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Gehaltsnachweis/GuV für Verpfl.-Erklärung (Gelesen: 1.549 mal)
Kocherl
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Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gehaltsnachweis/GuV für Verpfl.-Erklärung
30.11.2004 um 21:47:13
 
Beim Beantrgen der Verpfl-Erklärung für ausländische Besucher muss man ja im Regelfall seine letzten 3 Gehaltsabrechnungen, oder als selbständiger den letzten Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle Gewinn- und Verlustaufstellung vorlegen.
Weiß jemand welche Wertgrenzen hiebei überprüft werden? Welche Mindestwerte müssen vorleigen?

Kocherl
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gehaltsnachweis/GuV für Verpfl.-Erklärung
Antwort #1 - 30.11.2004 um 22:08:35
 
Zitat:
Beim Beantrgen der Verpfl-Erklärung für ausländische Besucher muss man ja im Regelfall seine letzten 3 Gehaltsabrechnungen, oder als selbständiger den letzten Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle Gewinn- und Verlustaufstellung vorlegen.
Weiß jemand welche Wertgrenzen hiebei überprüft werden? Welche Mindestwerte müssen vorleigen?

Kocherl


Hi Kocherl,

es geht in der Regel darum, dass mehr Einkommen da sein muss, als Sozialhilfe gezahlt werden müsste. Hierbei ist der Besucher mit zu berücksichtigen.

SH-Grenzen kann man bei
Tacheles
ermitteln. Es gibt da schon unterschiedliche Berechnungsmethoden, ein Modell setzt den anderthalbfachen SH-Regel-Satz voraus.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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