht geklaert ist, was  ob das Protection-Visum doch durchkommt oder nicht. Dabei hat er aber eine ganz normale Arbeitserlaubnis.

Welche Voraussetzungen muss man den fuer ein Sprachstudium erfuellen?
Er hat keine Ausbildung. Er hat mal in Nigeria studiert, aber nicht abgeschlossen. Und mit seinen finanziellen Ruecklagen weiss ich nicht so genau, das bekommen ja Frauen meist nicht erzaehlt!  Zwinkernd

Simone
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.12.2004 um 10:38:46
 
Zitat:
Vielen Dank schon mal an alle!

Er ist mit einem Business-Visum nach Australien gekommen, hat dann ein Protection-Visum beantragt, was aber abgelehnt wurde. Er legt immer wieder Einspruch ein und hat deshalb ein "Brueckenvisum", so lange nicht geklaert ist, was  ob das Protection-Visum doch durchkommt oder nicht. Dabei hat er aber eine ganz normale Arbeitserlaubnis.

Welche Voraussetzungen muss man den fuer ein Sprachstudium erfuellen?
Er hat keine Ausbildung. Er hat mal in Nigeria studiert, aber nicht abgeschlossen. Und mit seinen finanziellen Ruecklagen weiss ich nicht so genau, das bekommen ja Frauen meist nicht erzaehlt!  Zwinkernd

Simone


so, wie ich die folgende website verstehe, ist dein freund in australien tatsächlich "geduldet", was bedeutet, dass keine humanitären o.ä. gründe vorliegen, ihn nicht "back home" zu schicken...

das mit der arbeitserlaubnis  ist ein vorteil, den er z. b. in deutschland nicht hätte...

letztlich ist sein momentaner aufenthalstsstatus keine grundlage für ein deutsches/europäisches/schengen visum.

somit bleibt wirklich nur der weg:

heimreise nach nigeria,
dort eheschließungsvisum für deutschland beantragen (und hoffen, dass nix dazwischen kommt, denn entscheid über dieses visum ist immer ermessensentscheid)
oder aber heirat in nigeria und anschließend antrag auf familienzusammenführung (wenn keine straftaten oder vergleichbares gegen ihn vorliegt, hat er einen anspruch auf dieses visum).

http://www.immi.gov.au/facts/68tpv_further.htm

liebe grüße. feffi.
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Sandy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 10.12.2004 um 11:45:26
 
Vielen Dank!

Was bedeutet dieses "Eheschliessungsvisum"? Heisst das, dass man noch nicht verheiratet sein muss, man aber ein Visum fuer Deutschland bekommt um dort die Ehe zu schliessen?
Wie realistisch ist es, dass man so ein Visum bekommt?

Sandy
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 10.12.2004 um 14:46:11
 
Zitat:
Was bedeutet dieses "Eheschliessungsvisum"? Heisst das, dass man noch nicht verheiratet sein muss, man aber ein Visum fuer Deutschland bekommt um dort die Ehe zu schliessen?

Korrekt.

Zitat:
Wie realistisch ist es, dass man so ein Visum bekommt?

Das kann man nicht so pauschal beantworten. In den meisten Fällen wird das wohl funktionieren, aber in manchen Fällen scheitert der Visumsantrag z. B. daran, daß der deutsche Verlobte aufgrund fehlendes Einkommens keine Verpflichtungserklärung abgeben kann.

Abu
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.12.2004 um 19:55:31
 
Zitat:
Wie realistisch ist es, dass man so ein Visum bekommt?


Einerseits besteht für dieses Visum kein Rechtsanspruch. Andererseits sollte das Visum erteilt werden, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die haben es allerdings in sich.
Zunächst mal mußt Du Dich bei dem für Dich zuständigen Standesamt nach den erforderlichen Papieren erkundigen. Dein Freund muß die nigerianischen Papiere organisieren. Diese müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Anschließend schickt das Standesamt die Urkunden zur Überprüfung an die deutsche Botschaft Nigeria, die Überprüfung dauert mehrere Monate. Danach kann die Eheschließung angemeldet werden (da Dein Freund dann wahrscheinlich noch nicht in D ist, brauchst Du dafür noch eine sogenannte Beitrittserklärung -> Standesamt) und das Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG wird durchgeführt. Anschließend steht die Eheschließung unmittelbar bevor (Erteilungsvoraussetzung für das Visum).
Für den Visumantrag sind noch eine Verpflichtungserklärung für die Zeit bis zur Eheschließung notwendig (erfordert Einkommensnachweis, kann aber von einem Dritten gemacht werden) sowie eine Krankenversicherung. Im Visumverfahren wird regelmäßig ein Interview (zeitgleich bei Botschaft und ABH) durchgeführt, um den Verdacht der Scheinehe auszuschließen.
Insgesamt müßt Ihr also mit einigen 100 € Kosten und einer Wartezeit von mindestens 6 Monaten rechnen. Heirat in Nigeria und Familienzusammenführung geht aber auch nicht schneller.

Denk auch an das Danach: Deutsch lernen und die Anerkennung seines Schulabschlusses sind Voraussetzung für jede weitere Qualifikation und vernünftige Arbeit. Auch das kostet aber erstmal alles Geld.

Andreas
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Verena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 04.11.2005 um 18:10:11
 
@ Andreas 78

Mich würde mal interessieren, was du hiermit meinst Zwinkernd

"...und ist kein Ibo"
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Hoffnung gibt es immer Zwinkernd
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 04.11.2005 um 18:30:11
 
Ob er da noch reagiert?
Er war das letzte mal im August online  cry:
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Verena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 04.11.2005 um 18:48:04
 
Schade, das hätte ich wirklich gern gewusst Griesgrämig

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Hoffnung gibt es immer Zwinkernd
 
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