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Paraguayer in Deutschland (Gelesen: 3.977 mal)
Cenisienta
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manos unidos


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01.12.2004 um 16:36:33
 
Hallo allerseits!
Wunderbar, endlich hab ich mal jemanden gefunden, der sich auskennt! Ganz gr0ßes Lob an euch alle hier!
Ich hoffe ihr könnt auch in unserem Fall helfen...

hier zuerst die Fakten:

-habe einen paraguyischen Freund nach D. zu meiner Familie  eingeladen;
-Besuchsvisum 3 Monate, kein Problem
-ihm wurde ein Ausbildungsplatz zum Spengler mit Berufsschulbesuch angeboten
-hat Visum zur Aufenthaltsbewilligung (Zweck: Ausbildung) beantragt
- hinzugefügt: Übernahme aller anfallenden kosten während der Ausbildung durch meine Familie(persönl. Schreiben mit Berufsangabe meines Vaters(Oberstudienrat), ebenso des Rückflugs + Wohnerlaubnis bei meiner Familie für die gesamte Zeit

aber: Chancen stehen wohl sehr schlecht. Habe mich bei Ausläbderbehörde, Arbeitsamt, vielen Organisationen betreffs Paraguay etc. erkundigt.
Paraguay sei kein privilegiertes Land(es gibt keine Abkommen betreffs Ausbildung etc.) und Spengler kein privilegierter Beruf, bei dem eine internationale Ausbildung üblich wäre...

So, soweit die Sachlage. Vielleicht ist ja jemand unter euch, der sich da auskennt...erstmal müssen wir nun wohl abwarten. Aber die Zeit vergeht und vergeht, so wollte ich mich nach Alternativen umsehen.
Spengler wäre ideal gewesen; gute Aussichten hier(wer will hier noch spengler werden, auf dem sach stehen etc.; deshalb wurde ihm der Platz auch angeboten..) und auch in Paraguay, wo ja jede ausbildung schon ab der Grundschule kostet. Ausgebildete Arbeitskräfte werden also gesucht.
Da ich selbst die 13köpfige Familie gut kenne und deren Lebenssituation hatte sich meine Familie entschlossden "direkt" zu helfen und das nötige Kapital zum Aufbau eines kleinen Lebensmittelgeschäfts vorgestreckt bzw. geschenkt.
Doch eine fundierte Ausbildung in D. wäre natürlich ein zweites standbein sowohl hier als auch drüben.

Falls ihr gar keine Möglichkeiten in dieser Richtung seht, evtl. weiß jemand andere Wege, längere Zeit in d. zu bleiben? Außer Aupair vielleicht(das wäre wohl das einfachste; v.a. weil man auch etwas sinnvolles zu tun hat...).
So, ganz herzlichen dank schon im Voraus...ich hoffe ihr könnt helfen...
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Mick
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Antwort #1 - 02.12.2004 um 07:49:39
 
Hallo,

wundere Dich nicht, wenn Du keine, oder nur späte Antwort bekommst Smiley

Dir ist ja offensichtlich die Rechtslage bekannt und erläutert worden, kann bzgl. der Ausbildung nur bestätigt werden. Grundsätzlich gibt es eben keine Erstausbildung. Naja, der Antrag ist gestellt, abwarten und Tee trinken.
Ansonsten haste wohl auch erkannt, dass es noch das Übliche (Aupair, Sprachkurs) gibt.

Mehr fällt mir ned ein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Cenisienta
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manos unidos


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Antwort #2 - 02.12.2004 um 11:15:37
 
Hm, herzlichen Dank trotzdem!
Tja...ich suche und suche nach infos...doch meist kommt immer dasselbe...
Was ich mich gerade frage, ob es kompliziert wird, wenn er nach Ablehnung des Antrags ein Aupaisvisum beantragen will...bestimmt bearbeiten ja die selben Leute den Auftrag... Kann man wohl  den Antrag zwecks Ausbildung irgendwann später nochmal stellen? Oder bringt das nix?

