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Ist das 1 Tag overstay? (Gelesen: 1.921 mal)
Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist das 1 Tag overstay?
28.11.2004 um 22:04:28
 
Hallo Cyberfreunde,

ich wollte mich mal wieder melden. Lena und mir geht es gut. Sie macht ihren Sprachkurs und gewaltige Fortschritte. Im Januar besucht uns ihre Schwester.

Sie hat auch gleich ein Besuchsvisum erhalten. Das Besuchs-Visum beginnt Ende Dezember und ist für 1 Monat gültig. Innerhalb dieses Monats kann sie uns für 14 Tage besuchen.

Nun habe ich blöderweise folgenden Flug gebucht:

11.01.05 Abflug in  Moskau Ankunft um 12:25 in Deutschland...

Abflug am 25.01.05  in D nach Moskau.

Supestreng genommen sind es, wenn ich die Tage einzeln zähle, nicht 14 Tage (!) (2 Wochen) sondern 15 Tage wenn ich den Einreisetag mitzähle. Könnte sich ja ein 110 prozentiger dran erregen und Probleme bereiten wenn sie ausreist oder später wenn sie mal wieder kommen möchte. Eine Umbuchung des Fluges um 1 Tag kostet 30 Euro (wenn überhaupt noch was frei ist!)

Was denkt ihr? Gibt es so etwas Streß? Oder sehe ich das zu besorgt?!

Gruß
Olaf
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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.11.2004 um 20:06:25
 
so, habe jetzt beim BGS angerufen vom Flughafen; der muss es ja wissen...

Klare Aussage, die 1.: Sind 14 tage vom 11.01 bis 25.01...daraufhin ich: wenn ich die Tage zähle, wären es aber 15...BGS zählt die Tage und sagt: Sie haben recht, wenn es jemand genau nehmen sollte, könnte es Probleme geben.


...Und da wir ja wissen, wie sich einige Leute in Deutschen Botschaft verhalten,  habe ich das Ding halt um einen Tag verkürzt.

Gruß
Olaf
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #2 - 29.11.2004 um 20:39:08
 
Hallo Olaf,

der Tag der Einreise ( Tag des Ereignis ) zählt bei der Fristrenberechnung gem. 187 (1) BGB nicht mit.
Beispiel: Sichtvermerk ist gültig für 10 Tage
Einreise am 01.12.04; der Ausländer darf sich bis einschließlich 11.12.04 in Deutschland aufhalten.

Übrigens, ich vesehe auch beim BGS am Flughafen meinen Dienst.
Die Fristenregelung ist bundesweit geregelt; mein Kollege dürfte Ihnen keine korrekte Auskunft gegeben haben.

Gruß Berthold

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Olaf36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.11.2004 um 20:46:45
 
das muss jetzt mal gesagt werden, Berthold:

So eine Scheisse!

Da rufe ich extra beim BGS an!

Umgebucht habe ich bereits. 25 Euro sind dadurch weg! Und unser Gast auch einen Tag eher, obwohl sie noch einen Tag länger dürfte. Noch mal für 25  Euro umbuchen tue ich nicht. Wir drucken das Geld schließlich nicht selbst!

Was solls. Egal.

Trotzdem Danke!

Gruß
Olaf
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #4 - 29.11.2004 um 22:18:19
 
hallo,,es wäre auch billiger gegangen.Du hättest nur rechtzeitig den Transitbereich betreten müssen (bezw.dein gast) und schon wäre die Frist eingehalten gewesen.war sie aber eh den wie schon oben jemand erwähnte zählt der Einreisetag tatsächlich nicht mit

gruss peku
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