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Heiraten in deutschland nach § 42 Ausreisepflicht (Gelesen: 2.757 mal)
Marokkaner
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25.11.2004 um 06:08:44
 
ich bin Salim ein besser freund für  katja ( deutche ) 26 und khalid ( marokkäner) 24 jahre alt ,
sie sind  fast seit 2 jahren zusammen,
Khalid ist ein erzieher und hat katja durch internet kennengelernt .
auf jeden fall sie haben im kontakt geblieben , manchmal emails und poste brief und manchmal telephonieren das war ganz interessent ein erzieher aus marokko kennenlernen mit viele tallente und auch mit drei fremd sprache + Arabisch,
Katja war ganz interessiert auf Khalid deswegen sie haben entscheiden freunde zu sein und bald treffen egal wo in Marokko oder in deutschland und zur glück Khalid  hat ein neue Gastfamilie in deutschland gefunden und er hat sein Visum-Aupair beantragen und am ende dezembre hat nach deutschland gefahren und da würde eine feste beziehng zwichen Khalid und katja werden.
sie haben fast jeden wochen ende und auch im urlaub getroffen troz sie wohnen nicht in die selbst stadt 200 km weit weg.
khalid hat das kind von seiner freundin akzeptieren denn er mag sehr die kinder und katja hat das gesehen .....
nach 6 monaten jeder sagt die andere dass ich dich liebe und dann sie sind verlobten und familie von katja und khalid wessen das.
leider khalid hat 2 mal die gastfamilie gewechselet und leider er darf nur 2 mal aber trozdem   katja hat ihn denn als aupair bis 31 dezember nehmen damit kann sie sehen wie das klappt mit ihm und seinem Kind das war ganz schön die erfahrung denn sie hat akzeptieren endlich mit khalid zu heiraten und sie haben die standesamt anrufen für ein termine zu machen (die papiere die mann brauch für ein Heirat-Termine für die Standesamt geben ) Aber 2 tagen später kommt die grösse Problem Khalid muss ausreisen   :fragz:  :fragz:
die Ausländerbehöre wollen nicht khalid die Verlängerung für ihr
Aufenthaltsgenehmigung verlängern und da er muss ausreisen nach marokko nach AuslG § 42 Ausreisepflicht.
sie haben schon für die Abh erklären dass sie schon ein termine mit Standesamt nach 2 tagen haben aber sie haben nicht akzeptieren dass Sie in deutschland heiraten .
er muss ein neue Visum Eheschliessung in Marokko Botschaft beantragen da sagt die Ausländerbehörde .
jetzt khalid ist in marokko und hat schön die verpflichtungserklärung nach marokko mit nehmen und hat seit 4 wochen sein Visum beantragen aber mein frage ist :

- Akzeptieren sie  die ausländerbehörde das Visum für khalid zu geben ( AuslG § 42 Ausreisepflicht ) ist das illegale ?

- khalid war schon bei sein verlobte als aupair für 1 monate und dann fahrt nach marokko ein Visum-heirat beantragen , spielt das ein problem für die beide ?

- kann das sein dass die ausländerbehörde sagt dass khalid will nur das visum von katja haben deshalb sie haben zusammen dies idee gehabt als Aupair bei sie kommen und wenn kann nicht mehr als aupair in deutschland bleiben ( kein Aufenthaltsgenehmigung mehr   ) sie haben entscheiden heiraten damit kann sein Visum haben und bei sie zurück kommt ?

- ist das ein problem für Khalid dass es werden 2 Mal durch die Kontrolleure in S-bahn angehalten(Schwarzfahrer) ??

-wann können sie uns bitte räten ?
-haben sie ein idee ?

-Kann mir jemand jetzt genau erklären, wie ich in dieser Sache vorgehen soll.

ich sehe ein grösse liebe , ich muss jeden tag bei katja und sein kind gehen damit sie nicht weinen werden.

Ps : bis jetzt katja hat 700 euro telephon bezahlen nur nach marokko telephonieren.
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Salim aus HH
 
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Antwort #1 - 25.11.2004 um 20:25:05
 
Hallo Salim oder Samir,

sorry, aber der gesamte Text ist etwas komplex und nicht gerade einfach nachzuvollziehen.

