Zitat:[...] Wie kommt es daß die Kripo sich da einschaltet. Bin jetzt seeeehr verunsichert. Hat damit jemand Erfahrung? Was erwartet mich denn bei der Befragung? [...]
Ich kann nur immer wieder sagen, dass der Begriff "Scheinehe" im Ausländerecht absolut falsch ist; insbesondere, wenn es um den Straftatbestand des
§ 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG
geht. Es kann auch dann zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, wenn zunächst über Jahre ehrlich in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt worden war. Es reicht aus, dass bei der letzten Verlängerung oder Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (AG) unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind (auch dann, wenn die wahrheitsgemäße Angabe nicht zur Versagung geführt [vgl. BHG 5 StR 36/02], oder wenn ein Anspruch auf eine andere AG bestanden hätte).
Zitat:[...] Wenn Du extrem Angst vor dem ganzen Stress hast, kannst Du auch im Vorfeld schon ein Schreiben an den Bürgermeister / Landrat senden mit der Bitte um Hilfe und detaillierter Ausführung / Erklärung, warum der Verdacht auf Scheinehe falsch ist. [...]
Sorry Janna,
die Kommune kümmert sich nur um den aufenthaltsrechtlichen Status und initiiert ggf. ein Strafverfahren. Den Tatvorwurf auch mit Erklärung dazu, kann man schon bei der Polizei erfahren. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man sich selbst verteidigen will, ob man überhaupt etwas aussagen will oder ob man einen Rechtsanwalt für das Strafverfahren bzw. den Tatvorwurf beauftragt. Erst mit Abschluss des Strafverfahrens kommt die Kommune wieder richtig ins Spiel (vgl. § 67 Abs. 2 AuslG).
Doc
Nachtrag:
Zitat:[...] Können denn die Gesetzeshüter schalten und walten wie sie wollen? [...]
Sie müssen sogar (siehe
§ 163 StPO
)! Der Vermieter ist ein Zeuge, der Auskunft darüber geben könnte, wann denn eine häusliche Lebensgemeinschaft bestanden hatte (ein Indiz auf eine ehel. Lebensgemeinschaft).