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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.810 mal)
Josephins
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Beiträge: 13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
03.12.2004 um 09:53:07
 
Hallo,

ich hab mich ja hier n bissl durchgelesen.
Bei mir ist es nun ja soweit und in 2 Wochen werde ich heiraten. Vorher wollte ich jetzt nochmal klären wie das nach der Heirat genau ablaufen muss dass alles möglicht gut und schnell funktioniert.

*Ich heirate ja im Kosovo. nehme also dann meine internationale Heiratsurkunde und lasse diese dann unten mit apostille versehen.

*dann muss ich das Teil mit nach D nehmen und meine Ehe anmelden, legalisieren.

*jetzt gehe ich zur ausländerbehörde und beantrage die Familienzusammenführung ???

Fragezeichen deshalb weil ich an die AHB ne Mail geschrieben habe und mich erkundigt habe ob ich das beantragen kann., daraufhin kam folgendes zurück

**** Mail antwort :

Sehr geehrte Frau XXXX ,

nach der Heirat muss Ihr Ehemann selbst zur deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatland (Belgrad oder Pristina) gehen und dort den Visumsantrag zwecks Familienzusamenführung zu Ihnen stellen. Dazu muss er folgende Unterlagen mitnehmen:

* seinen Reisepass
* 2 neue Passbilder
* die Heiratsurkunde (+ Übersetzung)
* Kopien der vollständigen Scheidungsurkunden sämtlicher früheren Ehen von
   ihm als auch von Ihnen (+ Übersetzung, falls nicht in deutscher Sprache)
* Kopie Ihres Personalausweises

Sie können hier keinen  Antrag stellen. Dies muss immer im Heimatland von
demjenigen, der das Visum benötigt, von diesem persönlich gemacht werden.

Frdl. Grüsse
Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart / SV-Stelle


*ist das wirklich so dass ich in Deutschland nichts beantragen kann/muss dass er dann im Kosovo abgeben muss ??

Bitte seid so lieb und helft mir weiter, ich weiss keinen Rat mehr.

vielen vielen Dank.

grüße
Josephine
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josi_s24  
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Pfirsichring
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Beiträge: 412

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.12.2004 um 09:57:20
 
hallo josephine,

es ist tatsaechlich so, dass nur dein mann das visum zwecks familienzusammenfuehrung beantragen kann, denn schliesslich benoetigt er ein visum und nicht du  Zwinkernd
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.12.2004 um 10:54:33
 
Zitat:
*Ich heirate ja im Kosovo. nehme also dann meine internationale Heiratsurkunde und lasse diese dann unten mit apostille versehen.

*dann muss ich das Teil mit nach D nehmen und meine Ehe anmelden, legalisieren.


Nicht ganz...

Anscheinend bekommt man im Kosovo im Moment keine Apostille.

"Legalisation" ist nicht eine Anmeldung der Ehe in D, sondern eine Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Anscheinend geht das im Moment aber auch nicht.

Vgl. website des Auswärtigen Amtes:
Zitat:
Das Verwaltungs- und Gerichtssystem ist gegenwärtig unter der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) wieder im Aufbau. Dies gilt ebenfalls für das Register- und Urkundenwesen. In ihrem Zuständigkeitsbereich stellt UNMIK auch öffentliche Urkunden aus. Das Apostille-Verfahren kann UNMIK jedoch nicht durchführen. Eine Legalisation durch das deutsche Verbindungsbüro Kosovo in Pristina ist ebenfalls nicht möglich, da dieses Büro derzeit noch keine konsularischen Funktionen wahrnimmt. UNMIK-Urkunden unterliegen der freien Beweiswürdigung durch deutsche Gerichte und Behörden. Muster der neu von der UN-Verwaltung ausgestellten Urkunden liegen den Innenministerien der Bundesländer (bzw. den Senatsverwaltungen für Inneres) zu Vergleichszwecken vor. Urkunden selbsternannter Parallelverwaltungen im Kosovo sind dagegen nicht anerkennungsfähig.

( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html... )

Abu
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.12.2004 um 11:15:12
 
Zitat:
Anscheinend bekommt man im Kosovo im Moment keine Apostille.


Hallo Josephins,

das ist so richtig, das Kosovo wird "personenstandsrechtlich" als Sondergebiet behandelt.

Die von der UNMIK ausgestellten Heiratsurkunden können in Deutschland durch die Standesämter "anerkannt" werden, indem Du ein Familienbuch auf Antrag anlegen läßt.
Unterschriftenproben und Dienstsiegelabdrücke der Standesämter im Kosovo sollten bei den Standesämtern in Deutschland vorliegen, im Zweifelsfall kann das durch das Standesamt bei dem deutschen Verbindungsbüro in Prishtina erledigt werden.

Als Anhalt für die vorzulegenden Unterlagen für ein Familienbuch kannst Du das nehmen, was oben in den FAQ´s für die Eheschließung genannt wurde.

Viel Glück
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 04.12.2004 um 18:59:54
 
Hallo,

Zitat:
*Ich heirate ja im Kosovo. nehme also dann meine internationale Heiratsurkunde und lasse diese dann unten mit apostille versehen.


Unbedingt eine Ehefähigkeitszeugnis im Kosovo vorlegen, wenn Du Deutsche bist! :haken

Falls Standesbeamte aus dem Kosovo Deutsche ohen Ehefähigkeitszeugnis verheiraten, wird die Ehe nicht von der UNMIK anerkannt!

Viele Grüße

Blaise
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