Wenn ich es recht verstanden habe, ist der derzeitige  Aufenthaltstitel eine Bewilligung als Au-pair, obwohl der Aufenthaltszweck nunmehr in Heiratsabsicht gewechselt und daraufhin ein Au-pair-Verhältnis zur Braut konstruiert worden ist.

BTW: Das entspricht dem Tatbestand von § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG!

Da können sie ja von Glück sagen, dass nur eine Ausreisepflicht mit Grenzübertrittsbescheinigung festgestellt worden ist. Es hätte auch eine Ausweisung sein können.

Doc  8)
PS: Ich glaube, es wäre besser, wenn Katja den Sachverhalt darstellen könnte!
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Brian
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Antwort #2 - 25.11.2004 um 20:36:34
 
Ich verstehe es so, dass vor 4 Wochen ein Visum zur Eheschließung und Familienzusammenführung beantragt wurde und über diesen Antrag noch keine Entscheidung vorliegt. Die Entscheidung solltet ihr erst mal abwarten.

Es hilft nix, wenn wir hier über alle möglichen Eventualitäten spekulieren.

Allenfalls könnte Katja mal bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen, ob der Visumsantrag dort schon zur Zustimmung vorliegt und ob von ihr noch Auskünfte oder Unterlagen vorgelegt werden sollen.
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Marokkaner
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Antwort #3 - 26.11.2004 um 04:43:32
 
Hallo  Brian ,

erst mal vielen Dank für Deine schnelle Antwort  [beifall=beifall.gif]

das probleme liegt nicht um wie lang es dauert das Visum bis zu haben  öhm
aber wenn man muss nach marokko ausreisen ( § 42 abs 1 Ausreisepflicht ) dann ist es illegale oder ist ganz normale so ! und kann es in Marokko ohne problem eine neue HeiratVisum beantagen Fragezeichen
wie habe ich geschrieben in erste nachricht :

Khalid war bei seiner Freundin (verlobte) als Aupair für 1 monate gerbeiten vorher ihre Aufenthaltsgenehmigung ist erlischt und dann hat eine neue visum bei ausländerbehörder beantragen damit bekommt er die verlänrerung bis 31 deszembre  ( mit ein  Visum Aupair die Aufenthaltsgenehmigung erlischt mit beendung die arbeit bei die gastfamilie ) und damit hat 2 mal die gastfamilie gewechselt darf er nicht für die 3mal das machen. aber Khalid wüsste das garnicht vorher und er hat ein neue Visum bei die Ausländerbehörde  beantragen ein visum verlänrerung bis 31 deszembre . da hat die Ausländerbehörde gesagt dass die Aufenthaltsgenehmigung ist erlischt und er muss ausreisen ( § 42 abs 1 Ausreisepflicht ) und haben ihn ein Viusm für 15 tagen und sie haben ihr Reisen-Pass behalten bis er ein flug Tickt direckt nack marokko kaufen und die abh zu zeigen.
Katja wollte nicht dass khalid ausreist deshalb sie haben entscheiden zu heiraten und sie haben ein Verpflichtungserklärung  gemacht EHESCHLIESSUNG und sie haben ein termine per telephon mit Standesamt geamcht und sie waren bei  Ausländerbehörde ein verlängerung  zum  EHESCHLIESSUNG  machen aber sie haben nicht akzeptieren und Khalid muss nach marokko ausreisen ( § 42 abs 1 Ausreisepflicht )  und kann er dann ein neue Heiratvisum in deutsche konsolat in marokko beantragen, MEIN FRAGE IST:  

****IST DAS SO RICHTIG AUSREISEN ODER DIE MITARBEITER IN AUSLäNDERBEHöRDE HABEN GEDACHT DASS SIE NUR VISUM WOLLEN UND KATJA WILL KHALID NUR HELFEN EINE NEUE VISUM BEKOMMEN ??? Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

Wenn die Ausländerbehöre wirklich so denken ABER  das ist wirklich ein fehler  und  wie kann denn katja und khalid die wahreit zeigen?
dass zwichen katja und sein kind und khalid gibt es ein echte liebe ..........

*****macht das ein problem dass er vorher sein Aupair war und dann er heirat sie ???
ich finde das wird die beide gut helfen und gut kennenlernen denn das liegt nicht nur auf katja selbst sonderem sein sohn auch ! wie kann khalid mit ihm leben ohne ihn gut kennenlernen !!!!

ABER ICH WEISS NICHT WAS DIE AUSLANDERBEHÖDRE SAGT ?????

Ich habe die andere Frage :

****macht ein problem dass Khalid 2 Mal durch die Kontrolleure in S-bahn angehalten werden ist?
er hat bis jetzt nicht die strafe bezahlen und er ist 3 monaten schon weg.

wie habe ich schon gesagt dass khalid hat seit 4 wochen sein Visum beantargen

****wann kann er die antwort von die Botschaft bekommen ?

Kannst du mir bitte an meine frage antworten, ich finde mich ganz schlecht denn ich kann nicht mein freund und seine freundin helfen kann  Griesgrämig

PS : hilft es dann dass Katja die fotos zusammen mit Khalid und sein kind für die ausländerbehörde anzeigen?
-- auch die telephon rechnung für 1 jahre und halb wie viele bezahlt sie denn nur khalid jeden tag  telephonieren ( jeder monate mehr als 300 € bezahlen )
-- die zug ticket dass Khalid sie fast jeden wochen ende besuchen hat .


Vielen Dank .

Salim aus HH.
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Salim aus HH
 
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Mick
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Antwort #4 - 26.11.2004 um 07:32:02
 
Moin,

halt mal den Ball flach und fahr keine Panik.
Das doppelte und die zwei leeren Postings von Dir habe ich gelöscht.

Zitat:
das probleme liegt nicht um wie lang es dauert das Visum bis zu haben  öhm
aber wenn man muss nach marokko ausreisen ( § 42 abs 1 Ausreisepflicht ) dann ist es illegale oder ist ganz normale so !


Das ist eine normale Feststellung, wenn ein Visum abläuft und nicht verlängert werden kann.

Zitat:
und kann es in Marokko ohne problem eine neue HeiratVisum beantagen Fragezeichen


Das Visum ist doch schon beantragt, scheinbar ohne Probleme.

Zitat:
wie habe ich geschrieben in erste nachricht :


Jepp, wir sind des Lesens mächtig.

Zitat:
*****macht das ein problem dass er vorher sein Aupair war und dann er heirat sie ???

ich finde das wird die beide gut helfen und gut kennenlernen


Sicher ist es gut, wenn sie sich vor der Heirat kennen lernen. Wenn das aber vor der Visumserteilung Aupair so geplant war, dann ist das Visumsmissbrauch (und das wollte Doc sicherlich sagen, mit dem Hinweis auf § 92 AuslG). Damit kann es auch bei weiteren Entscheidungen Probleme geben.

Zitat:
ABER ICH WEISS NICHT WAS DIE AUSLANDERBEHÖDRE SAGT ?????


Weiß hier auch keiner.

Zitat:
****macht ein problem dass Khalid 2 Mal durch die Kontrolleure in S-bahn angehalten werden ist?
er hat bis jetzt nicht die strafe bezahlen und er ist 3 monaten schon weg.


Vielleicht könnte Katja mal eine Überweisung tätigen?

Zitat:
wie habe ich schon gesagt dass khalid hat seit 4 wochen sein Visum beantargen

****wann kann er die antwort von die Botschaft bekommen ?


Da ist zeitlich alles denkbar; eine zuverlässige Antwort ist hier nicht zu erwarten.

Zitat:
PS : hilft es dann dass Katja die fotos zusammen mit Khalid und sein kind für die ausländerbehörde anzeigen?
-- auch die telephon rechnung für 1 jahre und halb wie viele bezahlt sie denn nur khalid jeden tag  telephonieren ( jeder monate mehr als 300 € bezahlen )
-- die zug ticket dass Khalid sie fast jeden wochen ende besuchen hat .