Hm, ansonsten sind die Zukunftspläne wohl hinfällig...Sprachvisum sei auch nur für 3 monate möglich sagte man mir im Kreisvervaltungsamt München...und so viel Geld hat man ja auch net, als dass man alle paar Monate hin und herfliegen könnte..
Und heiraten wolten wir jetzt auch nicht so überstürzt...
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Cenisienta
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Antwort #3 - 02.12.2004 um 11:36:06
 
Liebe Experten, jetzt trag ich mein thema auch hier nochmal vor, denn
vielleicht ist ja nach dem neuen Gesetz was möglich??


hier zuerst die Fakten:

-habe einen paraguyischen Freund nach D. zu meiner Familie  eingeladen;
-Besuchsvisum 3 Monate, kein Problem
-ihm wurde ein Ausbildungsplatz zum Spengler mit Berufsschulbesuch angeboten
-hat Visum zur Aufenthaltsbewilligung (Zweck: Ausbildung) beantragt
- hinzugefügt: Übernahme aller anfallenden kosten während der Ausbildung durch meine Familie(persönl. Schreiben mit Berufsangabe meines Vaters(Oberstudienrat), ebenso des Rückflugs + Wohnerlaubnis bei meiner Familie für die gesamte Zeit

aber: Chancen stehen wohl sehr schlecht. Habe mich bei Ausläbderbehörde, Arbeitsamt, vielen Organisationen betreffs Paraguay etc. erkundigt.
Paraguay sei kein privilegiertes Land(es gibt keine Abkommen betreffs Ausbildung etc.) und Spengler kein privilegierter Beruf, bei dem eine internationale Ausbildung üblich wäre...

So, soweit die Sachlage. Vielleicht ist ja jemand unter euch, der sich da auskennt...erstmal müssen wir nun wohl abwarten. Aber die Zeit vergeht und vergeht, so wollte ich mich nach Alternativen umsehen.
Spengler wäre ideal gewesen; gute Aussichten hier(wer will hier noch spengler werden, auf dem sach stehen etc.; deshalb wurde ihm der Platz auch angeboten..) und auch in Paraguay, wo ja jede ausbildung schon ab der Grundschule kostet. Ausgebildete Arbeitskräfte werden also gesucht.
Da ich selbst die 13köpfige Familie gut kenne und deren Lebenssituation hatte sich meine Familie entschlossden "direkt" zu helfen und das nötige Kapital zum Aufbau eines kleinen Lebensmittelgeschäfts vorgestreckt bzw. geschenkt.
Doch eine fundierte Ausbildung in D. wäre natürlich ein zweites standbein sowohl hier als auch drüben.

Falls ihr gar keine Möglichkeiten in dieser Richtung seht, evtl. weiß jemand andere Wege, längere Zeit in d. zu bleiben? Außer Aupair vielleicht(das wäre wohl das einfachste; v.a. weil man auch etwas sinnvolles zu tun hat...).
So, ganz herzlichen dank schon im Voraus...ich hoffe ihr könnt helfen... 


Was ich mich gerade frage, ob es kompliziert wird, wenn er nach Ablehnung des Antrags ein Aupaisvisum beantragen will...bestimmt bearbeiten ja die selben Leute den Auftrag... Kann man wohl  den Antrag zwecks Ausbildung irgendwann später nochmal stellen? Oder bringt das nix?

Hm, ansonsten sind die Zukunftspläne wohl hinfällig...Sprachvisum sei auch nur für 3 monate möglich sagte man mir im Kreisvervaltungsamt München...und so viel Geld hat man ja auch net, als dass man alle paar Monate hin und herfliegen könnte..
Und heiraten wolten wir jetzt auch nicht so überstürzt...
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Antwort #4 - 02.12.2004 um 17:12:32
 
Hi Cenisienta,

zum Thema Ausbildung nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist hier schon mal was geschrieben worden.

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=zuw;action=d...

Ich weiss nicht, ob das Spenglerhandwerk verzweifelt Azubis sucht und unter den in D lebenden Schulabgängern keine Interessenten findet. In dem Falle bestünde vielleicht eine Chance, wobei sich natürlich noch die Frage nach den für eine Ausbildung erforderlichen Sprachkenntnissen stellen würde.

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Cenisienta
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Antwort #5 - 02.12.2004 um 11:23:49
 
Hallo nochmal,
hier noch eine andere Frage. Kann man bspw. mit Besuchsvisum einreisen und dann das beantragte Visum(Ausbildung-, Sprach-, Aupair etc.-) erhalten? Oder muss man immer dirket vor Ort sein...also Botschaft etc. im Ausland? Oder reichen evtl. enge Verwandte(Eltern..) aus?

Dürfte man auch 2 Anträge gleichzeitig stellen? Also nach dem Motto, wenn das eine nicht klappt(was sehr wahrscheinlich ist) möchte ich aber unbedingt eine andere Möglichlkeit probieren und dabei nicht wieder einige Monate verlieren...

