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Scheinehe??? (Gelesen: 2.504 mal)
Chanaya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheinehe???
03.12.2004 um 16:21:56
 
Hallo!

Ich bin Deutsche und mein Mann ist Bosnier.
Ich habe heute von der Polizei eine Vorladung erhalten bzgl Anfangsverdacht (einer Straftat/Gefahr) "Scheinehe" als Beschuldigte. Mein (Noch)Mann wurde schon befragt. Wir leben seit Anfang letzten Jahres getrennt und waren zuvor 4,5 Jahre verheiratet. Nun frage ich mich... Was soll das auf einmal?? Warum kommen die jetzt? Wir waren wirklich zusammen, das einzig auffällige ist vielleicht, daß uns 20 Jahre trennen (er ist älter). Nun wollen wir uns bald scheiden lassen, da jeder einen neuen Partner hat.
Wie kommt es daß die Kripo sich da einschaltet. Bin jetzt seeeehr verunsichert. Hat damit jemand Erfahrung? Was erwartet mich denn bei der Befragung?

LG und Danke
Chanaya
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.12.2004 um 17:33:35
 
Nur mal so viel von mir:

Wenn du tatsächlich mit deinem Mann zusammen gelebt
hast  (auch bei den jeweiligen Verlängerungen der AE)
und bei der ABH nie falsche Angaben gemacht hast, brauchst
du dir keine Sorgen machen. Zwinkernd
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 03.12.2004 um 21:19:17
 
Hallo Chanaya,

schau mal auf meine Homepage
http://people.freenet.de/scheinehe

Sicherlich gibt es genügend Zeugen und Beweise dafür, dass Ihr diese 4,5 Jahre zusammengelebt habt:

- Fotos (auch Fotos der damaligen Ehewohnung)
- gemeinsame Urlaubsreisen (Tickets dafür evtl. aufgehoben?)
- Seid Ihr gemeinsam zu Besuchen / Einladungen gegangen? -> Die Gastgeber als Zeugen benennen

etc. ...

Wenn Du extrem Angst vor dem ganzen Stress hast, kannst Du auch im Vorfeld schon ein Schreiben an den Bürgermeister / Landrat senden mit der Bitte um Hilfe und detaillierter Ausführung / Erklärung, warum der Verdacht auf Scheinehe falsch ist.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Chanaya
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.12.2004 um 11:56:37
 
@Janna

Danke schonmal für die Tipps. Mit dem Brief an den Landrat das ist wohl etwas knapp... Habe am Freitag die Vorladung erhalten (ausgestellt am 01.12.) und am kommenden Donnerstag ist schon der Termin bei der Polizei. Es waren auch schon zwei Polizisten bei einem Nachbarn zur Befragung und eine Bekannte ist auch schon befragt worden. Mit dem Nachbarn das ist allerdings eine Unerhörtheit wie ich finde, da er der Vermieter meines Mannes war NACHDEM wir uns schon getrennt hatten (wir sind beide in jeweils neue Wohnungen gezogen, mittlerweile wohnt mein Mann in einer ganz anderen Whg) und dieser Herr die 80 Jahre bereits überschritten hat... Der arme alte Mann wußte gar nicht was Sache ist und hat anschließend ganz verstört meinen Mann kontaktiert. Können denn die Gesetzeshüter schalten und walten wie sie wollen? Hm. Bin halt nur so aufgewühlt, da ich bisher noch nie mit der Polizei zu tun hatte und nun muß ich unverhoffter Dinge als Beschuldigte zur Kripo. Deshalb geht mir auch so die "Flatter".
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Doc
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 05.12.2004 um 12:09:53
 
Zitat:
[...] Wie kommt es daß die Kripo sich da einschaltet. Bin jetzt seeeehr verunsichert. Hat damit jemand Erfahrung? Was erwartet mich denn bei der Befragung? [...]


Ich kann nur immer wieder sagen, dass der Begriff "Scheinehe" im Ausländerecht absolut falsch ist; insbesondere, wenn es um den Straftatbestand des
§ 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG
geht. Es kann auch dann zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, wenn zunächst über Jahre ehrlich in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt worden war. Es reicht aus, dass bei der letzten Verlängerung oder Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (AG) unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind (auch dann, wenn die wahrheitsgemäße Angabe nicht zur Versagung geführt [vgl. BHG 5 StR 36/02], oder wenn ein Anspruch auf eine andere AG bestanden hätte).

Zitat:
[...] Wenn Du extrem Angst vor dem ganzen Stress hast, kannst Du auch im Vorfeld schon ein Schreiben an den Bürgermeister / Landrat senden mit der Bitte um Hilfe und detaillierter Ausführung / Erklärung, warum der Verdacht auf Scheinehe falsch ist. [...]


Sorry Janna,

die Kommune kümmert sich nur um den aufenthaltsrechtlichen Status und initiiert ggf. ein Strafverfahren. Den Tatvorwurf auch mit Erklärung dazu, kann man schon bei der Polizei erfahren. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man sich selbst verteidigen will, ob man überhaupt etwas aussagen will oder ob man einen Rechtsanwalt für das Strafverfahren bzw. den Tatvorwurf beauftragt. Erst mit Abschluss des Strafverfahrens kommt die Kommune wieder richtig ins Spiel (vgl. § 67 Abs. 2 AuslG).

Doc  Zwinkernd

Nachtrag:
Zitat:
[...] Können denn die Gesetzeshüter schalten und walten wie sie wollen? [...]

Sie müssen sogar (siehe
§ 163 StPO
)! Der Vermieter ist ein Zeuge, der Auskunft darüber geben könnte, wann denn eine häusliche Lebensgemeinschaft bestanden hatte (ein Indiz auf eine ehel. Lebensgemeinschaft).
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #5 - 05.12.2004 um 12:20:52
 
hi doc,

ich will das mal hinterfragen:
Zitat:
Es reicht aus, dass bei der letzten Verlängerung oder Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (AG) unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind


meintest du jetzt Angaben des Antragstellenden Ausländers/In oder unterlassene Angaben des in der Regel deutschen Ehepartners/In??

gruss peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #6 - 05.12.2004 um 12:42:36
 
Zitat:
[...] meintest du jetzt Angaben des Antragstellenden Ausländers/In oder unterlassene Angaben des in der Regel deutschen Ehepartners/In?? [...]


Hallo Peku,

dazu gibt es 2 Rechtsauffassungen:
    [1.] Im Allgemeinen ist es unerlässlich, dass der beantragende Ausländer bestimmte Voraussetzungen deklarieren muss. Wenn der deutsche Ehegatte zur Ausländerstelle mitgeht und erklärt, dass die ehel. Lebensgemeinschaft besteht, obwohl das nicht oder nicht mehr stimmt, dann handelt er tatbestandsmäßig: "Wer ....., um für sich oder einen anderen... oder eine so beschaffte Urkunde...". Er kann auch als Helfer (§ 27 StGB) bestraft werden, wenn er hätte erkennen müssen, dass er erhebliche Daten in der Absicht verschweigt, einem anderen zu AG oder Duldung zu verhelfen.
    [2.] Andere argumentieren, dass das AuslG nur auf Ausländer zutrifft und somit sowieso nur eine Beihilfe in Anbetracht kommt.

Doc  grin
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anwalt konsultieren
Antwort #7 - 05.12.2004 um 19:43:02
 
Hallo Chanaya,

falls Ihr es nicht sowieso schon gemacht habt, schaltet sofort einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt ein. Am Besten, der Anwalt geht auch mit auf die Polizei.

Bei der iaf kann man Dir sicherlich kompetente Anwälte nennen, ansonsten frage bei der für Euch zuständigen Rechtsanwaltskammer:
http://www.rechtsanwaltskammer.de

Wer weiß, wie die Beamten Aussagen / Formulierungen von Euch auffassen. Ihr habt es vielleicht ganz anders gemeint, als es bei den Beamten interpretiert wird ... Alles schon mal dagewesen .... muss ja nicht mal böser Wille oder Vorurteil der Beamten sein, sondern einfach ein Kommunikationsproblem ... Da kann ein Anwalt schon recht gut vermitteln und erklären.

@Mick
Du weißt, ich bin ein Fan von Schriftwechsel mit Landräten und politischen Parteien ... Zwinkernd   Zwinkernd
Aber es ist natürlich klar, dass die Begründung, warum keine Scheinehe vorliegt, beim Landrat keine strafrechtliche Relevanz hat. Dies wäre dann eher, um die menschliche Seite anzusprechen. Manchmal hilft das ja doch ein bisschen. Auch Landräte sind nur Menschen und haben eine menschliche Seite ...

Viele Grüße
Janna
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sorry, ich meinte natürlich Doc
Antwort #8 - 05.12.2004 um 19:45:21
 
Sorry Doc,

bin ein bisschen neben der Spur .... natürlich meinte Dich, als ich ich das mit der Korrespondenz mit dem Landrat schrieb ...

Naja, Du siehst ja an meinem "Stimmungs-Smiley", dass ich zur Zeit mega-beschäftigt und im Stress bin ...

nochmals sorry  :anbet  :anbet

Liebe Grüße
Janna
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