Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld bei K (Gelesen: 2.995 mal)
nimra
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld bei K
23.11.2004 um 23:29:37
 
Hallo,

Ich habe seid gestern Probleme mit dem Ausländeramt.
Meine Frau ist in Thailand und will die Kinder nach D
hollen. Ich bin zur Zeit durch einen Arbeitsunfall Arbeitslos geworden. Meine Frau und ich haben erst im Sommer geheiratet,sodaß sie auch noch kein eigenes Einkommen hat.
Laut § 17.2.3.2 muß mir auch eine Verpflichtungserklärung aufgrund des Arbeitslosengeldes gegeben werden.
Unsere Sachbearbeiterin hätte den auch zugestimmt,
da dieses von der Höhe auch ausreichend ist.
Nur ihr 2.Chef war da anderer Meinung.
Er behautet das es ein neues Grundsatzurteil
gibt,das dieses nicht mehr zulässig währe.
Alles andere wie Wohnraum und Sorgerecht ist
bestens.
Meine Frage gibt es dieses neue Urteil.
Habe mir schon letzte Nacht un die Ohren gehauen,
kann aber nichts von einem solchem Urteil finden.

:blum Danke NIMRA  :blum
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld bei K
Antwort #1 - 23.11.2004 um 23:55:17
 
Hallo,
ich nehme an, die Konstellation ist folgende:
Du bist Deutscher, die Frau ist Ausländerin, die Kinder ebenfalls, Du bist nicht der Vater.

In diesen Fällen muss nach der aktuellen Rechtslage die Mutter den Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder anderen eigenen Mitteln sicher stellen. Zu diesen eigenen Mitteln gehört nicht die Verpflichtung eines Dritten (also Deine). Das kann man in den AuslG-VwV unter Nr. 17.2.3 ff nachlesen. Dazu bedarf es keines neueren Urteiles.

Im neuen Jahr dürfte das besser werden, da dann die Anrechnung Deines Einkommens eher möglich ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld b
Antwort #2 - 24.11.2004 um 09:49:40
 
Hi Mick,

Ich hatte in einem anderen Forum Kontakt mit Nimra und hatte ihm empfohlen, hier zu posten...

Ich hatte seinen Fall so verstanden, daß das Problem der ABH nicht ist, daß er (und nicht seine Frau) den Lebensunterhalt sichert. Vielmehr ist das Problem der ABH, daß er den Lebensunterhalt nicht mit Erwerbseinkommen, sondern mit Arbeitslosengeld sichert.

Daraufhin hatte ich ihm gesagt, daß nach Nr. 17.2.3.2 AuslG-VvW Arbeitslosengeld - im Gegensatz zu Arbeitslosenhilfe - zu den eigenen Mitteln i. S. v. § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG gehört.

Jetzt verstehe ich Deine Argumentation so, daß sein Einkommen, Arbeitslosengeld, etc. sowieso prinzipiell nicht zählt,  sondern nur das seiner Frau, korrekt? Wie kommt es dann, daß es definitiv Fälle gibt, wo das Einkommen, etc. des deutschen Ehepartners angerechnet wird. Oder müssen das dann Härtefälle im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 3 sein:
Zitat:
zur Vermeidung einer besonderen Härte kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt der Familie auch ... durch einen unterhaltspflichtigen Familienangehörigen gesichert wird.
?

Zu Deinem Hinweis zur Rechtslage im nächsten Jahr:
Verstehe ich das richtig, daß in solchen Fällen aus finanzieller Sicht nur noch Sozialhilfebezug ein Hinderungsgrund darstellt (vgl. § 27 Abs. 3 AufenthG)?

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld b
Antwort #3 - 24.11.2004 um 10:29:32
 
Hi Abu

Zitat:
Ich hatte seinen Fall so verstanden, daß das Problem der ABH nicht ist, daß er (und nicht seine Frau) den Lebensunterhalt sichert. Vielmehr ist das Problem der ABH, daß er den Lebensunterhalt nicht mit Erwerbseinkommen, sondern mit Arbeitslosengeld sichert.

Daraufhin hatte ich ihm gesagt, daß nach Nr. 17.2.3.2 AuslG-VvW Arbeitslosengeld - im Gegensatz zu Arbeitslosenhilfe - zu den eigenen Mitteln i. S. v. § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG gehört.


Grundsätzlich habe ich bei der Frage, ob der LU durch Arbeitslosengeld sichergestellt ist, immer ein kleines Problem. "Sicherstellung" bedeutet für mich eine gewisse Dauerhaftigkeit. Beim AlG dürfte man das regelmäßig verneinen, da es begrenzt gezahlt wird (ok., welcher Arbeitsplatz ist schon sicher).

