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Verweigerung eines Schengenvisums (Gelesen: 2.523 mal)
SamuelFlygare
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verweigerung eines Schengenvisums
18.11.2004 um 12:09:42
 
Ich hatte in den letzten Jahren für einen internationalen Konzern in den Republiken des Kaukasus zu tun. Mit einer Adresse von meinem Vater besuchte ich dort eine ihm bekannte Familie in Armenien. Nachdem mein Vater verstorben war besuchte ich die Familie mit meiner alten Mutter. Es entwickelte sich eine Freundschaft. Meine Mutter und auch meine Töchter verbrachten bereits zwei (Kurz)Urlaub dort.

Vor 27 Monate bekam die Tochter des Hauses, eine Journalistin eine Tochter. Ich bin der Pate von der Kleinen. Ich versuche seit Oktober des letzten Jahres beide mit einem Schengenvisum für einen Zeitraum bis zu 90 Tagen nach Deutschland zu holen.

Die Deutsche Botschaft in Armenien verweigert das Visum, trotz einer gültigen Verpflichtungserklärung und dem Angebot von einer Sicherheitsleistung in BAR bei einer Staatskasse von Euro 20.000.00 pro Person mit der Begründung, dass die Mutter und das Kleinkind in Deutschland straffällig werden sowie in Deutschland untertauchen. Beide sind bis heute in keinem Staat vorbestraft. Trotz vorliegender Vollmacht wurde bis heute seit der Visa-Ablehnung und der Remonstration kein Bescheid erteilt.




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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.11.2004 um 13:42:16
 
Was ist die Frage?
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 18.11.2004 um 21:52:24
 
hallo samuel,

du hast da schon noch einiges vergessen zu erzählen!!nämlich das in deiner Sache schon eine Gruppe von Abgeordneten des deutschen Bundestages aktiv ist.
Weiterhin hast du auch vergessen zu erwähnen das ein angebot an einen Bekannten von dir bestand in der Sache eures Problems mit der Botschaft (hier Konkret Frau A.B.......) euch mit jemand zusammenzustun um gemeinsame Interessen zu verfolgen dies aber "nicht erwünscht" oder gefragt war.

Nun sei mal ehrlich: Was erwartest du von diesem Forum an Ratschlägen???
Wenn wie du mailst bereits remonstriertwurde und darauf tatsächlich keine Antwort erfolgte (mehra ls 3 Monate)eröffnet dies den Rechtsweg:ergebiss???keines glaube es mir. also was belibt sit die suche nach anderen natürlcih legalen Wegen die DE Botschaft in EVN zu umgehen...Wenn du das suchtst sags klar und wir reden.

Noch was: Was Armenien angeht weis ich absolut von was ich rede muss mich hier sogar bremsen nicht Internas zu posten.....
gruss peku
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Uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.11.2004 um 19:29:17
 
Peku,

Duschreibst so ähnlich.

Es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas der ertse und lettze Bchusatbe an der ricthgien Stlele setht . Der Rset knan total falcsh sein und man knan es onhe Porbelme leesn.
Aebr ob man das dnan acuh vtseerht?


Kanst Du Dich nicht mal etwas bemühen, die Buchstaben beim Tippen in die richtige Reihenfolge zu bringen.

Gruß

Uwe
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peku
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #4 - 19.11.2004 um 23:01:13
 
Hi uwe,
also ich konnte klar und deutlich verstehen was du meinst (obwohl du so schreibst wie ich) was im Umkehrschluss wohl bedeutet das auch das was ich maile zu verstehen ist????

ok Sinn erkannt ,Versuche aber verspreche nichts

gruss peku
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 20.11.2004 um 09:52:41
 
Zitat:
Versuche aber verspreche nichts


Tja, manchmal liegt der Teufel halt im Detail  Zwinkernd

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #6 - 20.11.2004 um 13:45:31
 
stimmt ronny.....

wobei ich eigentlich immer noch warte das sich der ursprüngliche "Eröffner" dieses Zweiges hier noch mal zu Wort meldet....

gruss peku
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