Und wie lassen sich Besuchsvisa in bspw. aupairvisa umwandeln, oder verlängeren...gar nicht? Muss man dazu immer ausreisen?

Entschuldigt die Fragen, aber Paraguay ist einfach so weit weg, das ist das alles etwas kompliziert...

Ganz lieben Dank schon mal...
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Antwort #6 - 02.12.2004 um 23:06:40
 
Zitat:
[...] Kann man bspw. mit Besuchsvisum einreisen und dann das beantragte Visum(Ausbildung-, Sprach-, Aupair etc.-) erhalten? Oder muss man immer dirket vor Ort sein...also Botschaft etc. im Ausland? Oder reichen evtl. enge Verwandte(Eltern..) aus?
[...] Und wie lassen sich Besuchsvisa in bspw. aupairvisa umwandeln, oder verlängeren...gar nicht? Muss man dazu immer ausreisen?[...]


Wenn ich mich nicht irre, dann gehört Paraguay zu den visumbefreiten Staaten (Positivstaat). Für jeden anderen Aufenthaltszweck als Besuch, wird ein Visum benötigt. Es wird immer nur ein Visum in der Botschaft bearbeitet. Man kann nicht wechseln, wie einem gerade der Sinn steht. Grundsätzlich muss man vor einem Zweckwechsel ausreisen, um ein neues Visum zu beantragen.

Doc  8)
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Antwort #7 - 04.12.2004 um 20:14:48
 
Hm, ok! Herzlichen Dank euch beiden!
Das sind ja schon mal klare Aussagen. Auch wenn ich net ganz verstehe, wie wir unserem Staat schaden würden, wenn wir selbst alle Kosten tragen und sowieso ansonsten keiner diese Ausbildung an diesem Platz machen würde...
Natürlich können private Dinge nicht immer an oberster Stelle stehen, aber warum darf man ein Studium ohne weiteres absolvieren und eine Ausbildung nicht? Wem wird damit geschadet? Außer, wenn wirklich ein "Deutscher" eine solche stelle an diesem Ort benötigt??

Nunja, ist also recht kompliziert, evtl. finde ich noch irgendwann ne andere Lösung...

aber ein ganz großes Lob an euch, dass ihr hier mit eurem Fachwissen so kompetent und geduldig und vor allem sehr se´hr schnell zur Verfügung steht!!! Ganz ganz herzlichen Dank!!!
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Antwort #8 - 06.12.2004 um 12:48:06
 
Tschuldigung, doc, nochmal ganz konkret: Man kann also nicht mit Besuchsvisum einreisen und dann, wenn das bereits beantragte visum(z.b. für Aufenthaltsbewilligung oder Aupair oder ähnl.) genehmigt wurde, dieses erhalten (z.b: eltern holen es ab und schicken den Pass etc.) und vielleicht in Deutschland noch an der Ausländerbehörde oder sonstwo beglaubigen lassen? Sondern man muss z.B. wieder ausreisen, Visum an botschafct abholen, wieder einreisen...
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Mick
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Antwort #9 - 06.12.2004 um 13:01:01
 
Zitat:
Sondern man muss z.B. wieder ausreisen, Visum an botschafct abholen, wieder einreisen...


Hi,
jepp, so ist es. Man muss grundsätzlich mit dem Visum einreisen. Nachschicken lassen gilt nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #10 - 06.12.2004 um 13:34:51
 
Ok! Dann habe ich da endlich ne klare Vorschrift..habe ewig überlegt und gesucht, ob es da Möglichkeiten gibt...
Aber eigentlich echt saublöd!
Und wieviel Tage müssten da dazwischen öiegen? Z.B.: er fliegt jetzt rüber, zu Besuch. 3 monate(oder von mir auch aus kürzer, wenn das Visum dann genehmigt sein sollte...). Inzwischen erhält er evtl. das Visum. Fliegt wieder zurück...holt es bei der Botschaft...und wann kann er dann wieder einreisen?

Oder ist das ne indivieuelle Sache..?
Sorry für die vielen Fragen!

Und herzlichen Dank für deine umgehende Antwort!!!
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Antwort #11 - 31.08.2005 um 10:15:39
 
Hallo,
also das Thema ist ja immer noch das gleiche, ich habe aber ne neue Frage:

Wie ist das mit einem Praktikum in Deutschland?
Wisst ihr, wessen Erlaubnis man da braucht, bzw. welchen Antrag man der Botschaft, Ausl.beh. stellen muss?
Iich danke wie immer ganz ganz herzlich,
C
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