Das ist sehr gut.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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KatjaHH
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Antwort #5 - 26.11.2004 um 16:15:55
 
Hallo liebes info@Alien-Team,

ich bin die berühmt-berüchtigte Katja und möchte mich hier erstmal persönlich zu Wort melden. Ich danke Ech für die umgehenden Antworten und danke auch an Dich: Salim! :bussi

Damit Ihr Euch ein klareres Bild von unserer Situation machen könnt, hier och einmal die Kurzfassung:

Herbst 2003: Kennenlernen übers Internet

Winter 2003: Khalid kommt als Au-Pair nach Hamburg
-: Erster Telefonkontakt
-: lange nette Telefongespräche

März 2004: erster Besuch von Khalid bei mir, bei dem ich mich voll in den Mann verknalle (seine Persönlichkeit kannte ich ja schon aus den zahlreichen Telefongesprächen)

März,April,Mai,Juni,Juli,August 2004: Fast jedes Wochenende verbringt Khalid mit uns (habe einen kleinen Sohn), spielt auch total süß mit dem Kleinen

Juli 2004: Khalids Familienwechsel nach München

August 2004 :Bleibt auch 1 Monat seines Urlaubs bei uns

September 2004: Machen uns Gedanken über eine Heirat, Erkundigungen beim Standesamt,
Münchener Familie benötigt kein Au-Pair mehr, da ins Ausland gegangen werden muss> Beruf des Vaters, kurzfristige Entscheidung Khalid bei mir als Au-Pair aufzunehmen, sehen dies als eine gute Gelegenheit, das Familienleben und die Kinderbetreuung auszuprobieren

Oktober 2004: Khalid muss ausreisen, da das Ausländeramt einem zweiten Familienwechsel nicht zustimmt. Wussten über meine Erkundigungen beim Standesamt Bescheid. In meiner Strasse wohnen noch andere Marokkaner, mit denen wir aber überhaupt nichts zu tun haben. Ausländeramt vermutete Familienbande und dementsprechende abweichende Aufenthaltsgründe. Somit erlischt auch sein Visum. Ausländeramt rät uns, ein Heiratsvisum von Marokko aus zu beantragen.

....warten, warten, warten....

Ich bin wirklich total am verzweifeln, da Khalid der Mann meines Lebens ist. Ich glaube auch nicht, dass wir in die gängigen Klischees von Scheinehen oder Visumsverarsche passen. Ich spreche fließend französisch und habe Khalid gründlich kennenlernen können. (In vielen anderen Fällen wird dies ja durch die erschwerte Kommunikation unmöglich gemacht und die Leute heiraten sich völlig blindlinks.) Ich wünschte das Ausländeramt könnte unsere Herzen von Innen sehen. Wir fühlen uns total ungerecht behandelt.

Ich denke, es ist auch schwer, die Situation einzuschätzen, da unser Fall sehr kompliziert ist. Trotzdem würden wir uns über eine Tendenz oder einen "Präzedenzfall" freuen.

Vielen Dank.

Katja Smiley
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 26.11.2004 um 21:49:50
 
Hi Katja,

schön dass du dich auch selbst meldest.

Hört sich doch alles gar nicht so schlecht an. Wieso habt ihr so eine Panik?

Visum zur Eheschließung gibts allerdings nur, wenn für die Eheschließung auch alle Voraussetzungen vorliegen.

Nach dem posting von Salim war doch beim Standesamt schon alles klar, oder?

Verpflichtungserklärung hatte er doch auch.

Er ist doch nach Feststellung der Ausreisepflicht "freiwillig" ausgereist oder gab es eine Abschiebung?

Dass kann noch ein paar Wochen dauern - aber ihr habt doch bisher keine negative Entscheidung.  Vier Wochen ist für so ein Visum noch keine besonders lange Zeit. Da werden verschiedene Behörden beteiligt und das dauert etwas.

Bei der Ausländerbehörde mal nachzufragen und Unterlagen (Fotos, Telefonrechnungen) vorzulegen die die Ernsthaftigkeit eurer Beziehung dokumentieren, kann jedenfalls nicht schaden.
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