Aber die Frage stellt sich nicht, da es um die "eigenen Mittel" der Ausländerin geht, zu der nachgezogen wird. Es sind nicht ihre, sondern die "eigenen Mittel" des Ehemannes.

Zitat:
Jetzt verstehe ich Deine Argumentation so, daß sein Einkommen, Arbeitslosengeld, etc. sowieso prinzipiell nicht zählt,  sondern nur das seiner Frau, korrekt? Wie kommt es dann, daß es definitiv Fälle gibt, wo das Einkommen, etc. des deutschen Ehepartners angerechnet wird. Oder müssen das dann Härtefälle im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 3 sein:


Ich denke, dass die ABH's in vielen Fällen die Regelung nicht kennen, oder nicht kennen wollen. Oder man löst das Problem über ein Schuldanerkenntnis des Ehemannes. Wie auch immer.

Zitat:
Zu Deinem Hinweis zur Rechtslage im nächsten Jahr:
Verstehe ich das richtig, daß in solchen Fällen aus finanzieller Sicht nur noch Sozialhilfebezug ein Hinderungsgrund darstellt (vgl. § 27 Abs. 3 AufenthG)?


Nein, es geht nicht (nur) um SH-Bezug. Es muss ausreichendes Einkommen vorhanden sein. Dabei kann aber auch das des Ehemannes/Stiefvaters berücksichtigt werden.
Folgt aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 (insbesondere der letzte Satz) AufenthG.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
nimra
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld bei K
Antwort #4 - 24.11.2004 um 10:46:07
 
Hallo Abu
Hallo Mick

Schon einmal vielen Dank für die ineresse.

Habe gestern mit dem Ausländerbeauftragtem
der Stadt Dortmund gesprochen,dieser hat mir empfohlen mich noch mal an den obersten Chef der
Behörde zu wenden.
Dieser ist leider erst ab Morgen wieder da ( Urlaub ).

  :blum NIMRA  :blum
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld b
Antwort #5 - 24.11.2004 um 11:28:19
 
Zitat:
Grundsätzlich habe ich bei der Frage, ob der LU durch Arbeitslosengeld sichergestellt ist, immer ein kleines Problem. "Sicherstellung" bedeutet für mich eine gewisse Dauerhaftigkeit. Beim AlG dürfte man das regelmäßig verneinen, da es begrenzt gezahlt wird (ok., welcher Arbeitsplatz ist schon sicher).


Mick, Du wagst es, Dich über die AuslG-VvW, also die "Bibel" der ABH-ler hinwegzusetzen   Schockiert/Erstaunt  Zwinkernd

Ansonsten danke für die Infos.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld b
Antwort #6 - 24.11.2004 um 12:38:08
 
Zitat:
Mick, Du wagst es, Dich über die AuslG-VvW, also die "Bibel" der ABH-ler hinwegzusetzen   Schockiert/Erstaunt  Zwinkernd


Ich? Never nich...  :snooz:
Aber: bei der Ermittlung des Einkommens darf ich natürlich unterscheiden, ob ein bestimmtes Einkommen der (dauerhaften) Sicherstellung des LU dient. So kann ich z.B. beim ersten befristeten Arbeitsvertrag die Sicherstellung verneinen, beim dritten Zeitvertrag eher nicht.
Ist natürlich nicht zu verwechseln mit der Berücksichtigung von AlG im Rahmen des § 24 AuslG Smiley

Aber was solls:

Ab 2005 haben wir ja keine Bibel mehr. Ausländerrechtlich wird dann in Wild-West-Manier entschieden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
nimra
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld bei K
Antwort #7 - 26.11.2004 um 17:28:13
 


Hallo Mick,

Habe von einem Anwalt in einem anderem Forum
gelesen das der § 17 mit dem Arbeitslosengeld
kein Problem darstellt.
Laut seiner Auskunft muß mir die Verpflichtungerklärung
ausgestellt werden.

Er hat mich aber noch auf den § 20Abs.3 Satz1 AuslG
aufmerksam gemacht.
Insbesondere 20.3.1.3 und 20.3.1.4
Ich hoffe diese anwenden zu können.

Habe mich heute mit den Chef der Ausländerbehörde
unterhalten, ihm im groben den Sachverhalt
geschildert.
Daraufhin habe ich einen Termin für Dienstag
erhalten,um ihm die Sache noch näher zu erklären.

    :blum Nimra  :blum
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nimra
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld b
Antwort #8 - 30.11.2004 um 21:30:52
 
Hallo,

Wollte nur berichten was heute auf den Amt gelaufen ist.

Nach dem Gespräch mit dem Chef,der mir erklärte das die Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld im Ermessen jeder Behörde liegt.Sind wir übereingekommen,mit viel bitte bitte, das meine Eltern
die Erklärung abgeben können,aber nur für die jüngere Tochter meiner Frau.
Das bedeutet das der Sohn noch in Thailand bleiben muß.
Wenn die Finanzelle lage sich bei mir gebessert hat oder meine Frau eine Stelle hat,können wir den Sohn auch nachhollen.
Auf meine bemerkung das die Geschwiste nun getrennt werden,was auch nicht das Beste währe.
Bekam ich als Antwort,wir könnten schon zufrieden sein
das die Tochter kommen könnte.
Nachdem ich mit meiner Frau gesprochen habe,die auch nicht von der Sache begeistert ist,stellt sich nun die Frage wie sagt Sie es ihrem Sohn.
Kann ein 11 Jähriger sich das vorstellen und verarbeiten.
Er hat sich schon so auf Deutschland gefeut.
Der erste Flug den ersten Schnee und wieder eine Familie sein,mit neuem Vater und ständig an der Seite der Mutter und Schwester.
Wie macht man ihm das Begreiflich?????????
Können Behörden so brutal sein und die Geschwister
auseinander reißen? Warscheinlich  JA .

       :blum nimra  :blum
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld b
Antwort #9 - 30.11.2004 um 22:03:02
 
Zitat:
Hallo Mick,

Habe von einem Anwalt in einem anderem Forum
gelesen das der § 17 mit dem Arbeitslosengeld
kein Problem darstellt.
Laut seiner Auskunft muß mir die Verpflichtungerklärung
ausgestellt werden.

Er hat mich aber noch auf den § 20Abs.3 Satz1 AuslG
aufmerksam gemacht.
Insbesondere 20.3.1.3 und 20.3.1.4
Ich hoffe diese anwenden zu können.

Habe mich heute mit den Chef der Ausländerbehörde
unterhalten, ihm im groben den Sachverhalt
geschildert.
Daraufhin habe ich einen Termin für Dienstag
erhalten,um ihm die Sache noch näher zu erklären.

    :blum Nimra  :blum



Sorry, hatte das Posting ganz übersehen (lag sicher am Forenabsturz). Klar, so lange AlG gezahlt wird, kann für diesen Zeitraum auch eine VE ausgestellt werden. Nur: DEINE VE reicht nach den rechtlichen Bestimmungen nicht für die Sicherung des Lebensunterhaltes der Kinder Deiner Frau aus.

Insofern: Tatsächlich Glück gehabt, mit der aktuellen Entscheidung?
Ich habe selbst 2 Kidz. Kann also Eure aktuellen Gedanken und Sorgen nachvollziehen. Jedenfalls würde ich die Kinder nicht trennen, sondern warten, bis beide Kidz kommen können. Ggf. bis dahin auf die Führung der Ehe verzichten. Arbeit suchen, ab Januar wird Dein Einkommen mit angerechnet.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
nimra
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung mit Arbeitslosengeld bei K
Antwort #10 - 01.12.2004 um 01:24:05
 

Hallo Mick,

Das mit dem Arbeit suchen ist im moment
leider nicht so einfach.
Aufgrund meines Arbeitsunfalles, bin ich in meinem
Beruf nicht mehr einsetzbar.
Dieses ist durch 3 verschiedene Ärzte festgestellt
worden.Habe zurzeit beim Sozialgericht eine
Klage gegen die Bundesknappschaft am laufen.
Die möchten mir keine Umschulung zur Förderung
der Teilhabe am Arbeitsleben bezahlen.

Sollt meine Frau noch länger in Thailand bleiben
bis die Sache geklärt ist,kommen wir wieder in
eine andere schwierige Situation.
Sie ist schon seid dem 23.9.04 in Thailand,dann
bekommen wir irgendwan das Problem mit der
6 Monats regel.
Im moment sehe ich die Sache so das meine Frau mit der Tochter alleine nach Deutschland kommt,Sie möchte
sofort Arbeiten gehen, und die Erklärung hinterher
selber stellen.
Den Sohn mit dann 12 Jahren könnten wir mit
Freunden von Thailand aus mitreisen lassen.
Sobald das Visum erteilt wird.
Wir würden uns Geld und Zeit sparen.
Die Tocher mit 8 Jahren würde ich nicht gerne allein Fliegen lassen.
Die Trennung währe ja nur für ein paar Monate,und er
könnte seine 6 Klasse noch zu ende bringen,die
bis ende März dauert.Hiermit hätte er auch einen
abgeschlossenen Schulabschnitt.

   :blum nimra  :blum
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema